Coronavirus in NRW: Regeln und Verbote - Maskenpflicht in der Schule
Welche Verbote und Regeln gelten derzeit in NRW zur Eindämmung des Coronavirus? Die Corona-Schutzverordnung gilt seit 15. Juli mit diesen Lockerungen.
- NRW hat wie die 15 anderen Bundesländer im Kampf gegen das Coronavirus Verbote und Regeln erlassen.
- Bund und Länder aktualisieren stets die gültigen Beschlüsse im Hinblick auf mögliche, sinnvolle Lockerungen.
- Am Sonntag hat NRW überraschend eine weitere Lockerung bekannt gegeben (siehe Update 12. Juli, 16.48 Uhr).
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gibt es immer noch Einschränkungen in Nordrhein-Westfalen. Wir haben die Entwicklungen zu den Regeln und Verboten zusammengefasst.
Coronavirus in NRW: Die aktuellen Lockerungen, Regeln und Verbote im Bundesland
Update, 3. August, 14.05 Uhr: Yvonne Gebauer, Schulministerin von NRW, hat eine Maskenpflicht für den Unterricht ab der 5. Klasse verkündet.
Wie es genau an den Schulen weitergehen soll, lesen Sie in unserem Ticker zum Schulstart aus der Konferenz des Schulministeriums.
Update, 21. Juli, 10.57 Uhr: Es ist Halbzeit bei den Sommerferien in NRW. Doch wie sieht die Rückkehr aus dem Urlaub 2020 aus. Müssen Touristen Quarantäne wegen des Coronavirus befürchten? Die Regeln dazu sind klar.
Update, 15. Juli, 9.20 Uhr: Ab heute gelten neue Lockerungen der Corona-Regeln in NRW. Die neue Coronaschutzverordnung greift. Nicht nur in NRW sind neue Regen in Kraft. Auch die 15 anderen Bundesländer haben zum Teil weitere Lockerungen beschlossen.
Corona-Regeln in NRW: Neue Lockerungen ab dem 15. Juli
Update, 14. Juli, 16 Uhr: Zuckerwatte, Mandeln, Fahrgeschäfte, aber kein Alkohol - zumindest bis jetzt: Das generelle Alkoholverbot in den temporären Freizeitparks soll ab dem 15. Juli aufgehoben werden. Das geschieht im Rahmen der neuen Hygiene-Standards, die das Land NRW beschlossen hat. Sie sind ab morgen gültig. Auf vielen Fahrgeschäften gilt aber weiterhin Maskenpflicht wegen des Coronavirus. Neben dem "Düsselland" haben bisher das "Fundomio" in Dortmund und das "Ibbiland" in Ibbenbüren geöffnet.
Bei der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 15. Juli gilt, werden einige Regelungen gelockert - unter anderem in den Bereichen Sport, Freizeit und Veranstaltungen:
- In gastronomischen Betrieben sind ab dem 15. Juli unter Auflagen auch Feste, wie beispielsweise Hochzeitspartys oder runde Geburtstage, mit bis zu 150 Personen wieder möglich.
- Sportanlagen dürfen ab dem 15. Juli wieder betreten werden - bei Wettbewerben sogar mit bis zu 300 Zuschauer. Allerdings gilt das nur, wenn sicher gestellt ist, dass eine einfache Rückverfolgung der Personendaten gewährleistet ist. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt.
- Außerdem dürfen bis zu 30 Personen in geschlossenen Räumen wieder Kontaktsport wieder ausüben, ebenso wie im Freien. "Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen", heißt es beim Land NRW.
- Feste wie Hochzeiten sind ab dem 15. Juli mit höchstens 150 Teilnehmer erlaubt. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten dabei nicht, solange geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt sind.
- Die Maskenpflicht dauert vorerst bis zum 11. August an.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet - es sei denn, man kann ein ärztliches Attest vorlegen
Corona-Regeln in NRW: Krankenhausbesuch nicht aufschieben
Update, 14. Juli, 9.57 Uhr: Es gebe "keinen Grund mehr", notwendige Eingriffe und Operationen zu verschieben. Das sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Dienstag im Morgenmagazin. Der Politiker hat eine allmähliche Rückkehr der Krankenhäuser zum Regelbetrieb gefordert. "Niemand sollte einen Krankenhausaufenthalt, der nötig ist, wegen Corona verschieben", sagte er. Die Bundesregierung plant indes, eins schäferes Ausgangsverbot in Coronagebieten zu verhängen.
Update, 12. Juli, 16.48 Uhr: In NRW gelten neue Lockerungen der Corona-Regeln: Hochzeiten in NRW dürfen trotz Corona wieder in größeren Gesellschaften gefeiert werden: Statt bisher 50 dürfen frisch vermählte Paare mit bis zu 150 Gästen feiern. Das ist eine Änderung, die das nordrhein-westfälische Kabinett am Sonntag für die bis zum 11. August verlängerte Coronaschutzverordnung beschlossen hat. Die neue Verordnung gilt ab Mittwoch, 15. Juli.
Diese neue Regelung gilt demnach auch für andere Feste aus besonderem Anlass wie Jubiläen, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, wenn die Kontaktnachverfolgung sichergestellt wird, wie die Landesregierung mitteilte.
Corona-Regeln in NRW: Lockerungen für Feiern und Veranstaltungen
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) stellte fest: "Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen." Er mahnte aber zu Wachsamkeit und verantwortungsvollem Verhalten. Die Pandemie sei noch nicht vorbei. Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten seien weiterhin unerlässlich.
Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept notwendig ist, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.
Corona-Regeln in NRW: Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebiet
Änderungen gibt es den Angaben nach auch zur Einreise aus Corona-Risikogebieten: Beschäftigte aus kritischen Infrastrukturen würden nach der Rückreise vom Sommerurlaub oder Verwandtenbesuch aus einem Risikogebiet nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test. Damit werde ausreichenden Testkapazitäten Rechnung getragen.
Minister Laumann erklärte dazu: "Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkannt und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden. Das gilt gerade bei größeren Infektionsrisiken wie dem Aufenthalt in einem Risikogebiet, was gerade jetzt in der Ferienzeit von besonderer Bedeutung ist."
Update, 10. Juli, 8.20 Uhr: Auf den Spuren Sherlock Holmes oder einen Einkaufsbummel am Picadilly Circus: Großbritannien-Fans dürfen sich freuen. Denn die Insel hat eine Regelung aufgehoben, die die Einreise für Urlauber aus Deutschland vereinfacht.
Update, 9. Juli, 16.20 Uhr: Ob Costa Brava oder Adria-Küste: Nach der Grenzöffnung und Aufhebung der Reisewarnung haben die ersten Deutschen schon Hoffnung gefasst, den Sommerurlaub 2020 doch außerhalb Deutschlands genießen zu können. Doch jetzt steigt in den ersten Regionen mancher Urlaubsländer - darunter Italien, Spanien oder Kroatien - die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen wieder. Steht die Reise 2020 doch noch auf der Kippe?
Regeln mit dem Coronavirus: Verwaltungsmitarbeiter bei Tönnies dürfen wieder ins Werk
Update, 9. Juli, 10.04 Uhr: Nachdem das Werk von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück im Kreis Gütersloh (NRW) geschlossen wurde, weil sich viele Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert haben, soll der Schlachtbetrieb schrittweise wieder geöffnet werden. Erste Verwaltungsmitarbeiter dürfen jetzt wieder ins Gebäude. Heute um 10 Uhr finden Beratungen über das Hygienekonzept statt - danach sollen erste Entscheidungen über die weitere Vorangehensweise gefällt werden.
Update, 8. Juli, 19.46 Uhr: Droht der nächste Lockdown in NRW? Den Kreis Euskirchen in NRW plagen große Sorgen: Nach der Corona-Infektion von 13 Familienmitgliedern einer freikirchlichen Gemeinde haben heute die Massentests von rund 1000 Personen einer Mennoniten-Gemeinde begonnen.
Regeln mit dem Coronavirus: Regelverstoß beim Gottesdienst ins Euskirchen (NRW)
Das Virus könnte sich bei einem Gottesdienst verbreitet haben - und von dem gibt es entgegen der Coronaschutz-Regeln keine Teilnehmerliste. Alle Mitglieder sind in Quarantäne. Schlimmstenfalls könnten erneute Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen - der Lockdown droht.
Update, 8. Juli, 17.13 Uhr: Das aktuelle Betriebsverbot für Clubs und Diskotheken in NRW zum Schutz vor Corona ist laut dem Oberverwaltungsgericht des Landes rechtmäßig. Das entschied das OVG heute nach der Klage einer Kölner Diskothek-Betreiberin, wie das Gericht mitteilte.
Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land annehme, dass in Clubs und Diskotheken ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. Besucher hielten sich dort dicht aneinander gedrängt auf oder tanzten - und das in üblicherweise schlecht belüfteten Räumen und bei häufig wechselnden Gästen.
Corona-Regeln und Verbote in NRW: Clubs und Diskotheken bleiben dicht
Das OVG geht auch nicht davon aus, dass die Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen einer Gesichtsmaske bei einer Öffnung von Clubs und Diskotheken realistisch wäre. Die branchenweite Untersagung des Betriebs nach der Coronaschutzverordnung NRW sei daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass die fortdauernde Anordnung der Betriebsschließung ohne angemessenen finanziellen Ausgleich rechtswidrig sei. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.
Update, 8. Juli, 9.01 Uhr: Jetzt ist es rechtskräftig: Das Land NRW hat wegen der Corona-Krise das Verbot für bestimmte Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober verlängert. In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Dienstagabend veröffentlicht wurde, werden als "große Festveranstaltungen" konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt.
Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden. Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt. Mit der neuen Verordnung ist es in NRW jetzt rechtskräftig.
Corona-Regeln und Verbote in NRW: Lockdown-Ende im Kreis Gütersloh
Update, 7. Juli, 17.25 Uhr: Am heutigen Dienstag war der erste Tag nach dem Lockdown für den Kreis Gütersloh. Die Bürger sind erleichtert, denn jetzt gelten die Regeln und Lockerungen in NRW auch für sie.
Update, 6. Juli, 16.39 Uhr: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Update, 6. Juli, 10 Uhr: Blick zu unseren Nachbarn: Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hat für die Zeit nach den Sommerferien eine Debatte über die teilweise Abschaffung der Maskenpflicht angeregt. "Ich glaube, wir werden weiterhin eine Maskenpflicht im ÖPNV benötigen", sagte der Politiker am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

Anders als im öffentlichen Nahverkehr könnten aber etwa im Einzelhandel Mindestabstände gewahrt werden. Daher wolle er Ende August, nach Ablauf der Sommerferien, erörtern, "ob wir aus einer Maskenpflicht am Ende eine Empfehlung machen".
Wenn das Infektionsgeschehen weiter so sinke wie derzeit, müsse darüber nachgedacht werden, "ob staatliche Vorgaben durch eine Freiwilligkeit und durch Verantwortung eines jeden von uns dann auch ersetzt werden können", sagte Althusmann. Der Einzelhandel in Niedersachsen leide massiv, betonte er.
Regeln und Verbote in NRW: Debatte um Maskenpflicht
Update, 5. Juli, 16.29 Uhr: Die NRW-Landesregierung hat zurückhaltend auf den Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern zur Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel reagiert. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium sagte der dpa am Sonntag, trotz der insgesamt positiven Entwicklung der Infektionszahlen sei die Gefahr der Pandemie noch lange nicht gebannt.
"Solange wir ohne wirksamen Impfstoff und Medikamente mit dieser neuen, ungewohnten Situation leben, werden die Menschen weiterhin mit Regeln und Veränderungen umgehen müssen. Dazu werden noch für einige Zeit unter anderem Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und die Mund-Nasen-Bedeckung gehören", betonte sie.
Update, 2. Juli, 6.50 Uhr: Zurzeit entstehen in manchen Städten "Pop-Up-Freizeitparks" als Ersatz für verbotene Volksfeste wie die Düsseldorfer Rheinkirmes. Das Gesundheitsministerium reagiert - und reguliert, denn es braucht in Corona-Zeiten Regeln für das neue Phänomen.
Regeln und Verbote in NRW: Neue Coronaschutz-Verordnung ab heute
Das NRW-Gesundheitsministerium hat im Zuge der neuen Coronaschutz-Verordnung nun auch Regeln für "vorübergehende Freizeitparks" aufgestellt. Die Kirmes-Ersatzveranstaltungen gibt es bisher unter anderem in Düsseldorf und Dortmund.
Die Hygieneregeln umfassen unter anderem Laufwege, Abstandsregeln und eine Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen wie bei einem Riesenrad.
Regeln und Verbote in NRW: Das sind die Hygienestandards in vorübergehenden Freizeitparks
In den Hygienestandards, die am Mittwochabend veröffentlicht wurden und ab dem heutigen Donnerstag gelten, heißt es unter anderem: "Der Einlass und das Verlassen sollten möglichst kontaktfrei erfolgen." Die Besucherzahl muss so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. "Es sollte ein Laufwege-Konzept erarbeitet werden und die Abstände zwischen den Angeboten sollten ausreichend groß sein."
Die Schaustellerbetriebe müssen für ihre Attraktionen jeweils ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorweisen, so dass zum Beispiel auch in der Achterbahn 1,5 Meter Abstand zwischen Fremden ist. "Soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder die Kabinen der Fahrgeschäfte "geschlossen" sind, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorzugeben." Haltebügel müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.
