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Maskenpflicht in NRW: Hier ist die Corona-Regel noch gültig

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Von: Sven Schneider

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Die Corona-Regeln wurden in NRW fast komplett aufgehoben. Aber was bedeutet das für die Maskenpflicht? In welchen Bereichen sie noch gilt.

Hamm - Die Bundesregierung hat für die Zeit nach dem 2. April 2022 beinahe alle Corona-Regeln fallen gelassen. Sollte der 20. März bereits zum sogenannten „Freedom Day“ werden, findet eben jener nun rund zwei Wochen später statt. Trotz hoher Infektionszahlen und belasteter Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen betrifft das auch die Maskenpflicht. Sie fällt mit der neuen Corona-Schutzverordnung in Innenräumen weg. Wer möchte, darf sie weiterhin tragen. Nur selten ist sie noch verpflichtend. Wir verraten, wo.

Maskenpflicht in NRW: In diesen Bereichen greift die Corona-Regel noch

Der Aufschrei in der Politik war groß ob der fallenden Corona-Regeln. Beim Treffen der Gesundheitsminister waren die Bundesländer NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland mit dem Vorstoß gescheitert, die Maßnahmen um mindestens vier weitere Wochen zu verlängern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach anschließend von einer „konfliktgeladenen Situation“, zumal der Antrag der Länder keine Mehrheit gefunden hatte.

Bundesweite Corona-Einschränkungen seien nicht mehr umsetzbar, heißt es seitens der Politik. Eine bundesweite Gefährdung des Gesundheitssystems gebe es nicht mehr. Seit dem 3. April 2022 ersetzt der sogenannte Basisschutz die bis dato deutschlandweit geltenden Corona-Regeln. Nicht nur die Maskenpflicht, auch die Zugangsregelung (2G, 3G) fällt vielerorts weg.

Was bedeutet das für NRW? Wer ab dem 3. April 2022 die Schule, Gastronomien, Schwimmbäder oder den Einzelhandel besucht, der unterliegt nicht mehr einer Maskenpflicht. Edeka, Kaufland, Aldi und Co. haben bereits Stellung zum Ende der Maskenpflicht bezogen. Klar ist aber auch: Wer sich nach nunmehr zwei Jahren unwohl fühlt ohne Mund-Nasen-Schutz, der kann diesen nach wie vor nutzen.

Maskenpflicht in NRW: Politik im Streit wegen Aussetzung im Schulbetrieb

Besonders die fallende Maskenpflicht im Schulbetrieb ab dem 4. April sorgt für reichlich Diskussionsstoff. Zwar verkündete Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch, die Infektionszahlen seien stabil. Der Vizevorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott, fügte an, die Zahlen würden gar einen Trend nach unten aufweisen. Eben jener sei aber aufgrund des Endes der Maskenpflicht so kurz vor den Osterferien gefährdet. In NRW gebe es dennoch keinen Grund, schärfere Schutzmaßnahmen zu etablieren, heißt es.

Anders sieht das bei Innenräumen aus, wo sich vulnerable Menschen aufhalten. Hier gilt auch nach dem 2. April 2022 die Maskenpflicht in NRW:

Auch wenn nur hier eine Maskenpflicht gilt, kann eine solche Verpflichtung auch über das Hausrecht geregelt werden. Viele Kultureinrichtungen in Nordrhein-Westfalen etwa wollen zunächst an einer Maskenpflicht festhalten - etwa Oper und Theater in Köln oder das Schauspiel in Dortmund.

„Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur neuen Corona-Schutzverordnung.

Die Corona-Maßnahmen in NRW könnten erst dann wieder gelten, sollte die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den einzelnen Kommunen und Gemeinden auf die Hotspot-Regelung setzen. Erst dann würde die Maskenpflicht in NRW im öffentlichen Leben zurückkehren. Danach sieht es allerdings bislang nicht aus. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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