Neuer Bußgeldkatalog für Umweltsünder in NRW - wilder Kippen-Müll wird teuer

Es gibt einen neuen Bußgeldkatalog in NRW - und zwar für Umwelt-Verstöße. Vor allem beim Thema Waldbrandvorsorge kann es künftig sehr teuer werden.
Düsseldorf – Das Land NRW will Umweltsünder stärker zur Kasse bitten. Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes hat das Umweltministerium einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog erarbeitet und veröffentlicht. Auf fast 250 Seiten sind über 1 280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern enthalten. Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Einwohner | 17,9 Millionen |
Es wurden sämtliche Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften aktualisiert, neue Gesetze und Verordnungen ergänzt und die Empfehlungen zur Höhe von Verwarnungs- und Bußgeldern angepasst. Bestehen Anhaltspunkte für eine Straftat, erfolgt eine Einbindung der Staatsanwaltschaft. Nachstehend einige Beispiele aus dem Katalog:
Neuer Bußgeldkatalog in NRW: So teuer wird es künftig für Umweltsünder
- Wer bereits geringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro rechnen.
- Zur Waldbrandvorsorge wurden die Bußgeldempfehlungen deutlich verschärft. So wird für das Feuermachen im Wald ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro (bisher bis 1020 Euro) oder für das Rauchen im Wald von März bis Oktober ein Bußgeld von 150 Euro (bisher 80 Euro) empfohlen.
- Das Wegwerfen oder Entsorgen von Abfällen in den Wald soll mit einem Bußgeld von 30 bis 25.000 Euro geahndet werden, bei größeren Mengen (ab 1 Kubikmeter) mit mindestens 500 Euro.
- Werden gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile beschädigt oder beseitigt, wird ein Bußgeld von 500 bis 50.000 Euro empfohlen; bei der Fällung von Horst- und Höhlenbäumen von 1000 bis 25.000 Euro.
- Für die rechtswidrige Entsorgung von Hausmüll (Zigarettenstummel, Einweg-Kaffeebecher, Pappteller) wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro empfohlen.