Regeln und Verbote in NRW: Expertenrunde kann sich nicht auf Maßnahmen für Düsseldorfer Altstadt einigen
Update, 1. Juli, 18.40 Uhr: Eine Expertenrunde hat sich in Düsseldorf zunächst nicht auf Maßnahmen für die Düsseldorfer Altstadt einigen können. "Inzwischen liegen neue Vorschläge auf dem Tisch, die aber erst noch überprüft und abgestimmt werden müssen", sagte ein Sprecher der Stadt am Mittwoch auf Anfrage von dpa. In Köln soll es dagegen verstärkte Kontrollen geben. Teile der Düsseldorfer Altstadt hatten in den vergangenen Wochen wegen dichten Gedränges mehrfach von der Polizei geräumt werden müssen.
Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus waren in der Landeshauptstadt von NRW zuletzt deutlich gestiegen. "Die Menschen müssen wissen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei", hatte Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) gewarnt. In Köln wollen Polizei und Ordnungsamt am kommenden Wochenende an neuralgischen Punkten verstärkt kontrollieren. "Wenn es Ansammlungen von Gruppen gibt, die nicht den Corona-Richtlinien entsprechen, werden wir sie auflösen", sagte ein Stadt-Sprecher. Bei Bedarf würden die Teams des Ordnungsamtes von der Polizei unterstützt.
Regeln und Verbote in NRW: Verkaufsoffene Sonntage bald wieder möglich
Update, 1. Juli, 12.45 Uhr: In Nordrhein-Westfalen sollen die Geschäfte in der zweiten Jahreshälfte zusätzlich an bis zu vier Sonntagen öffnen dürfen. Damit könnten wegen der Corona-Beschränkungen ausgefallene verkaufsoffene Sonntage nachgeholt werden, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf, laut dpa. Das Landeskabinett habe beschlossen, eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zu erlassen.
Mit den Kirchen und Gewerkschaften seien diese Pläne besprochen worden. "Wir bauen darauf, dass es dafür eine entsprechende Unterstützung gibt", sagte Pinkwart. Mit dieser einmaligen Maßnahme sollten auch Verkaufsströme in den Herbstmonaten von den Samstagen auf Sonntage umgelenkt werden. Das sei auch für den Schutz vor dem Coronavirus gut.
Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage sollen die Kommunen festlegen, sagte Pinkwart. Vom Land vorgeschriebene Öffnungstage werde es nicht geben. Laut Ladenöffnungsgesetz sei eine Sonntagsöffnung auch bei einem Sachgrund möglich. In diesem Fall gebe es das öffentliche Interesse, ausgefallene Käufe und Umsätze nachholen zu können. Damit sei die Sonntagsöffnung nicht an einen Anlass gebunden. "Das werden wir in dem Erlass zum Ausdruck bringen", sagte der Minister.
Regeln und Verbote in NRW: Umarmungen und Kuscheltiere wieder erlaubt
Update, 1. Juli, 8.05 Uhr: Nachrichten, die vor Corona keine waren: Kinder dürfen wieder ihr Lieblingskuscheltier mit in die Kita bringen. Das NRW-Familienministerium hält zwar an dem generellen Spielzeugverbot fest, aber mit Blick auf die bevorstehende Eingewöhnung zum Start in das neue Kindergartenjahr müssen Eltern ihre Kinder nicht mehr vom Lieblingsstück trennen.
"Ein Kuscheltier, Schmusetuch oder anderes Objekt, das eine besondere persönliche Bedeutung für das jeweilige Kind hat", darf mit in den Kindergarten oder die Kita gebracht werden. Kuscheltiere würden nicht als Spielzeug gelten.
Update, 30. Juni, 18.28 Uhr: Angehörige dürfen ihre Liebsten in den Altenheimen trotz Corona von morgen an wieder in die Arme schließen: Mit einer Lockerung der Corona-Regeln für Besuche in Altenheimen sind körperliche Berührungen bei bestimmten Vorsichtsmaßnahmen wieder möglich.
Heimbewohner und Verwandte freuen sich, in den Häusern sieht man die Lockerung mit gemischten Gefühlen. Damit steige das Infektionsrisiko für die Bewohner und Beschäftigte, sagte Pflegedienstleiterin Astrid Frese im Carolus Seniorenzentrum in Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg).
Zwingend notwendig sind laut Corona-Regeln für Besucher und Bewohner ein Mund-Nasenschutz und eine gründliche Handdesinfektion. Die Sehnsucht nach Berührung sei aber sehr groß, sagte Frese: In der Vergangenheit hätten sich demente Bewohner in ihrer Not schon gegenseitig umarmt.
Regeln und Verbote in NRW: Coronaschutzverordnung gilt weiter
Update, 29. Juni, 16.17 Uhr: Die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung in NRW werden um weitere zwei Wochen bis mindestens zum 15. Juli 2020 verlängert. Das teilte die NRW-Landesregierung am Montag mit. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht für bestimmte Bereiche. Zudem dürfen sich im öffentlichen Raum nur zehn Menschen treffen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten wird.
Update, 29. Juni, 15.54 Uhr: Während der Kreis Warendorf aufatmen kann, er Lockdown im Kreis Gütersloh. Der Landkreis in NRW muss eine Woche länger mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus leben - "aus Vorsicht", so Laschet.
Update, 29. Juni, 12.22 Uhr: Der Lockdown umklammert noch immer den Kreis Gütersloh und Kreis Warendorf. Morgen muss die Entscheidung fallen, ob der regionale Lockdown weiterläuft oder aufgehoben? Ministerpräsident Armin Laschet, die NRW-Landesregierung und die Landräte der Kreise wollen sich heute zur aktuellen Corona-Lage äußern. Wir berichten hier ab 15 Uhr live im Ticker zu den Entwicklungen.
Regeln und Verbote wegen Coronavirus: Reisewarnung für NRW zurückgenommen
Update, 29. Juni, 8.34 Uhr: Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus NRW-Regierungskreisen hat Österreich die generelle Reisewarnung für Nordrhein-Westfalen zurückgenommen und auf die vom Infektionsgeschehen betroffenen Kreise beschränkt. Von dem Tönnies-Massenausbruch besonders betroffen waren der Kreis Gütersloh und der Kreis Warendorf.
In den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes in Berlin hieß es am späten Sonntagabend, laut Mitteilung des österreichischen Gesundheitsministeriums müssten Reisende aus Gütersloh ab Montag 00.01 Uhr bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen.
Regeln und Verbote wegen Coronavirus: Kritik von Laumann
Update, 26. Juni, 10.25 Uhr: Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister von NRW, kritisiert die 48-Stunden-Frist bei Corona-Tests für Urlauber. Er fordert eine "pragmatische Lösung" für Urlauber, die aus Kommunen mit hohem Corona-Infektionsgeschehen stammen. Einige Bundesländer haben Beherbergungsverbote für Menschen aus solchen Kreisen erlassen, wenn sie keinen maximal 48 Stunden zurückliegenden Test auf das Coronavirus nachweisen können.
Update, 25. Juni, 13.32 Uhr: Bordelle bleiben in NRW geschlossen. Wegen der Coronakrise hatte das Land Nordrhein-Westfalen sexuelle Dienstleistungen in Bordellen und Prostitutionsstätten untersagt. Wie dpa berichtet, wurde diese Entscheidung nun per Eilvbeschluss vom Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte.
Verbote und Regelungen in NRW: Bordelle bleiben wegen Coronavirus geschlossen
Bei engstem Körperkontakt und häufig wechselnden Partnern sei eine erhöhte Infektionsgefahr anzunehmen. Das Tragen von Mund- und Nase-Schutz während einer Sex-Dienstleistung sei wohl eher lebensfremd. Hygiene- und Infektionsschutzstandards dürften nach Ansicht des Gerichts nicht einzuhalten sein. Die OVG-Richter bemerkten zudem kritisch, dass die Erhebung von Kundenkontaktdaten und Aufenthaltszeiträumen "mit Blick auf die üblicherweise eingeforderte Diskretion im Prostitutionsgewerbe" wohl nicht zuverlässig umzusetzen sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Geklagt hatte der Betreiber eines Bordells im Kreis Gütersloh - vor den jetzt wieder geltenden Kontaktbeschränkungen nach dem Corona-Ausbruch bei der Fleischfirma Tönnies. Der Antragssteller bietet drei Zimmer für selbstständig tätige Frauen an.
Update, 25. Juni, 9.36 Uhr: Reisen wird ein Problem - zumindest für die Menschen aus dem Kreis Gütersloh und dem Kreis Warendorf - beide Kreise befinden sich im Lockdown. Auch Menschen aus Hamm in Westfalen kämpfen mit Reisebeschränkungen. In Medienberichten wurde die Stadt als Corona-Hotspot bezeichnet.
Update, 23. Juni, 17.30 Uhr: Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies schränken die NRW-Behörden das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh und auch im benachbarten Kreis Warendorf massiv ein. Im öffentlichen Raum dürfen sich die Bewohner eine Woche lang nur noch mit Personen des eigenen Hausstands bewegen oder zu zweit. Außerdem werden Museen, Kinos, Fitnessstudios, Hallenschwimmbäder und Bars geschlossen, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag mitteilte.
Der Kreis Warendorf werde von Donnerstag an zudem alle Schulen und Kitas schließen - in Gütersloh sind sie bereits zu. Dort gilt der Stand der Einschränkungen wie im März. Die "Coronaregionalverordnung" für die Kreise Gütersloh und Warendorf tritt am 24. Juni zu Mitternacht in Kraft und gilt zunächst bis 30. Juni.
Das bedeutet der Corona-Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf:
- Treffen: Diese Beschränkungen schreiben vor, dass sich nur Menschen aus einer Familie oder einem Hausstand in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten dürfen. Treffen dürfen sich auch zwei Personen, die weder der Familie angehören noch zusammen leben.
- Freizeit: Verboten sind viele Kulturveranstaltungen sowie Sport in geschlossenen Räumen. Fitnessstudios werden ebenso geschlossen wie Kinos und Bars.
- Gastronomie: Bars und Thekenbetriebe müssen geschlossen werden. Restaurants dürfen unter Auflagen geöffnet bleiben, jedoch maximal zwei Personen oder alternativ eine Familie an einem Tisch sitzen.
- Schulen und Kitas: Bereits seit dem 17. Juni sind die Schulen und Kitas im Kreis Gütersloh wieder geschlossen. Der Kreis Warendorf zieht am 25. Juni nach und schließt alle Schulen und Kitas.
- Ferien: Am Montag (29. Juni) beginnen in NRW die Sommerferien. Ministerpräsident Armin Laschet erklärte, der Lockdown bedeute kein Ausreiseverbot. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern Probleme. Er appellierte aber an die Betroffenen, den Kreis nicht zu verlassen.
- Quarantäne: Rund 7000 Tönnies-Mitarbeiter stehen mit ihren Familien unter Quarantäne. Das Zentrum des Corona-Ausbruchs liegt Laschet zufolge in der Fleischzerteilung des Unternehmens.
- Tests: Alle Bürgerinnen und Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf sollen sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen dürfen. Möglich ist das in einem Corona-Diagnosezentrum, seit Dienstag auch am Carl-Miele-Berufskolleg Gütersloh.
Regeln und Verbote: Krise im Kreis Gütersloh
Update, 21. Juni, 18.12 Uhr: Die Landesregierung NRW hat keinen regionalen Lockdown ausgerufen. Aufgrund des Corona-Massenausbruchs bei der Fleischfabrik Tönnies steht dieser jedoch immer noch in Diskussion. Im Kreis Gütersloh bleiben Schulen und Kitas geschlossen.
Betroffen - jedoch bisher im deutlich geringeren Maße - sind auch die angrenzenden Kreise und Städte, wie Hamm, Bielefeld, die Kreise Soest und Unna.
Es gebe "ein enormes Pandemie-Risiko", warnte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet am Sonntag in Gütersloh. Das Infektionsgeschehen sei jedoch bei Tönnies lokalisierbar, und es gebe keine Infektionskette in die übrige Bevölkerung der Region.
Sollte der Lockdown kommen, kann dies Auswirkungen auf die Lockerungen und Corona-Regeln in ganz NRW haben.
Regeln und Verbote: Besucher dürfen in Pflegeheimen wieder umarmen
Update, 21. Juni, 9.50 Uhr: Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Regeln für Besuche in Pflegeheimen gelockert und erlaubt ab sofort wieder ausdrücklich körperlichen Kontaktwie etwa Umarmungen. Das teilte das Ministerium am Samstag mit. Auch Café-Besuche außerhalb der Einrichtungen sind wieder möglich. Vom 1. Juli an können Bewohnerinnen und Bewohner zudem wieder Besuch in ihren Zimmern empfangen.
Auch für Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe (sogenanntes "Betreutes Wohnen" oder Heime für Menschen mit Behinderung) gibt es demnach Lockerungen: Die zeitliche Begrenzung und die Begrenzung der Besucherzahl werden aufgehoben. Lediglich für Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Bewohnergruppen leben, wie etwa schwerstmehrfachbehinderte Personen, sollen die Regelungen zu den Besuchen für die Pflegeeinrichtungen weiter gelten.
