Misshandelt, gefesselt und geknebelt: Überfall auf Mendener Ehepaar wird neu aufgearbeitet

Er soll die betagten Eheleute aus Menden bei einem Einbruch in ihren Betten geschlagen, gefesselt und dann ihrem Schicksal überlassen haben. Nachdem ein erstes Urteil des Landgerichts Arnsberg für unwirksam erklärt wurde, steht der mutmaßliche Peiniger nun in einer Neuauflage seines Prozesses vor dem Dortmunder Landgericht.
- Im Jahr 2016 wurde bei einem Einbruch ein Ehepaar in Menden überfallen, misshandelt und gefesselt
- Die Rentner wurden nur entdeckt, weil aufmerksamen Nachbarn ein aufgesägtes Kellerfenster komisch vorkam
- Das Urteil des Landgerichts Arnsberg wurde vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt, jetzt findet der Revisionsprozess statt
Dortmund/Menden - Zum zweiten Mal wird vor Gericht das Martyrium eines betagten Ehepaars aus Menden aufgearbeitet. Der mutmaßlicher Peiniger der Eheleute steht jetzt in einer Neuauflage seines ersten Prozesses vor dem Dortmunder Landgericht.
Er soll, zusammen mit unbekannt gebliebenen Mittätern, in der Nacht zum 25. November 2016 die damals 84 Jahre alten schlafenden Eheleute bei einem Einbruch in ihren Betten geschlagen, gefesselt und zur Herausgabe des Tresorschlüssels gezwungen haben. Hier erbeuteten der heute 37-jährige und seine Komplizen nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rund 30.000 Euro, eine Münzsammlung sowie eine scharfe Pistole nebst Munition.
Schrecklicher Fall in Menden: Aufmerksame Nachbarn entdecken aufgesägtes Kellerfenster
Nur dank aufmerksamer Nachbarn, die sich über ein aufgesägtes Kellerfenster gewundert hatten, wurden die mit Panzerband gefesselten und bewusstlosen Raubopfer noch lebend entdeckt.

In erster Instanz hatte das Landgericht Arnsberg den Mann am 21. Februar 2019 wegen zweifachen versuchten Mordes, erpresserischen Menschenraubes, räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte Urteil des Arnsberger Landgerichts für unwirksam
Der Verteidiger hatte seinerzeit Freispruch für seinen Mandanten beantragt und argumentiert, dass die am Kellerfenster und einem Schlafanzug gefundenen DNA-Spuren von einem Dritten hätten dorthin gelegt werden können. Der Angeklagte selbst hatte die Tat vehement bestritten.
Das Gericht folgte jedoch den Argumenten von Staatsanwaltschaft und Nebenklage und verurteilte den Serben wegen versuchten Mordes. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab der Revision des Verteidigers statt und erklärte das vom Arnsberger Landgericht verhängte Urteil für unwirksam.

Die Urteilsgründe hätten zum Ablauf des Geschehens und der Motivation der Täter an einigen Punkten "unklare und teilweise widersprüchliche Angaben" gemacht. So habe das Gericht nicht schlüssig dargelegt, dass die brutalen Einbrecher mit der Absicht gehandelt haben, ihre betagten Opfer zu töten. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes wurde daher von den höchsten Richtern aufgehoben.
Gewaltgeschehen in Menden wird nun ein zweites Mal aufgearbeitet - 88-jähriges Opfer muss wohl nochmal aussagen
Nun beginnt die Aufarbeitung des unfassbaren Gewaltgeschehens von vorne. Vermutlich muss der überfallene 88-jährige Mendener erneut als Zeuge aussagen, seine Frau gilt aus gesundheitlichen Gründen als nicht vernehmungsfähig. Sollte es in der Dortmunder Verhandlung ein rechtskräftiges Urteil geben, droht dem Serben auf Dauer die Auslieferung nach Belgien.
Die dortigen Behörden ermitteln gegen ihn wegen versuchten Mordes. Er soll nach der Arnsberger Gewalttat nach Belgien geflüchtet sein und Anfang Mai 2018 in Antwerpen sechs Mal auf einen Bekannten geschossen haben.
So haben wir über den Fall berichtet:
- Brutaler Raubüberfall auf Ehepaar in Menden: Prozessauftakt terminiert
- Schockierendes Verbrechen von Menden aus dem Jahr 2016 vor der Aufklärung
- Brutaler Überfall in Menden: Ehepaar misshandelt, gefesselt und geknebelt