Kontaktbeschränkungen in NRW: Die Regeln für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte
Zu den aktuellen Corona-Regeln in NRW gehören wieder strenge Kontaktbeschränkungen - auch für Geimpfte und Genesene. Wie viele Personen sich noch treffen dürfen.
Hamm - „Diese Maßnahmen sind das Fundament unseres Schutzwalls gegen Omikron“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 21. Dezember. Die Sorge vor einer massiven Ausbreitung der Virus-Variante ist groß. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länder-Chefs haben sich deshalb auf neue Regeln geeinigt. Unter anderem gibt es wieder Kontaktbeschränkungen für alle.
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Einwohner | 17,9 Millionen |
Kontaktbeschränkungen in NRW: Das gilt für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte
Kurzfristig haben sich Bund und Länder am Dienstag (21. Dezember) zu einem Corona-Gipfel getroffen. Der neue Corona-Expertenrat der Bundesregierung hatte Alarm geschlagen. Die Omikron-Variante bringe eine „neue Dimension“ in das Pandemiegeschehen.
Und so einigten sich Kanzler Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder auf verschärfte Maßnahmen - unter anderem Kontaktbeschränkungen. Diese betreffen diesmal Geimpfte und Genesene - für Ungeimpfte gelten schon seit Ende November verschärfte Kontaktregeln. Das sind die neuen Kontaktbeschränkungen, die in NRW laut aktualisierte Corona-Schutzverordnung am Dienstag, 28, Dezember, in Kraft treten:
Neue Corona-Regeln in NRW: Diese Kontaktbeschränkungen gelten
- Für Ungeimpfte: Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Für Geimpfte und Genesene: Private Zusammenkünfte sind drinnen und draußen auf maximal 10 Personen beschränkt. Eine Begrenzung der Haushalte gibt es nicht. Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Wichtig: Sobald ein Ungeimpfter an einem Treffen teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen.
Anders als andere Bundesländer setzte Nordrhein-Westfalen die Kontaktbeschränkungen damit nicht bereits vor dem 28. Dezember um. Hendrik Wüst hatte schon vor dem Gipfel strengere Kontaktregeln angekündigt und betont: „Wir wissen aus der Vergangenheit, dass das Weihnachtsfest nicht der Pandemietreiber ist.“ Eine weihnachtliche Kaffeetafel oder ein Abendessen im Kreis der Familie war daher auch in diesem Jahr möglich sein. Einige Corona-Regeln an Weihnachten in NRW gab es aber dennoch.

Kontaktbeschränkungen in NRW: Keine „große Silvester-Sause“ möglich
Allerdings hatte er deutlich gemacht, dass die Lage an Silvester anders aussehe. Es könne keine „große Silvester-Sause“ geben. Die Landesregierung hatte erst kürzlich Tanzveranstaltungen in NRW verboten. Mit den neuen Kontaktbeschränkungen wird Wüsts Aussage zur Realität.
Neben den Kontaktbeschränkungen haben sich Bund und Länder auch auf ein Zuschauerverbot bei überregionalen Großveranstaltungen wie Fußballspielen geeinigt. Außerdem müssen Clubs und Diskotheken bundesweit schließen - in NRW sind diese Einrichtung schon seit Anfang Dezember dicht. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.