"Infektionsschutz ist lebensnotwendig. Soziale Kontakte sind es aber auch. Den Einrichtungen geben wir zudem die notwendige Sicherheit, um den Bewohnerinnen und Bewohnern so viele soziale Kontakte wie aktuell vertretbar zu ermöglichen", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Das Ministerium begründet die Lockerungen durch weniger Infektionen in den Einrichtungen. "Ich bin froh, dass die Zahlen es zulassen, dass wir die Besuchsregelungen nun nochmals ändern können. Klar ist aber auch: Wir müssen weiterhin wachsam sein und wirksame Infektionsschutzmaßnahmen in den Einrichtungen verankern. Das Virus ist immer noch da", so Laumann.
Update, 20. Juni, 8.35 Uhr: Eine neue Coronaschutz-Verordnung des Landes erlaubt ab heute (Samstag) auch wieder Abi-Partys. Die Eltern müssen aber zuhause bleiben. Die Feiern müssen spätestens zwei Tage vorher bei den Gesundheitsbehörden angemeldet werden. Regional können die Partys bei einem Corona-Ausbruch auch verboten werden.
Der neue Absatz in der Schutzverordnung erlaubt "ausschließlich interne und jeweils einmalige selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden". Sichergestellt sein muss aber, dass nur die jeweiligen Schüler der Klasse oder des Jahrgangs kommen. Bislang waren nur Feiern mit bis zu 50 Personen erlaubt - viele Abijahrgänge sind aber größer. Deshalb wurde jetzt der Passus ergänzt.
Update, 17. Juni, 18.32 Uhr: Laut dpa-Informationen wollen die Bundesländer Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober verbieten. Die Zeichen stehen aber weiterhin auf Lockerungen - denn es soll Ausnahmen geben, über die die Länder selbst entscheiden können. Das Verbot gilt erst einmal in den Herbst hinein, aber die Situation für Weihnachtsmärkte und Karneval bleibt unsicher.
Dies gelte für solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sei. Die Hygiene- und Abstand-Regeln sollen erhalten bleiben.
Update, 17. Juni, 11.37 Uhr: Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste oder Kirmesveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie möglicherweise bis mindestens Ende Oktober verboten. Das geht aus einer mit anderen Ländern abgestimmten Beschlussvorlage Bayerns für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Aus Länderkreisen hieß es, an der Vorlage, die auch als Grundlage für das Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Nachmittag (15 Uhr) dienen sollte, sei bereits intensiv mit dem Kanzleramt gearbeitet worden.
Offen war allerdings, ob der Punkt Großveranstaltung am Ende überhaupt im endgültigen Beschluss der Ministerpräsidenten mit Merkel vorkommen würde.
Regeln und Verbote: Regeln zu Mindestabstand und Hygiene sollen verlängert werden
Die Länder streben zudem laut Beschlussvorlage eine Einigung über die gemeinsame Fortsetzung von Regeln zu Mindestabstand und Hygiene an. Dies war nach den zuletzt auseinander driftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Auf Länderseite wurde eine mögliche Einigung in diesem Punkt als bedeutend hervorgehoben.

In der Vorlage heißt es, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel, hätten sich bewährt "und werden fortgeführt".
Regeln und Verbote: Kontakte gering halten, zurück zum Regelbetrieb in Schulen
Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.
Die Länder streben - bei weiterhin positivem Verlauf des Infektionsgeschehens - zudem an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren, auf Grundlage der Schutz- und Hygienekonzepte.
"Zeitnah" solle auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden. Auch eine Einigung in diesem Punkt wurde auf Länderseite als bedeutsames Signal für ein gemeinsames Vorgehen gewertet.
Regeln und Verbote: Auch über Verbote bis Jahresende diskutiert
Update, 17. Juni, 11 Uhr: Großveranstaltungen sollen wegen des Coronavirus offenbar noch monatelang verboten bleiben - darüber berichtet der Spiegel.
Heute Nachmittag beschließen die Ministerpräsidenten in Berlin die weiteren Schritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Spiegel beruft sich auf eine Beschlussvorlage, die die Chefs der Staatskanzleien im Vorfeld mir Kanzleramtschef Helge Braun erarbeitet haben.
Aus dieser geht offenbar hervor, dass Großveranstaltungen noch bis Ende Oktober verboten bleiben sollen. Alternativ wird demnach sogar eine noch längere Frist diskutiert - bis Jahresende.
Regeln und Verbote: Das sind die Besonderheiten für NRW
Update, 16. Juni, 9.48 Uhr: In ganz Deutschland gelten die Abstands- und Hygienebestimmungen. Außerdem die Maskenpflicht im Handel und Nahverkehr.
Verwirrt von all den unterschiedlichen Bestimmungen? Das sind die Besonderheiten für NRW:
- Kontaktbestimmungen:
Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.
- Schulen und Kitas:
Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, alle Grundschüler müssen wieder täglich in die Schule gehen.
- Feste und Veranstaltungen:
Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen.
Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste.
- Restaurants und Bars:
Restaurants sind geöffnet. Bars können ebenfalls ihren Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze:
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
- Freibäder und Freizeitparks:
Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder.
- Fitnessstudios und Sporthallen:
Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich. Sportarten mit Körperkontakt sind auch in geschlossenen Räumen für Gruppen mit bis zu zehn Personen wieder erlaubt - draußen für 30 Personen.
- Demonstrationen:
Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
Coronavirus in NRW: Das sind die neusten Lockerungen
Update, 14. Juni, 18.42 Uhr: Nordrhein-Westfalen nimmt weiter Kurs auf Normalität. Vom morgigen Montag (15. Juni) an werden weitere Corona-Schutzmaßnahmen in NRW gelockert.
- So dürfen Hochzeiten, besondere Geburtstage und Familienfeste mit bis zu 50 Gästen unter Auflagen wieder gefeiert werden. Dazu zählen auch Abschlussfeiern.
- Auch Bars dürfen wieder öffnen. Verboten aber bleiben größere Partys ohne Anlass und große Volksfeste.
- Im Freien wird Kontaktsport wie Fußball in Gruppen bis zu 30 Personen erlaubt. Bis zu 100 Zuschauer dürfen unter Auflagen die Sportanlagen betreten.
- Auf öffentlichen Plätzen und in Parks ist Grillen wieder erlaubt.
- Floh- und Trödelmärkte sind unter Hygiene-Auflagen erlaubt.
- Wellnesseinrichtungen, Erlebnis- und Spaßbäder sowie Saunabetriebe können unter Hygieneauflagen wieder öffnen.
- In Theatern, Konzertsälen oder Kinos mit festen Sitzplätzen entfällt die Abstandsregelung von 1,5 Metern, wenn ein genauer Sitzplan aller Zuschauer erstellt wird.
Coronavirus in NRW: Noch mehr Lockerungen ab 15. Juni
Update, 11. Juni, 14.15 Uhr: Die NRW-Landesregierung hat am Donnerstag eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht und neue Lockerungen bekannt gegeben. Die neuen Regeln sind ab Montag, 15. Juni gültig.
Wesentlichste Änderungen: Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind - unter Auflagen - wieder erlaubt. Private Feiern wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern mit maximal 50 Teilnehmern sind wieder möglich - auch das unter der Voraussetzung, dass Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Bars, Saunen, Erlebnisbäder dürfen wieder öffnen. Sport mit Körperkontakt wird erleichtert und ist ab der kommenden Woche auch in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen, im Freien mit bis zu 30 wieder möglich.
Untersagt bleiben Großveranstaltungen, und zwar noch bis mindestens zum 31. August.
Coronaschutzverordnung: Die geltenden Regeln im Überblick
Sport
- Sportarten mit Körperkontakt können mit bis zu zehn Personen auch wieder in Hallen ausgeübt werden, wenn Hygieneregeln eingehalten werden und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Im Freien ist die Ausübung mit bis zu 30 Personen möglich. Bis zu 100 Zuschauer sind erlaubt, sofern die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
- Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August untersagt.
Freizeit und Vergnügen
- Clubs, Discos und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
- sexuelle Dienstleistungen sind in- und außerhalb von Bordellen und ähnlichem weiterhin untersagt.
- Freizeitparks und Indoorspielplätze dürfen unter Auflagen öffnen.
- Schwimmbäder, Saunen und ähnliches dürfen unter Auflagen den Betrieb aufnehmen.
- Das Grillen ist auch in Parks und an anderen öffentlichen Orten wieder erlaubt.
Handel
- Mindestabstand und Maskenpflicht gelten im Handel weiterhin, pro sieben Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Kunde den Laden betreten.
Veranstaltungen
- Trödel- und Flohmärkte dürfen unter Auflagen wieder stattfinden.
- Hygieneregeln, Zutrittssteuerung und Mindestabstand und Rückverfolgbarkeit (außer im Freien) sind die Grundlagen für die Erlaubnis von Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern. Bei der Vergabe von festen Sitzplätzen kann der Mindestabstand durch Rückverfolgbarkeit ersetzt werden. Wer von seinem Platz aufsteht, muss sich auf einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Mund-Nasen-Schutz bewegen.
- Private Feiern sind "aus einem herausragenden Anlass" erlaubt, das meint Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeier. Bis zu 50 Teilnehmer sind zulässig, Mindestabstand und Maskenpflicht gelten nicht, sofern Hygieneregeln eingehalten werden und die Rückverfolgung sichergestellt ist.
- Beerdigungen können auch einen größeren Rahmen haben, sofern Schutzmaßnahmen eingehalten werden. In Trauerhallen gelten dann die Abstandsregeln und Hygiene-Maßgaben.
- Gastronomiebetriebe dürfen für zulässige Veranstaltungen "abgetrennte und gut zu durchlüftende" Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
- Veranstaltungsräume dürfen ebenfalls wieder für Veranstaltungen genutzt werden, wenn die Feier den Regelungen entspricht.
Übernachten
- Übernachten zu touristischen Zwecken dürfen Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland. Das gilt für Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Campingplätze.
- Reisebus- und Gruppenreisen sind unter Beachtung von Hygiene- und Infektionsschutzstandards erlaubt.
- In den Sommerferien dürfen Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen, Ferienreisen für Kinder und Jugendliche unter Auflagen durchgeführt werden.
Verhalten im öffentlichen Raum, Personengruppen
- Jede Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere nicht vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.
- In der Öffentlichkeit dürfen bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, bei Verwandten in gerader Linie (Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner), Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften und zur Begleitung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen entfällt die Begrenzung der Personenzahl.
- Auch dort, wo eine Ansammlung unvermeidlich ist, etwa im Personennahverkehr oder auf zulässigen Veranstaltungen und Versammlungen, bei sportlicher Betätigung oder Angeboten der Jugendarbeit und bei der Berufsausübung, gilt die Zehn-Personen-Regel nicht.
Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz
- Es bleibt beim 1,5-Meter-Mindestabstand im öffentlichen Raum.
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss weiterhin dort getragen werden, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist und außerdem bei Konzerten/Aufführungen (außer am Sitzplatz); in Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen; in geschlossenen Räumen von Zoos, Garten- oder Landschaftsparks; im Innern von Ausflugsschiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem; beim Fahrunterricht und der Fahrprüfung; in Geschäften, auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren, Wettbüros; auf Messen und Kongressen (außer am Sitzplatz); in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern; im Innenbereich von Gastronomie (außer am Sitzplatz); in der Arzt- oder einer sonstigen medizinischen Praxis; im Personennahverkehr; in Warteschlangen.
Rückverfolgbarkeit
- Gastgeber, Vermieter etc. sollen mit der Erfassung von Besucher-/Kundendaten sicherstellen, dass im Falle einer Corona-Infektion vier Wochen lang nachvollzogen werden kann, wer Kontakt mit einem Erkrankten hatte. Auch ein Sitzplan soll erstellt werden. Die Coronaschutzverordnung weist darauf hin, dass das Einverständnis der Besucher einzuholen ist. Sofern die Rückverfolgbarkeit nicht wie beschrieben erfolgt, liegt es demnach "in der Verantwortung der zusammentreffenden Personen, für vier Wochen nach dem Zusammentreffen zu gewährleisten, dass im Fall einer Infizierung [...] sämtliche Personen [...] benannt werden können."
Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte
- Mindestabstand, angepasste Reinigungsintervalle, Handdesinfektionsgelegenheiten usw. gelten weiterhin. Wo der Mindestabstand kurzfristig nicht eingehalten werden kann, kann das Tragen von Masken alternativ sein. Sofern die Gäste bei Veranstaltugen oder Versammlungen auf festen Plätzen sitzen, kann der Mindestabstand durch die Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ersetzt werden - das gilt auch für Gottesdienste.
Stationäre Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
- Gemäß der Hygieneregeln sind Besucher zulässig, aber weiterhin eingeschränkt: Maximal ein Besuch pro Tag und Patient von maximal zwei Personen. Einrichtungen können Besuchszeitäume festlegen. Wenn es das aktuelle Infektionsgeschehen erfordert, können Besuchsverbote für Abteilungen oder ganze Einrichtungen verhängt werden. Wer Symptome hat, darf eine stationäre Einrichtung nicht betreten.
- In Pflegeheimen sollen die Besuche weiterhin möglichst nur in Besucherbereichen inner- oder außerhalb des Gebäudes stattfinden, Kontakt mit anderen Bewohnern soll vermieden werden.
Coronavirus in NRW: Urlaub auf Mallorca bald wieder möglich
Update, 9. Juni: Ob von Dortmund, Köln oder Düsseldorf und vielen weiteren: Vor dem Coronavirus konnten die Menschen von vielen Flughäfen in NRW die Lieblingsinsel der Deutschen - Mallorca - anfliegen. Jetzt gibt es gute Nachrichten, denn Urlaub auf Mallorca soll schon bald wieder möglich sein, allerdings nur bedingt.
