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Coronavirus in NRW: Das ist verboten, erlaubt oder nur eingeschränkt möglich

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Von: Lars Becker

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[Update] Die Coronavirus-Pandemie hat NRW fest im Griff. Was ist jetzt noch erlaubt, verboten oder unter Auflagen möglich? Wir fassen zusammen.

+++ Wir berichten in unserem Newsticker fortlaufend über die Coronavirus-Entwicklungen in NRW +++

+++ Hier gibt es alle Informationen zu den verlegten Abschlussprüfungen an den Schulen in NRW +++

Düsseldorf - Was NRW-Ministerpräsident Armin Laschet unlängst als bewusste "Entschleunigung" des privaten wie öffentlichen Lebens umschrieb, bedeutet für die 18 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW massive Einschränkungen und Verbote. Am 22. März wurden die Einschränkungen für die Bürger von NRW noch einmal deutlich verschärft.

Hier den Überblick zu behalten, ist angesichts von Erlassen der Bundesregierung, "verschärften" Erlassen des Landes sowie von kommunal unterschiedlich gehandhabten Dingen für Privatleute, Unternehmen aber auch die Medien gleichermaßen anspruchsvoll.

Jetzt, an Ostern, ergeben sich gerade im Hinblick auf die Familienfeier viele Fragen. Hier versuchen wir, sie zu beantworten

Wir versuchen, an dieser Stelle alles aufzulisten, was Sie jetzt wissen müssen (Stand: 23. März).

Coronavirus in NRW: Das Navigations-Menü

Mit einem Klick kommen Sie direkt an Ihr Ziel:

- Das bleibt alles geöffnet

- Das ist alles geschlossen

- Das ist alles untersagt

- Dafür gibt es Beschränkungen

- Alles zum Thema Kinderbetreuung

- Alles zur "Kritischen Infrastruktur"

Ministerpräsident Armin Laschet spricht von "Entschleunigung" - für die Menschen im Land sind damit massive Einschränkungen und Verbote verbunden.
Ministerpräsident Armin Laschet spricht von "Entschleunigung" - für die Menschen im Land sind damit massive Einschränkungen und Verbote verbunden. © dpa

Coronavirus in NRW: Das bleibt alles geöffnet

Weil sie wichtig für die Versorgung der Menschen im Land sind, dürfen Wochenmärkte geöffnet bleiben. Hier hat sich an einem Stand eine lange Schlange gebildet.
Weil sie wichtig für die Versorgung der Menschen im Land sind, dürfen Wochenmärkte geöffnet bleiben. Hier hat sich an einem Stand eine lange Schlange gebildet. © dpa

Für diese Bereiche sollen die Sonntagskaufverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden, von 13 bis 18 Uhr sind Öffnungen gestattet. Das gilt auch für Feiertage - allerdings nicht Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Große Lebensmittelketten haben aber angekündigt, von der Möglichkeit der Sonderöffnung zunächst keinen Gebrauch zu machen. Die Belastung der Mitarbeiter sei bereits jetzt enorm. 

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin grundsätzlich nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. 

Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden sollen Patienten dann weiter behandeln können, wenn ein die medizinische Notwendigkeit belegt ist. Patienten mit einer bereits gültigen Verordnung können demnach ihre Therapie - nach Terminvereinbarung - fortsetzen. Präventionskurse, Wellnessmassagen, Rehasport etc. werden nicht durchgeführt. Auch gesundheitsorientierte Handwerksleistungen (Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädische Schuhmacher etc.) können weiterhin in Anspruch genommen werden. Die strenge Einhaltung von Schutzmaßnahmen ist obligatorisch. 

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Coronavirus in NRW: Das ist alles geschlossen

Die Wippe auf einem öffentlichen Spielplatz ist verwaist. Viele Eltern lassen ihre Kinder nicht mehr auf die Spielplätze aus Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus.
Die Wippe auf einem öffentlichen Spielplatz ist verwaist. Viele Eltern lassen ihre Kinder nicht mehr auf die Spielplätze aus Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus. © dpa

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Coronavirus in NRW: Das ist alles untersagt

In den Sporthalle des Landes bleibt das Licht vorerst aus. Schulen und Vereine nutzen sie nicht mehr.
In den Sporthalle des Landes bleibt das Licht vorerst aus. Schulen und Vereine nutzen sie nicht mehr. © dpa

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Coronavirus in NRW: Diese Maßnahmen regelt der Erlass 

Die NRW-Landesregierung hat nach Abstimmung von Bund und Ländern am Sonntag, 22. März die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" herausgegeben. Die Maßnahmen gelten ab Montag, 23. März. 

Ikea hat sämtliche Häuser in Deutschland geschlossen. Andere Möbelhäuser machen es nach, beispielsweise Turflon in Werl oder Wiemer in Soest.
Ikea hat sämtliche Häuser in Deutschland geschlossen. Andere Möbelhäuser machen es nach, beispielsweise Turflon in Werl oder Wiemer in Soest. © dpa

Der Großteil der Regelungen beruhen auf einer Vereinbarung von Bund und Ländern vom 16. März 2020, die Bundeskanzlerin Angela Merkel der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Am 22. März wurden die Beschränkungen von Bund und Ländern deutlich verschärft. Es gilt seitdem ein Kontaktverbot.

In einer Kabinettsitzung hatte die NRW-Landesregierung allerdings schon am Sonntag, 15. März 2020 umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. 

Durch Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt.

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Coronavirus in NRW: Infos kompakt zum Thema Kinderbetreuung

Bereits am Freitag, 13. März 2020 hatte das NRW-Gesundheitsministerium ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. 

Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten "Kritischen Infrastrukturen" tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen.

Darüber hinaus sind die Hürden dafür, dass Kinder weiter betreut werden können, grundsätzlich sehr hoch. Denn dazu müssen Eltern nachweisen, dass beide Teile nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. 

Und darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

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Coronavirus in NRW: Das gehört zur "Kritischen Infrastruktur"

Sektor Energie

Sektor Wasser, Entsorgung

Sektor Ernährung, Hygiene

Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

Sektor Gesundheit

Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

Sektor Transport und Verkehr

Sektor Medien

Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

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