Maskenpflicht: Hier gilt sie in NRW aktuell noch
Die Corona-Regeln in NRW wurden schrittweise gelockert. Doch die Maskenpflicht bleibt bestehen. An diesen Orten gilt sie auch jetzt noch.
Hamm - Sie ist wohl die beständigste Corona-Maßnahme, mit der wir seit Beginn der Pandemie leben: die Maskenpflicht. Seit zwei Jahren tragen die Menschen in Nordrhein-Westfalen einen Mund- und Nasenschutz. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen je nach Infektionslage immer wieder geändert. Aktuell werden die Regeln wieder gelockert. Wie steht es aktuell und künftig um die Maskenpflicht in NRW?
Land | Nordrhein-Westfalen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Einwohner | 17,9 Millionen |
Maskenpflicht in NRW - wo sie aktuell und künftig noch gilt
Beim jüngsten Corona-Gipfel von Bund und Ländern wurde ein Öffnungsplan beschlossen. Seit Ende Februar sind die Maßnahmen Schritt für Schritt gelockert worden. Auch NRW hat die Beschlüsse 1:1 umgesetzt. Zuletzt hat die Landesregierung angesichts der steigenden Infektionszahlen wieder gezögert und die Corona-Schutzverordnung bis zum 2. April verlängert.
Durch das geänderte Infektionsschutzgesetz fehlt dem Land nach eigenen Angaben aber die Rechtsgrundlage für die Verlängerung tiefgreifender Maßnahmen. Und so wurden viele Corona-Regeln gelockert. Unberührt von den Lockerungen ist allerdings die Maskenpflicht.
Hier gilt auch nach dem 19. März noch das Tragen von mindestens einer medizinischen Maske (OP-Maske):
- in Bus, Bahn, Flugzeug und Taxen (dringend empfohlen wird hier eine FFP2-Maske),
- in Innenräume mit Publikumsverkehr, z.B. Geschäfte (auch hier wird eine FFP2-Maske empfohlen).

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung ist die Maskenpflicht im Freien weggefallen. „. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, hieß es von der NRW-Landesregierung. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.