Update, 5. Juni: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat heute morgen bekannt gegeben, dass ab dem 15. Juni wieder alle Grundschüler täglich in die Schule gehen. Ein Abstandsgebot wird nicht mehr gelten. Voraussetzung: Die Kinder bleiben ihrem Klassenverbund. Wir berichten an dieser Stelle detailliert über die Lockerungen in Schulen in NRW.
Update, 4. Juni: Ein Hinweis etwas abseits von aktuellen Verboten und Regeln in NRW, der aber durchaus für viele Menschen im Land Relevanz hat: Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bezieht heute um 11 Uhr Stellung zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung und erläutert Maßnahmen in NRW. Wir berichten gleich an dieser Stelle aktuell über das, was Pinkwart stellvertretend für die Landesregierung sagt.
Coronavirus in NRW: Grenzen zu Italien sind wieder offen
Update, 3. Juni: Nach rund drei Monaten mit strengen Beschränkungen aufgrund des Coronavirus' sind die Grenzen von Italien wieder für Urlauber geöffnet. Die Reisefreiheit gilt seit heute für Menschen aus den anderen 26 EU-Ländern sowie weiteren Staaten wie Großbritannien, Norwegen und der Schweiz. Eine Virus-Quarantäne von zwei Wochen entfällt damit. Außerdem dürfen die Italiener selbst wieder unbeschränkt zwischen den 20 Regionen hin- und herfahren.
Update, 2. Juni: Die Reisewarnung für Europa soll aufgehoben werden. Das meldet zumindest eine große deutsche Zeitung. Laut Bild will Außenminister Heiko Maas die Coronavirus-Beschränkung bereits morgen aufheben.
Coronavirus in NRW: Vieles in Freizeit, Kultur und im Sport wieder erlaubt
Update 30. Mai: Rechtzeitig zum Pfingstwochenende ist von diesem Samstag an Vieles in Freizeit, Kultur und im Sport wieder möglich - aber unter Hygiene-Auflagen. Neu ist, dass sich nun Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Bedingung: Die Kontakte müssen rückverfolgt werden können. Bislang durften sich nur Angehörige von maximal zwei Haushalten und Familien treffen.
Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos dürfen ihre Säle wieder öffnen - regulär aber nur für maximal ein Viertel ihrer normalen Zuschauerkapazität bei einer Höchstgrenze von 100 Gästen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt weiter. Für größere Gruppen müssen besondere Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vorgelegt werden.
Beim Sport ist noch nicht alles erlaubt, aber möglich sind jetzt wieder Kontaktsport mit bis zu zehn Personen sowie Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport - in beiden Fällen im Freien. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt aber weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken hingegen dürfen wieder öffnen - auch in Hallenbädern.
Busreisen sind unter Einhaltung von Infektionsschutzregeln ebenfalls wieder möglich. Fahrgäste müssen aber vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Bordtoiletten bleiben außer Betrieb. Kinder und Jugendliche dürfen wieder zu Ferienfreizeiten oder in die Stadtranderholung - ebenfalls unter Hygieneauflagen.
Coronavirus in NRW: Gastronomie will Außenbereiche erweitern
Update, 29. Mai, 14.10 Uhr: Lange Corona-Ferien hatten die Schüler in NRW. Nach und nach ist wieder der Präsenzunterricht gestartet. Nach den Sommerferien soll es noch nicht normal weitergehen.
Nach den Ferien sollen wieder nach und nach tageweise der Präsenzunterricht aufgenommen werden. Um in größerem Umfang Unterricht in den Klassenräumen anbieten zu können, braucht es entsprechend viel Personal. Dafür gelten aber bestimmte Regeln.
Update, 29. Mai, 9.05 Uhr: Die Gastronomen in NRW reichen vermehrt Anträge bei den Städten ein, ihre Außenbereiche aufstocken zu dürfen. So wollen sie die Platzversäumnisse im Innenbereich, die durch den Mindestabstand wegen des Coronavirus entstehen, ausgleichen.
Update, 29. Mai, 7.11 Uhr: Achterbahn-Spaß mit Mindestabstand? Der Moviepark und das Phantasialand, die beiden größten Freizeitparks in NRW, öffnen heute die Tore - allerdings unter besonderen Bedingungen: Auch hier spielen Kontaktbeschränkungen, Hygienevorschriften und Maskenpflicht eine Rolle.
Coronavirus in NRW: Hygienemaßnahmen für Musiker
Update, 28. Mai: Die neuen Hygieneregeln in NRW gelten auch für Musiker: Vor allem Blasmusiker bekommen viele Regeln in der Corona-Krise auferlegt. Ihr Metier gilt als besonders Aerosol-intensiv. Die Details dazu finden Sie ständig aktualisiert an dieser Stelle.
Coronavirus in NRW: Ferien-Freizeiten wieder möglich
Dafür sind für Schüler Ferien-Freizeiten in den Sommerferien 2020 möglich: Kinder und Jugendliche dürfen wieder zu Ferienfreizeiten oder in die Stadtranderholung. Ungetrübter Spaß wird das allerdings nicht: "Aktivitäten mit direktem Körperkontakt sollten auf ein Minimum beschränkt werden", heißt es in den Hygieneregeln. "Bei größeren Gruppen von mehr als 15 Teilnehmenden sind feste Bezugsgruppen zu bilden" - die dann vom Mindestabstand befreit sind.
Treffen sie auf eine andere Gruppe, gilt wieder das Abstandsgebot. "Soweit der Mindestabstand aufgrund räumlicher Verhältnisse oder zwingender programmbedingter Abläufe nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorzugeben." Die Teilnehmer müssen daher immer eine Maske dabei haben. Die Betreuer müssen Ersatz parat haben. "Die Belegung von Zimmern/ Zelten darf höchstens mit der halben maximalen Kapazität unter Einhaltung des Mindestabstands der Betten/Isomatten oder Ähnlichem erfolgen."
Coronavirus in NRW: Schritte zu weiteren Lockerungen
Update, 27. Mai, 18.45 Uhr: Weitere Schritte des NRW-Plans werden in dieser Woche umgesetzt, die Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal angepasst. Ab Samstag gilt:
- Kontaktbeschränkungen: Entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses werden die Kontaktbeschränkungen in NRW gelockert. Laut neuer Coronaschutzverordnung darf sich ab Samstag eine Gruppe von höchstens zehn Personen treffen. Die bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Haushalte) bleiben bestehen. Voraussetzung für die 10-Personen-Gruppe: Die Rückverfolgung der Personen ist möglich. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen bleibt bestehen.
- Kultur: Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können ab Samstag wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
- Sport: Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
- Ferienangebote: Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
- Messen und Co.: Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.
Ministerpräsident Armin Laschet lobte das Verhalten der Menschen in NRW in einer Pressemitteilung der Landesregierung am Mittwochabend. "Seit den ersten Öffnungen am 20. April ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. (...) Den Menschen in unserem Land gebührt ein großer Dank. Das verantwortliche, rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie erlaubt es uns, weitere Schritte unseres Nordrhein-Westfalen-Plans umzusetzen."
Coronavirus in NRW: Inhaftierte dürfen Besuch empfangen
Update, 27. Mai, 17.25 Uhr: Die Insassen in Gefängnissen in NRW dürfen ab kommenden Dienstag wieder Besucher empfangen, wie das das NRW-Justizministerium heute mitteilte. Der Besuchsverkehr sowie der Freigang waren wegen der Maßnahmen zum Coronavirus eingestellt worden. So sollte eine Covid-19-Erkrankung in den Anstalten vermieden werden.
Noch ist den jeweiligen Gefängnissen die Besuchsregelung freigestellt, spätestens ab 22. Juni müssen alle Gefängnisse in NRW wieder Besucher hineinlassen. Allerdings auch dann unter strengen Auflagen. Der Besuch beschränkt sich vorläufig auf eine Person - Kinder von Gefangenen können als weiterer Besucher angegeben werden. Die Gäste müssen außerdem Angaben zum Gesundheitszustand machen. Das Kontaktverbot zur Eindämmung des Coronavirus gilt weiterhin.
Coronavirus in NRW: Abschlussfeiern für Schüler möglich?
Update, 27. Mai, 14.38 Uhr: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FPD) will Feiern für die Abschluss-Schüler ermöglichen, aber nur bestimmte. So soll es bald möglich sein, die Zeugnisübergabe offiziell mit der Familie zu feiern - für Abibälle sieht es aber schlecht aus.
Update, 27. Mai, 11.26 Uhr: Die Bundesregierung hat die Kontaktbeschränkungen als Maßnahme gegen das Coronavirus bis zum 29. Juni verlängert, jedoch den Ländern die Möglichkeit zu geben über Lockerungen und weitere Verbote nachzudenken.
Das ist der aktuelle Stand in NRW:
- Restaurants und Bars: Restaurants sind mit Auflagen geöffnet, Kneipen ebenfalls. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
- Campingplätze, Hotels und Ferienwohnungen: Mit Auflagen können alle drei wieder aufmachen. Auch die Jugendherbergen sind teilweise wieder geöffnet.
- Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Es gibt Regeln für die Maskenpflicht.
- Kontaktbestimmungen: Bis jetzt dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien oder Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
Über weitere Lockerungen und Verbote entscheidet nun die Landesregierung mit Ministerpräsident Armin Laschet.
Coronavirus in NRW: Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni
Update, 26. Mai, 22.10 Uhr: Bund und Länder haben sich grundsätzlich darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie bis zum 29. Juni verlängert werden. Aber es wird zumindest etwas kontaktfreudiger: Künftig werden sich - zumindest theoretisch - bis zu zehn Menschen oder die Angehörigen zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen dürfen. Damit wird das Kontaktverbot gelockert.
Mehrere Länder - wie NRW - behalten sich die Entscheidung vor, noch eigene Lockerungen zuzulassen. Aber auch strengere Beschränkungen sind möglich, "wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert".
Vom Bund werde außerdem empfohlen, "die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen". Auch bei privaten Treffen zu Hause in geschlossenen Räumen sollten die Hygiene- und Abstandsregeln gegen das Coronavirus eingehalten werden, hieß es. Die bislang zwischen Bund und Ländern vereinbarten Beschränkungen gelten noch bis zum 5. Juni.
Update, 26. Mai, 15.09 Uhr: Das Landeskabinett beriet heute über weitere mögliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Der von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vor drei Wochen vorgelegte "Nordrhein-Westfalen-Plan" sieht ab Samstag zahlreiche Erleichterungen in den Bereichen Wirtschaft, Sport und Freizeit sowie Kultur vor. Das Kabinett berät, ob und unter welchen Auflagen dafür angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen grünes Licht gegeben werden kann.
Die Ergebnisse der Beratungen werden voraussichtlich erst in den nächsten Tagen bekanntgegeben. Die Coronaschutzverordnung gilt in NRW noch bis zum 5. Juni.
Coronavirus in NRW: Bund plant Lockerungen
Update, 25. Mai: In Berlin deuten sich neue Lockerungen der Corona-Regeln an. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum soll nach einer Beschlussvorlage des Kanzleramts ab 6. Juni nur noch da beschränkt werden, wo es die Infektionszahlen erfordern.
- In der Öffentlichkeit sollte weiterhin der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Hygiene- und Abstandsregeln sollen weiter einzuhalten sein.
- Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll in bestimmten öffentlichen Bereichen weiter gelten.
- Private Treffen sollen möglichst im Freien stattfinden. Es sollen nicht mehr als 10 Personen oder maximal zwei Haushalte zusammenkommen.
- Im öffentlichen Raum sollen die selben Regeln wie für private Treffen gelten. Die Zwei-Haushalte-Regel ist bereits aktuell in NRW gültig. Der Personenkreis, der etwa mit Kindern in Kontakt kommt, soll wegen der nicht immer umsetzbaren Schutzregeln möglichst klein gehalten werden.
- Die Regelungen für den öffentlichen Raum sollen vorerst bis zum 5. Juli gelten.
Coronavirus in NRW: Infektionszahlen mitentscheidend
Update 23. Mai: Trotz der Hoffnung auf weitere Lockerungen für den Theaterbetrieb in der Corona-Krise rechnen die Freilichtbühnen in NRW nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Saison in größerem Umfang.
Update 22. Mai, 13.05 Uhr: Ob ab dem 30. Mai wie geplant weitere Corona-Beschränkungen in NRW gelockert werden, will die Landesregierung erst Anfang der kommenden Woche entscheiden. Man müsse abwarten, wie sich die Infektionszahlen entwickelten, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) heute in Düsseldorf.
Am 11. Mai seien viele Lockerungen in Kraft getreten - so dürfen seitdem etwa Restaurants, Cafés, aber auch Fitnessstudios wieder öffnen. Daher müsse man bis zur kommenden Woche warten, wie sich die Infektionszahlen entwickelten - und ob weitere Lockerungen getroffen werden könnten.
Für Ende Mai war etwa vorgesehen, Theatern und Kinos unter strengen Auflagen den Betrieb wieder zu erlauben.
Coronavirus in NRW: Zwischenbilanz der Kontaktbeschränkungen
Update, 22. Mai, 9.18 Uhr: Am Samstag (23. Mai) werden genau zwei Monate vergangen sein, in denen in Deutschland die Coronavirus-Kontaktbeschränkungen gelten. Die Menschen in NRW haben sich mit den Einschränkungen offenbar arrangiert.
