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Testpflicht und Maskenpflicht NRW: Corona-Regeln im Februar

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Von: Sven Schneider

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Seit dem 1. Februar gelten in NRW nahezu keine Corona-Regeln mehr. An manchen Stellen gibt es jedoch noch Richtlinien. Wo Test- und Maskenpflicht noch gültig sind.

Hamm - Der schlimmste Teil der Pandemie scheint überstanden. Nach nunmehr fast drei Jahren gehört das Coronavirus beinahe zum Alltag. Das zeigt auch ein Blick an die Regeln, die in den vergangenen Monaten von „streng“ bis hin zu „kaum noch vorhanden“ gelockert wurden. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es nur noch wenige Leitlinien.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt noch die Masken- und Testpflicht

Mittlerweile ist es amtlich: Zum 1 . Februar 2023 entfallen sowohl die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr als auch die Isolationspflicht in Nordrhein-Westfalen. Der neue Grundsatz ist die Eigenverantwortung, die bei so vielen Krankheiten herrscht. Wer krank ist, solle Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen.

Völlig aus der Welt sind die Corona-Regeln aber noch nicht in NRW. Zwar dürften viele auf das ständige Mitführen eines Mund-Nasen-Schutzes künftig verzichten. Hier und dort gibt es aber dennoch Corona-Regeln zu beachten:

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der schon zum Monatsbeginn Andeutung ob Lockerungen machte, appelliert mit der Lockerung der Corona-Regeln gleichzeitig an die Bürgerinnen und Bürger. „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren“, so Laumann.

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