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Aktuelle Corona-Regeln in NRW: Diese Änderungen gelten

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Von: Tobias Hinne-Schneider

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Das Land NRW hat die Corona-Regeln zuletzt verlängert - aber mit einigen Änderungen und Anpassungen. Was aktuell in Nordrhein-Westfalen gilt.

Hamm - Die Corona-Zahlen in Nordrhein-Westfalen sind weiter hoch - auch wenn sie in den vergangenen Wochen deutlich gefallen sind. Für die Landesregierung offenbar nicht genug: Die bestehenden Regeln werden noch einmal verlängert. Die Corona-Maske bleibt damit weiter ein Bestandteil des Alltags.

BundeslandNordrhein-Westfalen
MinisterpräsidentHendrik Wüst (CDU)
Einwohner17,9 Millionen (2021)

Corona in NRW: Maßnahmen werden verlängert - das sagt der Gesundheitsminister

Die derzeit geltende Coronaschutzverordnung in NRW ist am 3. April in Kraft getreten, am 30. April wären die dort festgehaltenen Regelungen ausgelaufen. Ab dem 29. April gilt eine neue Verordnung, das teilt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit. Die bestehenden - sogenannten - Basisschutzmaßnahmen werden damit vorerst bis zum 27. Mai 2022 verlängert.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wird in einer Mitteilung seines Ministeriums wie folgt zitiert: „Die Infektionszahlen sind zwar gefallen, aber dennoch weiterhin hoch. Es gibt immer noch viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer an Corona und versterben. Und in den Gesundheitseinrichtungen arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten mit einer sehr hohen Belastung.“

Corona in NRW: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr

Bestehen bleibt damit weiterhin bis Ende Mai die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen - etwa in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Damit sollen vor allem „ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen“ besonders geschützt werden. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen - Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte oder Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose - bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Auch in Bus und Bahn müssen die Gäste weiter den Mundschutz tragen, denn auch im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Corona in NRW: Diese Änderungen gibt es

Für die Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt: Sie müssen auch ab dem 29. April einen negativen Testnachweis erbringen, um beispielsweise Verwandte zu besuchen. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. Weiter heißt es in der Mitteilung des Ministeriums: „Die Testregelungen für die Krankenhäuser werden mit der jetzt geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung vereinheitlicht. Psychiatrische Krankenhäuser unterliegen damit den einheitlichen Regelungen für Krankenhäuser, ebenso wie Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs.“

Karl-Josef Laumann (CDU)
Karl-Josef Laumann (CDU) ist Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen. © Federico Gambarini/dpa/Archivbild

Corona in NRW: Laumann empfiehlt weiter das Tragen von Masken in Innenräumen

In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften, Justizvollzugsanstalten und Abschiebehafteinrichtungen müssen vollständig geimpfte Personen - wie bisher - keinen Testnachweis erbringen.

Über diese verpflichtenden Maßnahmen hinaus empfiehlt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann weiterhin das Tragen einer medizinischen Schutzmaske in Innenräumen: „Hier kommt es auf die Eigenverantwortung aller an, die viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten vier Wochen auch unter Beweis gestellt haben.“ 

Noch immer beschäftigt viele Menschen die Corona-Pandemie, vor allem, wenn sie selber betroffen sind. Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen: „Corona-Quarantäne: Ab wann kann ich mich freitsten?“; „Corona-Test nach 10 Tagen noch positiv - was nun?“; „Corona-Test: „T“-Strich nur sehr blass zu sehen - ist er trotzdem positiv?“.

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