Seit dem 23. März gilt die Corona-Schutzverordnung in NRW, nun hat die Polizei ein Zwischenfazit gezogen. Sie hat in den zwei Monaten rund 13.000 Verstöße gegen die Auflagen registriert.
In den ersten Wochen waren es 2000 bis 2500 Verstöße gegen das Kontaktverbot, in der zweiten Hälfte des Beobachtungszeitraums sank die Zahl auf zuletzt gut 300. Was auch damit zu tun haben könnte, dass die Corona-Einschränkungen in NRW deutlich zurückgefahren wurden.
Coronavirus in NRW: Lockerungen bei Hochzeiten
Update, 20. Mai, 8.23 Uhr: Heiraten in Corona-Zeiten - ein schwieriges und emotionales Thema. Viele Paare haben ihre Hochzeit verschoben oder ohne Gäste geheiratet. Nun gibt es Lockerungen: Standesamtliche Trauungen sind wieder erlaubt.
In der am Dienstagabend veröffentlichten Neufassung der Coronaschutz-Verordnung heißt es: "Standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind auch mit Gästen zulässig."
Voraussetzung: Mindestabstand von 1,5 Metern - soweit es nicht zwei Familien oder Haushalte sind. Und "insbesondere ein direkter Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.)" der Gäste muss laut Verordnung vermieden werden - sowohl bei Begrüßung als auch bei der Gratulation: "Unter Beachtung dieser Regelung umfasst die Zulässigkeit sowohl die Trauzeremonie als auch das Zusammentreffen unmittelbar vor dem Ort der Trauung."
Coronavirus in NRW: Chöre dürfen wieder proben
Ebenfalls neu in der Coronaschutz-Verordnung: die Regelung für bislang verbotene Chorproben. Mehrere Sänger in Opern oder Konzerthäusern dürfen wieder gemeinsam üben. Aber für Chöre und Orchester gelten bestimmte Auflagen: Stehen sie nebeneinander, müssen die Sänger drei Meter Abstand halten. Stehen sie in mehreren Reihen, wird es noch komplizierter: Hier sind 6 Meter Abstand in "Ausstoßrichtung" vorgeschrieben. Zudem ist "eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen."
Coronavirus in NRW: Tätowierer und Piercer dürfen Betrieb wieder aufnehmen
Update, 18. Mai, 23.30 Uhr: Das Land NRW hat am Dienstag jede Menge Lockerungen verkündet: Nicht nur Freibäder dürfen in NRW am Mittwoch wieder aufmachen, auch Tätowier- und Piercingstudios dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Das teilte das Land NRW am Dienstag in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung mit. Für die körperbezogenen Dienstleistungen gilt allerdings eine überarbeitete Fassung des Hygiene und Infektionsstandards.
Außerdem gibt die Landesregierung weitere Lockerungen der Coronavirus-Maßnahmen bekannt: Via Twitter teilt die NRW Staatskanzlei mit, dass auch Picknicken im öffentlichen Raum ist ab diesem Mittwoch wieder erlaubt, Grillen bleibt indes weiterhin verboten. Das Kontaktverbot gilt weiterhin.
Laut der Coronavirus-Schutzverordnung sind in NRW außerdem wieder standesamtliche Trauungen mit Gästen zulässig - sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zur eigenen Familie oder zu zwei Haushalten gehören, eingehalten werden kann. Direkter Kontakt wie beim Händeschütteln gilt es zu vermeiden.
Coronavirus in NRW: Freibäder öffnen am Mittwoch
Update, 18. Mai, 15.26 Uhr: Die Freibäder in Nordrhein-Westfalen bereiten sich auf die für diesen Mittwoch erlaubte Öffnung vor. Als eines der ersten Bäder in NRW soll Düsseldorfs größtes Freibad, das "Strandbad Lörick", aufmachen. Am Wochenende wurden vom Gesundheitsministerium die Regeln veröffentlicht, die auch im Löricker Bad ab Mittwoch umgesetzt werden müssen.
So werde zum Beispiel ohne vorherige Online-Registrierung kein Gast ins Freibad gelassen, sagte Bäderchef Roland Kettler am Montag in Düsseldorf. Am Eingang würden neben Namen und Adresse des Besuchers dann noch die Uhrzeit registriert. Geöffnet ist das Schwimmbad in drei Zeitfenstern für Frühschwimmer, Familien und Afterwork-Schwimmer. Dazwischen wird es für je eine Stunde geschlossen, um es zu reinigen und zu desinfizieren.
Coronavirus in NRW: Neue Regeln in Freibädern
Am Wochenende werden es nur zwei Zeitfenster sein. In- und außerhalb der Becken sind 1,50 Meter Mindestabstand einzuhalten. "Wer sich nicht an die Regeln hält, geht nach Hause", warnte Kettler. Ins 50-Meter-Becken dürfen höchstens 60 bis 70 Schwimmer. Auch hier gilt die Abstandsregel: Deswegen wird auf jeweils zwei Bahnen "im Kreis" geschwommen, um Begegnungen im Wasser zu vermeiden. An den Kassen, auf den Toiletten und in den geschlossenen Umkleiden gilt die Maskenpflicht. Im Wasser, unter der Dusche und auf der Liegewiese nicht.
Update, 18. Mai, 11.49 Uhr: Während die Hotels seit heute wieder aufmachen, bleiben die Bars und Shisha-Bars geschlossen. Das teilte die Landesregierung mit.
In Bars und Shisha-Bars sei das Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus zu groß, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Update, 18. Mai, 9.34 Uhr: Hotels in NRW dürfen unter strengen Vorgaben wieder öffnen. Jugendherbergen dürften das theoretisch auch - sie wollen aber nicht. Damit ist Urlaub in NRW und Umgebung wieder möglich.
Coronavirus in NRW: Freibäder unter strengen Auflagen wieder geöffnet
Update, 17. Mai, 17.30 Uhr: Bekanntlich dürfen die Freibäder im Land wieder öffnen - unter strengen Auflagen in Sachen Abstand und Hygiene. Das NRW-Gesundheitsministerium hat inzwischen die mit Spannung erwarteten Regeln veröffentlicht. Vorgeschrieben wird eine begrenzte Zahl an Gästen, der stetige Mindestabstand - auch
im Becken und in Duschen - sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Jeder Besucher soll zudem registriert werden.
In den "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" des Gesundheitsministeriums werden auch konkrete Regeln für Restaurants, Hotels, Fitnessstudios oder Nagelstudios genannt.
Freibäder müssen den Zutritt so regeln, "dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind." Als Maßstab könne man einen Besucher pro 10 Quadratmeter nehmen.
"Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizieren", Einzelumkleiden "sind bevorzugt zu nutzen. Sammelumkleiden sind unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m zulässig." Auch "die Nutzung von Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabstands möglich."
Dies gilt laut des Regelwerks für alle Bereiche des Schwimmbads - also auch die Becken. Es sei denn, man lebt in einem Haushalt oder ist mit einer befreundeten Familie unterwegs. Der klassische Freibad-Kiosk mit Pommes Frites und Eis darf öffnen - Selbstbedienung an Getränkespendern ist verboten.
Wer kommt und geht, soll mit der dazugehörigen Uhrzeit registriert werden. Namen und Kontaktdaten müssen für vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden.
Coronavirus in NRW: Neue Regeln im Land für diese Bereiche
Update, 17. Mai, 8.20 Uhr: Schwimmen, Essen und Campen in Zeiten von Corona: Das NRW-Gesundheitsministerium hat neue Regeln für mehrere Bereiche veröffentlicht. Durchgehend gelten Mindestabstand oder Maskenpflicht, wenn der nicht durchzuhalten ist. Ein Überblick:
Freibäder: Vorgeschrieben wird eine begrenzte Zahl an Gästen, der stetige Mindestabstand - auch im Becken und in Duschen - sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Jeder Besucher soll zudem registriert werden. Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizieren. Freibäder dürfen ab dem 20. Mai wieder öffnen.
Restaurants: Zu den bereits bekannten Regeln kommt in den neu veröffentlichten "Hygiene- und Infektionsstandards" die Möglichkeit, Gästen einen Mundschutz zu verpassen - wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen. So kann zum Beispiel beim Gang auf die Toilette vom Mindestabstand zu anderen Tischen abgesehen werden. Gewürzstreuer und Zahnstocher dürfen nicht offen auf dem Tisch stehen. Werden sie angereicht, müssen sie nach der Benutzung abgewischt werden - wie auch Speisekarten.
Hotels: Sie dürfen ab diesem Montag wieder öffnen. "Beschäftigte, die direkten Kontakt mit Gästen haben, müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen." Die Zimmerreinigung soll "bei kürzeren Aufenthalten" nicht jeden Tag sondern nur nach der Abreise erfolgen. Alles, was im Zimmer liegt - zum Beispiel Zeitschriften oder Kulis - muss mindestens nach jedem Gästewechsel gereinigt werden.
Friseure: Bei "gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen" müssen Beschäftigte eine spezielle Mund-Nasen-Maske "ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild" tragen. Das Tragen von Einweghandschuhen ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach dem Waschen der Haare obligatorisch.
Fitnessstudios: Dort gelten weniger strenge Zutritts-Regeln als zum Beispiel für Freibäder: So werden als Maßstab pro Kunde 7 Quadratmeter - statt 10 - angesetzt. Dafür ist "aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining)" verboten.
Coronavirus in NRW: Quarantäne-Vorschrift für diese Reise-Rückkehrer aufgehoben
Update, 15. Mai: Nach den Grenzöffnungen folgt die nächste gelockerte Maßnahme hinsichtlich der Eindämmung des Coronavirus: Rechtzeitig vor den langen Himmelfahrts- und Pfingst-Wochenenden hat NRW die Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer aus den europäischen Nachbarstaaten aufgehoben. Die Neuregelung gilt nach Angaben der Landesregierung ab Freitag 0 Uhr.
Damit werden Reisen in die Nachbarländer wesentlich erleichtert. Denn Rückkehrer müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne wegen der Coronavirus-Gefahr. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach von einem "Zeichen für gute Nachbarschaft und mehr Europa".
Update, 14. Mai: Ab Samstag sollen die Grenzen zu mehreren EU-Nachbarländern wieder geöffnet werden. Zuerst fallen die Kontrollen an den Übergängen zu Luxemburg vollständig weg, an den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz soll noch stichprobenartig kontrolliert werden - zumindest noch bis zum 15. Juni. Die Regelungen für die Einreise aus Drittländern soll mindestens noch bis Mitte Juni bestehen bleiben.
Update, 10. Mai: Hanteln stemmen im Fitnessstudio, Essen im Restaurant - was viele Wochen wegen der Corona-Gefahr verboten war, wird nun in NRW wieder möglich. Montag starten Lockerungen in vielen Bereichen. Doch so "wie früher" wird es lange noch nicht. Was ändert sich ab Montag? Wer es genau wissen will, findet hier die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2" für NRW in der ab dem 11. Mai gültigen Fassung.
Wir haben hier eine Übersicht der wichtigsten Lockerungen ab dem 11. Mai:
Gastronomie: Restaurants, Cafés und Kneipen mit Sitzplätzen dürfen im Innen- und Außenbereich öffnen. Voraussetzung sind 1,5 Meter Tisch-Abstand, gemessen von Rückenlehne zu Rückenlehne. Die Wirte müssen die Gäste namentlich registrieren. Personenbegrenzungen gibt es zwar nicht, allerdings dürfte durch den Mindestabstand der Tische die Zahl der Gäste wohl automatisch begrenzt werden. Es gibt keine Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und der Verweildauer. Bars, Discos und andere gastronomische Einrichtungen ohne Sitzgelegenheiten müssen dagegen geschlossen bleiben. Verboten sind weiterhin Buffets mit offenen Speisen.
Kontaktbeschränkungen: Ab Montag dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder treffen und auch ins Restaurant gehen. Das können zum Beispiel zwei einzelne Freunde sein oder auch befreundete Paare oder Familien, wenn diese in nicht mehr als zwei Haushalten leben. NRW folgt nicht dem Beispiel von Sachsen-Anhalt, wo Treffen von bis zu fünf Menschen aus verschiedenen Haushalten wieder erlaubt werden. Die Landesregierung will so vor allem Zusammenkünfte von größeren Gruppen Jugendlicher verhindern.
Coronavirus in NRW: Die Lockerungen ab 11. Mai
Schulen: Die Viertklässler sind schon wieder da, ab Montag folgen tageweise die Klassen 1 bis 3. Vorgesehen ist ein rollierendes System. Wie die Grundschulen das organisieren - etwa Erstklässler montags, Zweitklässler dienstags oder zwei aufeinanderfolgende Tage pro Jahrgang - bleibt ihnen überlassen. Auch die Jugendlichen an Gymnasien und Gesamtschulen, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen, kehren zurück. An Haupt-, Real- und Sekundarschulen sollen nach und nach auch die Jahrgänge 5 bis 9 wieder tageweise Präsenzunterricht bekommen. Gesamtschüler und Gymnasiasten der Stufen 5 bis 10 sollen erst Ende Mai wieder die Schulen betreten, wenn die Hauptphase der Abiturprüfungen vorbei ist.
