NRW-Landtagswahl 2022
Bei der NRW-Landtagswahl 2022 werden am 15. Mai die nächsten Vertreter des Volkes in Nordrhein-Westfalen gewählt. Es ist die Wahl zum 18. nordrhein-westfälischen Landtag. Die rund 13,2 Millionen Wahlberechtigten im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands wählen dann das Landesparlament, das für die nächsten fünf Jahre mit politischen Entscheidungen die Weichen für die Zukunft stellen und auf wichtige Ereignisse reagieren soll. Wahlberechtigt sind alle Bürger in NRW, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
NRW-Landtagswahl 2022: Termin
Die NRW-Landtagswahl muss nach der Landesverfassung im letzten Vierteljahr der Wahlperiode stattfinden, um einen neuen Landtag zu wählen. Die Landesregierung hat sich auf den Termin am Sonntag, 15. Mai 2022, festgelegt. Dieser sei aus ihrer Sicht am Besten. Alternative Termine hätten in den Osterferien, kurz danach oder an Wochenenden mit Brückentagen gelegen. „Dies hätte sich nachteilig auf die Wahlbeteiligung und auf den Wahlkampf auswirken können“, hieß es in der Begründung des NRW-Innenministeriums unter der Leitung von Minister Herbert Reul (CDU).
NRW-Landtagswahl 2022: Erst- und Zweitstimmen
Wie bei der Bundestagswahl geben die Bürger auch bei der NRW-Landtagswahl zwei Stimmen ab. Mit der Erststimme wählt der Bürger einen Abgeordneten aus seinem jeweiligen Wahlkreis – insgesamt gibt es 128. Die Zweitstimme geht an die entsprechende Partei. Sie ist am Ende auch maßgeblich für die relative Größe der Fraktionen im Landtag. Anhand der Anzahl der Zweitstimmen werden die Sitze im NRW-Landtag für jede Partei nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers berechnet.
NRW-Landtagswahl 2022: Wahlkreise
Das Land NRW ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Der Zuschnitt dieser Wahlkreise wurde turnusgemäß für die Wahl zum 18. nordrhein-westfälischen Landtag angepasst. Dabei wird zum ersten Mal die Zahl der Wahlberechtigten entscheidend sein – nicht mehr wie bislang die bloße Einwohnerzahl im Wahlkreis.
In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit direkt gewählt – per Erststimme. Weiter erklärt das Land NRW: „Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt. Der Anteil der Direktmandate liegt bezogen auf eine Gesamtsitzzahl von 181 folglich bei rund 70 Prozent und damit im Vergleich mit anderen Landesparlamenten und dem Bundestag hoch.“