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Gefährliche Körperverletzung bei verbotener (Corona-)Party - Polizei kommt Uneinsichtigen auf sie Spur
Da hagelt es Anzeigen: Wegen gefährlicher Körperverletzung für mehrere Streithähne sowie wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung für Beteiligte einer verbotenen Party.
Lüdinhausen - Durch eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erfuhr die Polizei Coesfeld von einer verbotenen Party in Lüdinghausen-Seppenrade. „Dort sollen circa zehn Personen aus mehreren Haushalten ohne Einhaltung der Coronaregeln gefeiert haben“, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Im Verlauf der Feier kam es demnach zu der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 37-jährigen Mannes aus Lüdinghausen.
Drei bis vier Personen schlugen und traten nach Mitteilung der Polizei auf den Mann ein. „Jetzt erwartet die Streithähne eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung“, heißt es. „Weiterhin alle Feiernde der Party, die von der Polizei bereits ermittelt wurden bzw. ermittelt werden, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung“.
Partys wegen Corona: Immer wieder Uneinsichtige in NRW - Polizei mehrfach im Einsatz
Die Coronaschutzverordnung verbietet Partys - alle Regeln und Verbote im Überblick. Doch das Verbot hindert offenbar nicht jeden daran, zu feiern. In Essen musste eine Weihnachtsfeier in einer Arztpraxis aufgelöst werden - was die Feiernden auf die Palme brachte. Bei einer Feier auf einem Wanderparkplatz in Kreuztal brauchte ein Jugendlicher nach einem Sturz Hilfe vom Rettungsdienst, weshalb die Party auffiel.