Geschäfte: Unabhängig von ihrer Größe dürfen alle Geschäfte unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) wieder öffnen. Für "körpernahe Dienstleistungen" wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios müssen Infektionsschutzkonzepte erarbeitet werden
Sport: Hantelstemmen, Tanzen, Yoga und Pilates - Fitnessstudios, Tanzschulen, Sporthallen sowie Kursräume der Sportvereine dürfen wieder öffnen. Umkleideräume und Sanitäranlagen bleiben aber geschlossen. Eventuell müssen Sportler die eigene Matte von zu Hause mitbringen. Kontaktarmer Breitensport wie Tennis oder Golf sowie Trainingsbetrieb im Freien sind schon seit Donnerstag wieder möglich. In Tanzschulen muss man mit einem festen Tanzpartner tanzen.
Tourismus/Hotels: Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen unter Auflagen auch zu touristischen Zwecken wieder genutzt werden. Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen.
Kultur: Kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel sind wieder erlaubt. Auch in Gebäuden dürfen kleinere Konzerte unter strengen Auflagen stattfinden. Zulässig sind nicht mehr als 100 Zuschauer. In Musikschulen sind neben Einzelunterricht auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich. Auch der Probenbetrieb wird mit Schutzauflagen ermöglicht. Gesang- oder Blasinstrumente-Proben dürfen aber bis auf weiteres nicht in Gruppen (Chor, Ensemble, Orchester) stattfinden. Kinos - Ausnahme sind Autokinos - müssen weiter geschlossen bleiben.
Krankenhäuser: Einzelne Krankenhäuser können Besuche bereits ab Montag wieder zulassen, soweit sie dies unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens für angemessen halten und ein Hygiene-Konzept sicherstellen. Allgemein dürfen Krankenhäuser und andere stationäre Gesundheitseinrichtungen aber erst ab 20. Mai Besucher zulassen. In Alten- und Pflegeheimen sind Besuche schon seit dem Wochenende wieder möglich.
Geldstrafen: Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit Geldbußen bis zu 25 000 Euro rechnen
Coronavirus in NRW: Lockerungen beschlossen
Update, 6. Mai, 20.26 Uhr: Am Mittwoch sind neue Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Das Land hat einen Stufen-Plan ausgearbeitet. Was ist wieder erlaubt - und ab wann? Worauf müssen Menschen in NRW weiterhin verzichten? Hier der Überblick über (neue) Regeln, Verbote und Pflichten:
- Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden weiterentwickelt. Es ist ab Montag, 11. Mai, wieder möglich, dass sich Angehörige von zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen - und beispielsweise zusammen ins Restaurant gehen. NRW und die anderen Länder folgten aber nicht dem Beispiel von Sachsen-Anhalt, wo Treffen von bis zu fünf Menschen aus verschiedenen Haushalten wieder erlaubt werden.
- Abstandsregelung: Weiterhin sind die Bürger angehalten, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Maskenpflicht: Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften, Arztpraxen, im Dienstleistungsgewerbe und im ÖPNV (auch an Haltestellen) ist weiterhin Pflicht. Alle Informationen zur Maskenpflicht haben wir hier zusammengefasst.
- Gastronomie: Ab dem 11. Mai dürfen Gaststätten wieder öffnen. Die Erlaubnis gilt für den Innen- und den Außenbereich. Verboten sind weiterhin Buffets mit offenen Speisen. Hier geht's zu den Details.
- Sport: Auf öffentlichen oder privaten Freiluft-Sportanlagen ist Sport ab Donnerstag, 7. Mai, wieder erlaubt - etwa Golf oder Tennis. Auch Sport im öffentlichen Raum ist gestattet. Reitsport ist in geschlossenen Hallen erlaubt. Es gelten für all das aber strenge Auflagen: Sportler müssen darauf achten, 1,5 Meter Abstand zueinander zu halten. Es darf keinen Körperkontakt geben. Umkleide- und Waschräume bleiben geschlossen. Nicht erlaubt sind Wettkampfbetrieb und Zuschauer-Besuche. Voraussichtlich ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Das gilt auch für Sport in geschlossenen Räumen.
- Geschäfte: Unabhängig von ihrer Größe dürfen Geschäfte unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) ab Montag, 11. Mai wieder öffnen. Für "körpernahe Dienstleistungen" wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios werden Infektionsschutzkonzepte noch erarbeitet.
- Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Unter strengen Auflagen, sind ab Montag, 11. Mai, wieder Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen möglich. Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen am Muttertag hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) schon am Dienstag Regeln angekündigt.
- Tourismus: Es sind auch in NRW wieder mehr Freizeit- und Urlaubsmöglichkeiten in Sicht. Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab dem 11. Mai unter Auflagen auch zu touristischen Zwecken wieder genutzt werden. Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen. An Christi Himmelfahrt (21. Mai) werden Hotels für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Hygieneschutzkonzepte, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
- Freizeit/Fitness/Freibäder: Am 11. Mai dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen wieder öffnen. Ab dem 20. Mai sollen die Freibäder folgen - allerdings mit Ausnahme von Spaßbädern. Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.
- Theater/Oper/Kino: Sie dürfen ab dem 30. Mai (Pfingstsamstag) unter Auflagen wieder Vorstellungen geben. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern muss gewährleistet werden. Durch den Einsatz von Ordnern sollen Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich verhindert werden
- Messen: Ab 30. Mai dürfen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden. Großveranstaltungen bleiben dagegen bis 31. August 2020 untersagt.
- Schulen: Alle Schüler in NRW sollen vor den Sommerferien zumindest tageweise in die Klassenräume zurückkehren. Wie das genau ablaufen soll, lesen Sie hier.
- Universitäten: Die Hochschulen bleiben bis zu den Semesterferien im Sommer bei Online-Vorlesungen. "Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinzipiell digital durch."
Coronavirus: Das alles ist im Laufe des Mittwochs zu Regeln, Verboten und Beschränkungen bekannt geworden
Update, 6. Mai, 16.07 Uhr: Trotz weiterer Lockerungen gelten laut Kanzlerin Angela Merkel nach wie vor Kontaktbeschränkungen und die Auflage, Abstand zu halten. Dies sei wichtig, um zu vermeiden, dass sich Infektionen schnell weiter verbreiten, sagte sie am Mittwoch in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten.
Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich weiter bis 5. Juni verlängert werden - mit der Lockerung, dass sich nun auch Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen.
Bisher gilt, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll.
Update, 6. Mai, 15.59 Uhr: Was die schrittweise Öffnung der Gastronomie in der Corona-Krise betrifft, sollen die Länder entscheiden. Die Länder sollen in eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Das geht aus dem Beschlusspapier von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsidenten der Bundesländer hervor. Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Grundlage sollen gemeinsame Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen sein.
+++ Lesen Sie hier unsere Berichterstattung zur Öffnung von Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés und Co. +++
Die Länder sollen laut Beschlusspapier in eigener Verantwortung auch über die schrittweise Öffnung in anderen Bereichen entscheiden. Dazu gehören der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios - sowie Schwimmbädern, Fitnessstudios. Ferner zählen dazu "kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter". Es gilt auch für Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos.
Die Wirtschaftsminister der Länder hatten am Dienstagabend empfohlen, dass es unter Auflagen in einem Korridor vom 9. bis 22. Mai eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes gibt. Für Hotels und Pensionen wird demnach eine Öffnung bis Ende Mai angepeilt.
Voraussetzung für die Öffnung sei die strikte Einhaltung von Hygienevorschriften, Abstandsregeln sowie die Vorlage eines Plans zum Schutz der Beschäftigten.
Coronavirus: Kontaktbeschränkungen, Besuchsregeln, Geschäfte, Sport und Co.
Update, 6. Mai, 15.41 Uhr: Mehrere Bundesländer haben Druck gemacht. Deshalb sollen nun bundesweit die Regeln in der Corona-Krise weiter gelockert werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs haben am Mittwoch in ihrer gemeinsamen Konferenz Beschlüsse gefasst. Hier geht es zum Liveticker zum Pressestatement der Kanzlerin.
- Kontaktbeschränkungen: Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland werden grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Bund und Länder darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten.
- Besuchsregeln: Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.
- Geschäfte: Alle Geschäfte in Deutschland sollen unter Auflagen wieder öffnen dürfen - ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche.
- Breitensport: Bund und Länder wollen den Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden.
- Bundesliga: Die Fußball-Bundesliga darf die unterbrochene Saison ab der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen fortsetzen.
- Verantwortung: Die Bundesländer übernehmen die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Sie müssen aber sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.
Coronavirus: Das sind bislang die Verbote, Regeln und Pflichten
Update vom 5. Mai: Bewohner in nordrhein-westfälischen Alters- und Pflegeheimen dürfen ab kommenden Sonntag, 10. Mai, wieder Besuch von Familienangehörigen und Freunden bekommen. Das seit Mitte März geltende durch das Coronavirus bedingte Besuchsverbot werde passend zum Muttertag aufgehoben, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Es sind aber strenge Auflagen für Besuche vorgesehen. Das sind die Beschlüsse im Überblick:
- Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in separat eingerichteten Räumen.
- Die Dauer ist auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.
- Wie bei Pflegeheimen können Einrichtungen der Eingliederungshilfe unter Auflagen wieder besucht werden.
- Auch Werkstätten für behinderte Menschen ermöglich wieder mehr Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben - unter Beachtung notwendiger Schutzvorkehrungen.
Update vom 4. Mai: Besuche im Restaurant, Reisen und Großveranstaltungen müssen warten, Gottesdienste und Galeriebesuche sind wieder möglich - und von heute, Montag, 4. Mai, an erstmals wieder Friseur-Besuche.
Am Donnerstag haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten nach vorherigen "ersten Öffnungsmaßnahmen" den weiteren Kurs festgelegt. Was ist den Bürgern aktuell erlaubt, was ist verboten?
Coronavirus: Das ist ab 4. Mai wieder erlaubt
- "Versammlungen zur Religionsausübung" - Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen - können wieder stattfinden.
- Spielplätze können wieder geöffnet werden.
- Kultureinrichtungen können "unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen" wieder öffnen. Das gilt für Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten sowie Zoos und botanische Gärten.
- Erstmals seit über sechs Wochen dürfen die Friseure in Deutschland am Montag, 4. Mai, wieder öffnen.
Coronavirus: Verboten bleiben auf absehbare Zeit
- Großveranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. "Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird", hieß es dazu in dem Beschlusspapier.
- Vorher hatte die Bundesregierung hat auch die weltweite Reisewarnung wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert.
Coronavirus in NRW: Die Maskenpflicht gilt
Update vom 27. April, 9.20 Uhr: Von heute an gilt wegen des Coronavirus in NRW wie in ganz Deutschland die Maskenpflicht. Im öffentlichen Nahverkehr, beim Einkaufen und im Dienstleistungsgewerbe muss nun ein Mundschutz getragen werden.
Update vom 24. April, 17.06 Uhr: Mundschutzpflicht, Schulöffnung und Abstandsregeln: In Zeiten des Coronavirus gibt es zahlreiche Maßnahmen, die das Leben der Menschen in NRW beeinflussen. Welche Vorgaben ab wann und für wen gelten? Ein Überblick.
- Mundschutz: Ab Montag muss im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht in NRW gilt auch an Haltestellen und Bahnhöfen und bei der Erbringung und Einholung von Dienstleistungen. Also zum Beispiel auch in Apotheken, Arztpraxen, Tankstellen und auf Wochenmärkten. Zulässig sind auch über Mund und Nase gezogene Schals. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte aber, dass eigentlich nur für eine Übergangszeit improvisiert werden sollte: "Wenn man bis Montag keine Maske besorgt hat, darf man auch einen Schal oder ein Tuch tragen."
- Schulen: An den Schulen in NRW sind bislang nur die Abschlussklassen wieder vor Ort - angehende Abiturienten freiwillig. Ab dem 4. Mai soll der Schulbetrieb auch an den Grundschulen wieder starten - vorrangig für die vierten Klassen.
- Einzelhandel: Von Montag an dürfen wieder alle Geschäfte im Land öffnen. Große Händler müssen jedoch ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. Bislang konnten nur Läden öffnen, die maximal 800 Quadratmeter groß sind. Weiterhin auf ihrer kompletten Fläche dürfen Bau- und Gartenmärkte, Autohäuser, Möbel-Händler und Babymärkte ihre Waren verkaufen. Auch für Fahrrad-Händler und Buch-Handlungen gibt es keine Einschränkungen bei der Größe der geöffneten Verkaufsfläche. Für alle Läden gilt aber, dass die Zahl der gleichzeitig im Geschäft anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht überschreiten darf.
- Freizeitangebote: Bars, Restaurants, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen bleiben vorerst weiter geschlossen. Das gilt auch für Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und Friseur sowie für Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen.
- Kontaktverbot: Bis zum 3. Mai sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit vorerst weiterhin verboten. Ausnahmen gelten für häusliche Gemeinschaften, den öffentlichen Nahverkehr, Beerdigungen, die Begleitung von Minderjährigen und Personen, die Unterstützung benötigen sowie zwingend notwendige Zusammenkünfte.
- Abstand: Weiterhin gilt das Gebot, Abstand zu halten. Mindestens 1,5 Meter sind die Vorgabe der Landesregierung.
- Verdacht auf Infektionen: Bei dem Verdacht einer Corona-Infektion soll der Hausarzt angerufen werden. Ist dieser nicht erreichbar und die Beschwerden werden größer, empfiehlt die Landesregierung den Kassenärztlichen Notdienst anzurufen. In Notfällen wie bei Atemnot soll direkt der Notruf gewählt werden.
