Diese Bilder hatte der Angeklagte zwar sofort wieder gelöscht. Experten der Polizei konnten sie auf dem Mobiltelefon des Mannes jedoch wiederherstellen. Zusammen mit dem Tatmesser, das in seiner Wohnung gefunden wurde, und seiner DNA an der Leiche, ergeben sie eine eindeutige Beweislage. „Wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so Kelm.
Bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. Er wird nun aus dem Gefängnis in die LWL-Klinik nach Herne gebracht, um wegen seiner Borderline-Persönlichkeitsstörung behandelt zu werden.
Doch nicht nur das. „Eine solche Unterbringung dient nicht nur dazu, die Menschen zu therapieren“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Sie dient vor allem auch dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.“
Richter Kelm sagte sogar: „Diese Anordnung ist so ziemlich das Schärfste, was wir überhaupt verhängen können.“ Denn selbst wenn die Behandlung des Angeklagten länger dauert als die gleichzeitig verhängten 13 Jahre, kommt er dann nicht wieder frei. Das geschieht erst, wenn man ihn nicht mehr für gefährlich hält.
Ob er gegen das Urteil Revision einlegen wird, hat der 28-Jährige nach Angaben von Verteidiger Kocker noch nicht entschieden. „Wir werden das in Ruhe überlegen“, sagte der Anwalt.
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