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Bestialischer Doppelmord am Bahnhof im MK: Jetzt gibt es ein Urteil

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Von: Thomas Krumm

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Am Bahnhof in Iserlohn hat ein Mann seine Ehefrau und ihren neuen Lebengefährten erstochen.
Am Bahnhof in Iserlohn hat ein Mann seine Ehefrau und ihren neuen Lebengefährten erstochen. © picture alliance/dpa

Ein Beziehungsdrama endet tödlich: Ein Mann ersticht seine Geliebte und ihren neuen Partner. Nach dem blutrünstigen und brutalen Doppelmord hat der Mörder sein Urteil erhalten.

Hagen - Lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld: Mit der Höchststrafe des deutschen Rechtssystems ist gestern der Prozess gegen den Doppelmörder vom Iserlohner Stadtbahnhof zu Ende gegangen. Mit diesem Urteil ist eine vorzeitige Entlassung des 44-Jährigen nach frühestens 15 Jahren rechtlich  zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.

Eine solche Haftdauer „wäre nach dem, was die Kammer festgestellt hat, nicht angemessen“, stellte die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen in ihrer Urteilsbegründung fest. Der Staatsanwalt empfindet eine 15-jährige Haft als unangemessen, berichtet come-on.de*. 

Vor den Augen von Passanten hat der Täter seine Noch-Ehefrau und deren neuen Lebenspartner im August 2019 am Bahnhof in Iserlohn erstochen. Die Ehefrau hatte den Angeklagten 2018 verlassen und war nach Iserlohn geflüchtet. 

Mord am Bahnhof: Mann tötet Frau und Partner in Iserlohn

Spätestens, als er nach der Flucht seiner Ehefrau und ihres neuen Partners aus dem Bahnhof in Richtung Parkhaus sein Messer gezogen hatte, „entschloss sich der Angeklagte dazu, beide Opfer zu töten“.

Der 44-Jährige hatte die Frau schließlich in Iserlohn ausfindig gemacht und ihr am Bahnhof aufgelauert. Nach dem bestialischen Doppelmord am Bahnhof in Iserlohn im August 2019 wurde das Baby der beiden Getöteten von einer Hochzeitsgesellschaft aus dem Auto gerettet. Video-Aufzeichnungen zeigen den Täter am Tatort, bevor er die zwei Morde mit dem Messer beging. Der Verbleib des Babys ist unklar, die Großeltern suchen es.

Mord am Bahnhof in Iserlohn: Täter betrachtet Frau als Eigentum

Seine Behauptung, er habe in Notwehr gehandelt, sei durch die Aufzeichnungen der Überwachungskameras widerlegt. Das Mordmerkmal der „niederen Beweggründe“ habe er durch seinen „uneingeschränkten Besitzwillen“ gegenüber seiner Frau verwirklicht, der sich sogar noch auf ihr ungeborenes Kind von einem anderen Mann erstreckte.

Nach acht Monaten wurde ein Urteil verhängt.
Nach acht Monaten wurde ein Urteil verhängt. © picture alliance/dpa

Besonders grausam: Der Verurteilte soll von dem Mord an seiner Noch-Frau und ihrem neuen Lebensgefährten Handyfotos gemacht haben. Er hat sich „in Siegerpose über der Leiche präsentiert“ und dieses Foto „als Souvenir“ verschickt. Dieses Verhalten werteten die Richter als besonders verwerflich.

Bluttat am Bahnhof in Iserlohn: Mord an Frau und Partner

Die Vorsitzende widersprach der Darstellung von Verteidiger Andreas Trode, der zufolge die Getötete ihrem Ehemann durch ihr ambivalentes Verhalten eine gewisse Rückkehrwilligkeit signalisiert habe: „Ihre Nachrichten hatten nie die Qualität, dass er sich Hoffnung auf ihre Rückkehr machen konnte.“

Von dem Trennungswillen seiner Frau habe er schon lange vor der Tat gewusst, und es sei nicht sie gewesen, die diese Trennung böswillig angestrebt habe: „Es war der Angeklagte, der seine Frau zum Weggehen veranlasst hatte. Sie hatte sich einem anderen Mann zugewendet, weil sie im Haushalt ihres Mannes ein Martyrium erlebt hatte.“

Mord in Iserlohn: Mann ersticht Ehefrau und neuen Partner am Bahnhof

Dem besonderen kulturellen Hintergrund des Angeklagten, der nach Auskunft des Verteidigers einer verfolgten Minderheit im Kosovo angehöre, maßen die Richter nur eine untergeordnete Rolle bei. Die Vorsitzende verwies auf das Rechtssystem des bundesdeutschen Tatortes, das der Angeklagte durchaus hätte kennen können: Er sei 2001 nach Deutschland gekommen und hier in erster Ehe mit einer deutschen Frau verheiratet gewesen.

Gegenüber seiner später getöteten zweiten Ehefrau habe er sich nach der Trennung durchaus einsichtig gezeigt. Er habe sich „geändert“, gab er ihr zu verstehen. „Es ist ihm klar gewesen, dass er Fehler gemacht hatte.“

*come-on.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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