Coronavirus in NRW: Gottesdienste ab Mai wieder möglich
Update, 23. April, 17.41 Uhr: In NRW sind Gottesdienste mit Gläubigen ab 1. Mai wieder möglich. Darauf hat sich das Land mit Kirchen und Religionsgemeinschaften am Donnerstag geeinigt. Eine Begrenzung der Gottesdienstbesucher gibt es nicht. Die Kirchen haben zugesagt, Vorkehrungen zur Sicherung der Abstandsregelungen umzusetzen. Dennoch droht bezüglich der Gottesdienste in NRW ein Flickenteppich.
Kirchen und Religionsgemeinschaften hatten in NRW im Zuge der Corona-Krise auf öffentliche Versammlungen verzichtet. Ein Gottesdienst-Verbot gab es nicht.
Auf der Grundlage der "umfassenden und präzisen" Konzepte und Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung nach eigenen Angaben die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können. Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten zuvor erklärt, die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen zu können.
Coronavirus in NRW: Maskenpflicht gilt ab Montag hier
Update, 23. April, 11.00 Uhr: NRW bereitet sich auf die Maskenpflicht vor. Ab Montag, 27. April, muss im öffentlichen Nahverkehr, in öffentlichen Einrichtungen und beim Einkauf mindestens eine Alltagsmaske Mund und Nase bedecken. Einzelheiten will die Landesregierung noch ausarbeiten.
Die Verordnung, wonach Händler mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter ihre Läden weiter geschlossen halten müssen, hat die Landesregierung gelockert. Es reicht nun aus, die Verkaufsfläche entsprechend zu verkleinern, also etwa eine zweite Etage für den Kundenverkehr zu sperren.
Update, 20. April: Nach einem wochenlangen Shutdown soll in Nordrhein-Westfalen ab dem Montag ein Stück Normalität zurückkehren. Viele Geschäfte dürfen ihre Türen wieder öffnen. Dazu gehören alle Läden mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, außerdem gelten Ausnahmen etwa für Autohäuser, Fahrradläden, Möbelhäuser und Babyfachmärkte. Allerdings gelten strenge Vorgaben: Dabei gilt Abstand halten als A und O.
Update, 17. April: In einer Telefonschaltkonferenz hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 auf einige Lockerungen bei den corona-bedingten Einschränkungen geeinigt, die insbesondere kleinen Geschäften zugutekommen sollen. Die meisten Beschränkungen werden allerdings verlängert. Die wichtigsten Beschlüsse für NRW im Überblick - hier gibt es die gesamte aktuelle Verordnung (pdf-Datei):
Coronavirus in NRW: Was Sie jetzt wissen müssen
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Geschäfte, die größer sind, müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend verkleinern. (Stand: 22. April)
- Unabhängig von der Ladengröße gilt dies auch für Auto-, Fahrrad- und Buchhändler. Outletcenter bleiben geschlossen.
- In NRW dürfen ab Montag (20. April) über eine Landesregelung auch Einrichtungshäuser und Baby-Fachmärkte wieder öffnen - natürlich auch unter bestimmten Auflagen.
- Ab Montag, 27. April, gilt eine Maskenpflicht in NRW, der sich am Ende auch alle anderen Bundeslänger angeschlossen haben. Sie gilt im öffentlichen Nahverkehr, in öffentlichen Gebäuden und beim Einkauf.
- Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- Friseure sollen unter Auflagen - etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen - ab 4. Mai öffnen können.
- Geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
- Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
- Fahrschulen dürfen ihre Dienste unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und Mindestabständen weiter anbieten. Beim praktischen Fahrschulunterricht kann und muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden.
- Schon nach den Osterferien soll in NRW schrittweise der Schulbetrieb langsam wieder aufgenommen werden, zunächst aber erstmal für die Abschlussklassen und die Jahrgangsstufen davor sowie die obersten Grundschüler. Dazu gibt es alle Informationen hier.
- Das Land baut die Notbetreuung in Kindertagesstätten aus: In der neuen Verordnung (gilt ab 23. April) werden 29 weit gefasste Sparten genannt, aus denen Eltern ihre Kinder in die Kitas bringen dürfen: Mitarbeiter von Tankstellen, Lebensmittelhandel, Drogerien, Hausmeister, Bankangestellte, Notare, Mitarbeiter aus Pharmaindustrie oder Seifenfabriken, Erntehelfer und Müllentsorger. Neu in der Liste sind auch "Personen, die zur Stärkung im Gesundheitswesen und im Pflegebereich aktiviert oder reaktiviert werden", darunter auch Auszubildende für medizinisch-technische oder bio-technische Assistenzstellen ebenso wie Studierende der Biologie, Biochemie, Biophysik, Veterinärmedizin und der Chemie ab dem Bachelor. Ab Montag, 27. April, können auch Kinder alleinerziehender Berufstätiger von der Notbetreuung profitieren.
- Die bekannten Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 3. Mai in Kraft.
- Auch auf private Reisen sollen Bürger weiter verzichten. Ob das nach dem Termin gelockert wird, dürfte davon abhängen, ob die Ausbreitung des Cornoavirus gestoppt werden kann. Touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind verboten.
- Das Versammlungsverbot in Kirchen, Moscheen und Synagogen bleibt in Kraft. Es gibt aber offenbar noch Diskussionsbedarf, daher soll es noch diese Woche Gespräche geben.
- Großveranstaltungen sind bis 31. August untersagt. Betroffen sind Fußballspiele mit Zuschauern, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Ob Fußball-Partien ohne Publikum möglich sind, ist noch offen.
- Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie in Fitnessstudios bleibt verboten. Spielplätze müssen geschlossen bleiben, ebenso Zoos und botanische Gärten.
- Gastronomiebetriebe bleiben weiter zu. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für zu Hause.
- Auch Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken sowie Theater, Opern, Kinos, Museen, Galerien, Ausstellungen und Konzerthäuser haben geschlossen. Ebenfalls nicht öffnen dürfen Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben.
- Zusammenkünfte in Vereinen sind verboten. Volkshochschulen, Musikschulen und alle weiteren Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen.
Der Beschluss der Telefonschaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 15. April regelt, wie in Deutschland vorerst weiter mit dem Coronavirus umgegangen wird.
+++ Sie können hier den Beschluss als pdf-Datei downloaden. +++
Das Dokument umfasst neun Seiten sowie einen zweiseitigen Anhang mit einer Auflistung von Maßnahmen.
Coronavirus in NRW: So werden Verstöße sanktioniert
Wer "vorsätzlich oder fahrlässig" gegen wesentliche Vorschriften der Coronaschutzverordnung verstößt und eine unzulässige Veranstaltung durchführt oder an solchen Veranstaltungen beziehungsweise Versammlungen teilnimmt, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Ordnungswidrigkeiten können gemäß Infektionsschutzgesetz mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Insgesamt listet die Coronaschutzverordnung, die bis zum 3. Mai gilt, 30 Ordnungswidrigkeiten auf. Ordnungswidrig handelt demnach, wer...
- vorsätzlich oder fahrlässig etwa unerlaubte Besuche in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen abstattet
- Einrichtungen betreibt, die nicht den erforderlichen Standards für Hygiene, Mindestabstände und Zutrittsregelungen entsprechen
- touristische Übernachtungen anbietet oder wahrnimmt oder auch
- "an einem Picknick oder einem Grillen auf einem öffentlichen Platz oder einer öffentlichen Anlage beteiligt ist".
Coronavirus in NRW: Polizei und Ordnungsdienste kontrollieren
Update, 13. April: Trotz des herrlichen Frühlingswetters haben sich die Menschen in NRW am Oster-Wochenende weitestgehend an das vom Land in der Corona-Krise vorgegebene Kontaktverbot gehalten. Die Zahl der eingeleiteten Verfahren nach Ordnungswidrigkeiten lag zumeist unter denen des Vorwochenendes, teilten die Städte mit.
Wegen der kühleren Temperaturen am Ostermontag zog es an diesem Tag auch deutlich weniger Menschen in NRW ins Freie. Ausreißer war am Karsamstag Aachen. Hier registrierte das Ordnungsamt vermehrt Gruppen, die gegen das Corona-Kontaktverbot verstießen und sich auf Plätzen trafen oder in Parks grillten. Nach Angaben der Stadt vom Ostersonntag wurden 30 Verfahren eingeleitet. Zusammen mit der Polizei löste das städtische Ordnungsamt außerdem eine nicht genehmigte Demonstration auf.
Update, 3. April: Wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot hat die NRW-Polizei mit Tausenden Menschen zu tun gehabt: Fast 6.500 Personen wurden zwischen dem 25. und 31. März erwischt, teilte das Innenministerium mit. 2.116 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und 119 Strafanzeigen wurden von der Polizei erstellt. Die Landesregierung hatte vergangene Woche einen Bußgeldkatalog erlassen, um Verstöße gegen das Kontaktverbot während der Corona-Krise zu ahnden. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen sind 200 Euro Bußgeld fällig. Treffen von mehr als zehn Personen gelten sogar als Straftat, auf die zunächst ein Ermittlungsverfahren folgt.
Update, 27. März: Am zweiten Wochenende mit massiven Einschränkungen wegen des Coronavirus in NRW sollte den Kontroll-Behörden das Wetter zur Hilfe kommen: Am erwartet nass-kalten Sonntag werden wohl deutlich weniger Leute nach draußen gehen als am schönen Samstag. Polizei und Städte hatten sich bei ihren Kontrollen auf die Hot-Spots konzentriert, aber nach ersten Angaben nur vereinzelt Verstöße gegen das Kontaktverbot festgestellt.
Coronavirus in NRW: Kontaktverbot wird kontrolliert
Update, 22. März, 19.45 Uhr: Viele Kommunen wollen am Wochenende mit verstärkten Kräften die Einhaltung des wegen der Corona-Krise verhängten Kontaktverbots kontrollieren. Auch angesichts des voraussichtlich schönen Wetters am Samstag wollen die städtischen Mitarbeiter ihre Aufmerksamkeit auf Spielplätze, Parks und besondere "Hotspots" legen, an denen sich unter normalen Umständen gerne Gruppen treffen.
In Münster sind nach Angaben einer Stadt-Sprecherin alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes an Bord und werden zusätzlich von einem privaten Sicherheitsdienst unterstützt. Dies gelte auch für den Wochenmarkt am Samstag. Die Streifen hätten unter anderem das Gebiet rund um den Aasee besonders im Blick. In Oberhausen werden die Ordnungsdienst-Mitarbeiter in Schichten im gesamten Innenstadtbereich unterwegs sein.
Auf Wochenmärkten kontrolliere zudem die Polizei. Die rund 60 Außendienst-Mitarbeiter des Duisburger Ordnungsdienstes haben zurzeit Urlaubssperre. Bislang hätten sich die Bürger - bis auf wenige Ausnahmen - flächendeckend an die Auflagen gehalten, sagte ein Sprecher.
Auch in Aachen, Bonn und Köln wollen die Stadt-Bediensteten neben Parks, Spiel- und Bolzplätzen auch an anderen beliebten Treffpunkten Streife gehen. "Spaziergänge sind ja erlaubt - aber eben mit dem nötigen Abstand", betonte ein Sprecher der Stadt Köln. Seit Montag gilt ein Kontaktverbot, nach dem sich nicht mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum versammeln dürfen. Ausgenommen davon sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Der Kölner Stadt-Sprecher riet Familien und Wohngemeinschaften, die mit mehr als zwei Personen unterwegs sind, einen Ausweis mitzunehmen. So könnten sie bei Kontrollen gegebenenfalls nachweisen, dass sie unter derselben Adresse gemeldet sind.
Coronavirus in NRW: Diese Beschlüsse gelten seit Montag, 23. März
Im Kampf gegen das Coronavirus hat NRW am Sonntag noch härtere Einschränkungen im öffentlichen Leben beschlossen. Es gibt ein Kontaktverbot, aber keine Ausgangssperre.
Diese Maßnahmen gelten ab Montag:
- Kontaktverbot: Alle Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen - sie dürfen weiterhin gemeinsam unterwegs sein.
- Kliniken und Pflegeheime: Besuche in stationären Pflegeheimen und Krankenhäusern sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitungen sollen Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen nur zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist. Das gilt etwa auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten.
- Gastronomie: Alle Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen, Kantinen müssen schließen. Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf sind zulässig, wenn Mindestabstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
- Handwerk: Handwerker können ihrer Tätigkeit mit Schutzvorkehrungen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern ist im Geschäft aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt. Ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
- Dienstleistungsgewerbe: Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und Massagesalons müssen schließen, weil bei ihnen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann. Physio- und Ergotherapeuten dürfen weiter arbeiten, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung belegt ist. und strenge Schutzmaßnahmen getroffen werden. Patienten mit einer gültigen Verordnung können also ihre Therapie fortsetzen.
- Handel: Bau- und Gartenbaumärkte dürfen Gewerbetreibende und Handwerker weiter versorgen. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn Infektionsschutz-Vorkehrungen getroffen sind (Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal). Das gilt auch für Floristik-Betriebe.
- Gottesdienste, Beerdigungen: Gottesdienste dürfen nicht abgehalten werden. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.
- Bibliotheken: Zugang zu Bibliotheken ist nur unter strengen Vorkehrungen gestattet: Besucher müssen registriert werden, die Besucherzahl wird reglementiert, Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von zwei Metern sind einzuhalten.
Coronavirus: Auch NRW-Neuregelung für Besuch in Pflegeheimen
Update, 22. März, 19.03 Uhr: Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die NRW-Regierung Besuche in stationären Pflegeheimen jetzt grundsätzlich untersagt. Besuche seien nur erlaubt, wenn sie der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienten oder aus Rechtsgründen erforderlich seien, teilte die Staatskanzlei am Sonntag mit. Die Einrichtungsleitungen sollen Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen nur zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten sei. Das gelte etwa auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten.
Update, 22. März, 17.59 Uhr: Zur Eindämmung des Coronavirus verbietet die NRW-Landesregierung Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit. Ausgenommen von dem Verbot sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Das teilte Ministerpräsident Armin Laschet in Düsseldorf mit.
Außerdem würden per Rechtsverordnung alle Restaurants und Gaststätten bis zum 19. April geschlossen. Lediglich einen Lieferservice und den Außer-Haus-Verkauf dürfen sie fortsetzen. Friseure, Massagesalons und Tattoo-Studios, bei denen Menschen eng aufeinander treffen, müssten ebenfalls schließen. Ein komplettes Ausgangsverbot gibt es somit nicht.
Kontaktsperre statt Ausgangssperre in NRW: Ausnahmen
NRW setzt damit die Linie um, auf die sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen am Sonntag bei einer Telefonkonferenz verständigt hatten. Ausgenommen von dem Verbot sind Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen - sie dürfen auch weiterhin gemeinsam auf die Straße.
Auch dürfen minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen begleitet werden. Ausnahmen gelten zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Zur Umsetzung des Verbots können die zuständigen Behörden generelle Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen.
Update, 22. März, 17.05 Uhr: Das Kontaktverbot gilt nicht für das Arbeitsleben. "Da muss jedes Unternehmen selbst gucken und sich fragen, wie infektionsketten verhindert werden können", sagte Laschet. Damit ist die Pressekonferenz vorbei.
Ausgangsbeschränkungen in NRW: Rausgehen bleibt erlaubt
Update, 22. März, 17.04 Uhr: Laschet kündigte Steuerstundungen und besondere Regelungen zur Umsatzsteuer an. Unternehmen sollen nicht wegen Steuern in Insolvenz gehen müssen.
Update, 22. März, 16.59 Uhr: Es sei wichtig, dass die Menschen die Wohnung verlassen und an die frische Luft gehen. Aber mit anderen Menschen - in Gruppen - das muss verhindert werden werden."
Kontaktverbot statt Ausgangssperre in NRW
Update, 22. März, 16.57 Uhr: Laschet warnt: "Das Virus muss bekämpft werden: Jetzt mit allen Mitteln. Die Berichte und Bilder aus Ländern wie Italien müssen uns eine Lehre sein. Wir müssen die unvernünftigen bestrafen und nicht die vernünftigen überwachen."
Update, 22. März, 16.55 Uhr: Die schärferen Regeln gelten ab jetzt bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien. "Verstöße werden wir hart verfolgen durch empfindliche Bußgelder bis zu 25.000 Euro bei leichten und strafrechtliche Verfolgung bei schweren Verstößen", sagt Laschet weiter.
Kontaktsperre in NRW: Polizei soll überwachen
Update, 22. März, 16.53 Uhr: Ordnungsämter und Polizei sollen die Regeln durchsetzen, sagt Laschet. Restaurants und Gaststätten werden geschlossen. "Friseure, Massagesalons, Tattoostudios - alle Dienstleistungen wo Menschen eng aufeinander treffen - werden geschlossen", so Laschet.
Update, 22. März, 16.51 Uhr: Viele fordern eine Ausgangssperre. Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern die Gefahr der Enge. Deshalb halte ich ein Kontaktverbot ab 2 Personen für das geeignete Mittel. Wir sind als Länder mit dem Bund einig: Durch das Kontaktverbot sollen Ansteckungen eingedämmt werden. Ansammlungen von mehr als 2 Personen verboten!
Ausnahmen gelten laut Laschet für Kernfamilien, Lebenspartner, Arbeit, Beerdigungen und ÖPNV.
Kontaktsperre in NRW: Strengere Ausgangsbeschränkungen beschlossen
Update, 22. März, 16.48 Uhr: NRW-Ministerpräsident Laschet weiter: "Wir haben in den letzten Tagen schon viele Maßnahmen beschlossen. Das öffentliche Leben wurde heruntergefahren. Das Ziel war und ist dabei immer, soziale Kontakte herunterzufahren und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.“ Während ein Großteil gemerkt habe, dass es um Leben und Tod geht, verhielten sich viele aber auch unsolidarisch. "Wir gehen jetzt konsequent gegen alle die vor, die Regelbrecher sind. Null Toleranz gegen Rechtsbruch. Es braucht weitere strengere Maßnahmen."
Update, 22. März, 16.43 Uhr: Nach Informationen des Spiegel sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten werden. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden. Gastronomiebetriebe sowie Friseure und Kosmetikstudios sollen geschlossen bleiben. Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein.
Ausgangbeschränkungen in NRW verschärft - Laschet äußert sich
Update, 22. März, 16.39 Uhr: Laut Laschet soll Personal mobilisiert werden für die Betreuung in Schulen und Kitas. Ob das Abitur NRW 2020 durchgeführt werden kann, ist noch unklar. Auch für Wochenenden. Zum Krisenmanagement gehöre aber auch, die Wirtschaft vor dem Kollaps zu bewahren. "Wir müssen bereits jetzt an die Zeit nach der Krise denken. Deshalb haben wir heute den Nachtragshaushalt beschlossen. Es werden 25 Milliarden Euro bereitgestellt." Die Mittel sollen schnellstmöglich den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Es ist die Rede von „in den nächsten Tagen“.
Update, 22. März, 16.36 Uhr: Mit fünf Minuten Verspätung beginnt Armin Laschet zu sprechen. Er beginnt allgemein: „Wir erleben tagtäglich Zeichen der Solidarität und des Miteinanders. Es gibt viele bürgerschaftliche Initiativen. Diesen möchte ich danke sagen.“ Auch denen, „die sich an die Regeln halten“, dankte Laschet. Sie hätten den Ernst der Lage erkannt.
Update, 22. März, 16.29 Uhr: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet äußert sich in Kürze zu den Ausgangsbeschränkungen.
Update, 22. März, 16.10 Uhr: Bund und Länder wollen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Kontaktverbot beschließen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei einer Telefonkonferenz darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Eine entsprechende Regelung hatte die Stadt Köln bereits am Freitag getroffen.
Eine Gruppe von zwölf Ländern hatte sich bereits vor der Schaltkonferenz im Grundsatz auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Ausgangssperre in NRW: Streit der Ministerpräsidenten
Update, 22. März, 15.59 Uhr: Bei den Beratungen von Bund und Ländern zur Corona-Krise hat es dem Vernehmen nach einen heftigen Streit zwischen CSU-Chef Markus Söder und NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) gegeben. Laschet habe Söder demnach massiv attackiert, weil dieser bereits am Freitag "ohne Absprache" mit dem Bund und den anderen Ländern eigene Maßnahmen mit Ausgangsbeschränkungen für Bayern verordnet hatte.
Söder habe daraufhin damit gedroht, die Schalte zu verlassen. Bayern sei über den Verlauf "irritiert", hieß es aus Regierungskreisen.
Laschet habe sich bisher in der Debatte immer sehr zurückgehalten und gezögert, auch als es jüngst um die Schließung von Schulen und Kindergärten gegangen sei. Man vermute daher ein anderes Motiv, es gehe Laschet wohl mehr um seine persönlichen Ambitionen als um die Corona-Krise, hieß es. Darüber hinaus soll Laschet, so berichten Teilnehmer, in der Telefonkonferenz gemeinsam mit weiteren Bundesländern ein Maßnahmenpapier vorgelegt haben. Dies wurde aber in den Beratungen dem Vernehmen nach nicht weiter verfolgt, da Merkel ihrerseits ein eigenes Papier zur Grundlage machte.
Update, 22. März, 14.35 Uhr: Den Menschen in NRW droht wegen des Coronavirus eine Ausgangssperre. Die Städte Köln und Dortmund haben am Freitag bereits die Ausgangsbeschränkungen verschärft. Auch in Bochum und Leverkusen gelten Ansammlungsverbote.
Die NRW-Staatskanzlei hat für heute, 16.30 Uhr, eine Pressekonferenz mit Ministerpräsident Armin Laschet angekündigt. Es wird erwartet, dass er sich auch zu Ausgangsbeschränkungen äußert.
Unsere Berichterstattung von Freitag, 20. März 2020
Ausgangssperre in NRW: Ja oder nein? CDU-Ministerpräsident Armin Laschet sieht sie weiter als letztes Mittel. Seine skeptische Haltung zeigte der Ministerpräsident in einer großen Fragestunde des Radiosenders WDR 2: Schon jetzt seien zahlreiche Grundrechte, wie die Bewegungsfreiheit und die Religionsfreiheit eingeschränkt worden, sagte Laschet am Freitag. „Der Staat muss sorgsam überlegen, wie weit kann er gehen.“
Denn: Eine Ausgangssperre ist ein erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte. Das „Recht auf Bewegungsfreiheit“ ist in Artikel 11, Absatz 1 des Grundgesetzes verankert. Nach Absatz 2 darf es aber unter anderem zur Bekämpfung von Seuchengefahr eingeschränkt werden. Es liegt im Ermessen der Regierung, ob eine Sperre verhängt wird. Im föderalistischen Staat können dies Bund, Länder oder auch Kommunen sein. Dabei gilt das Prinzip, dass sich beispielsweise eine Kommune nicht der Anordnung eines Bundeslandes oder der Bundesregierung widersetzen kann, gleichwohl aber im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips selber weitreichende Einschnitte verordnen darf. Bei regionalen beziehungsweise lokalen Naturkatastrophen oder Unglücken ist dies keine Seltenheit.
Aber: Die Definition von Ausgangssperre, Ausgangsbeschränkung, Betretungsverbot sind in aller Regel Auslegungssache, weil sie juristisch nicht eindeutig festgelegt sind. Was in der einen Region Ausgangssperre genannt wird, heißt in der anderen Betretungsverbot.
Ausgangssperre wegen Coronavirus in NRW? Bald möglich
Zwar ruht das öffentliche Leben in NRW weitgehend. Doch die schärferen Ausgangsbeschränkungen werden wohl kommen, sollte die Zahl der Covid-19-Infizierten weiter stark steigen – und die Menschen das sonnige Wetter am Samstag (21. März) nutzen, um sich draußen zu treffen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet warnt. (Alle Entwicklungen zum Coronavirus in NRW in unserem News-Ticker).
Die Warnung ist freundlich formuliert, aber deutlich: „Jeder Einzelne hat es in der Hand zu verhindern, dass es Ausgangssperren gibt“, sagte Laschet am Donnerstag (19. März).
Das werde „nicht heute, nicht morgen und nicht am Wochenende“ erreicht sein. Schon jetzt ruhe das öffentliche Leben, und die Grundrechte der Bürger seien stark eingeschränkt worden. „Aber wenn man eine Maßnahme angepackt hat, muss man sie auch mal wirken lassen, ehe man über die dritte und vierte Stufe nachdenkt“, so Laschet.
Ausgangssperre in NRW: Kanzleramt warnt "Corona-Urlauber"
Kanzleramtschef Helge Braun wurde gegenüber dem Spiegel deutlicher. Zu einer möglichen allgemeinen Ausgangssperre in Deutschland wegen des Coronavirus sagte er: „Der Samstag ist ein entscheidender Tag, den haben wir besonders im Blick. Wir werden uns das Verhalten der Bevölkerung an diesem Wochenende anschauen." Am Samstag werde sich zeigen: Folgt die Mehrheit den Anweisungen, freiwillig zu Hause zu bleiben?
Trotz Coronavirus in NRW: Feier am Rheinufer in Köln
In den vergangenen Tagen war das nicht so. Viele nutzten die Freizeit und das T-Shirt-Wetter, um sich im Freien zu treffen. Vielerorts in NRW waren Eisdielen und Cafes voll. Am Rheinufer in Köln ließen am Mittwochabend 600 Menschen auf engstem Raum den bis dato wärmsten Tag des Jahres ausklingen.
Deutliche Warnungen und Appelle aus Politik und Wissenschaft, zu Hause zu bleiben und dem Coronavirus keine Chance zu geben, verhallten. Am Ende rückten Polizei und Ordnungsamt an.
Coronavirus: Am Samstag lockt in NRW die Sonne ins Freie
Zwar steht NRW vor einem deutlich kühleren Wochenende, aber am Samstag und Sonntag soll es laut dem Deutschen Wetterdienst (DWD) sonnig werden. Damit wächst der Drang, ins Freie zu wollen und dort andere zu treffen. Nach allem, was die Virologen sagen, freut sich darüber vor allem eines: das Coronavirus SARS-CoV-2.
Coronavirus in NRW: Dortmund kontrolliert beliebte Plätze
Köln und Dortmund, also die größte und drittgrößte Stadt in NRW, wollen solchen Aktionen einen Riegel vorschieben. Köln hat im Kampf gegen das Coronavirus ein konsequentes Einschreiten bei öffentlichen Menschenansammlungen mit mehr als zwei Personen angekündigt. "Ganz egal wie schön das Wetter am Wochenende auch werden mag, jetzt ist nicht die Zeit, sich mit Freunden zu treffen. Wer das nicht begreift, gefährdet die Freiheit aller", erklärte Stadtdirektor Stephan Keller am Freitag.
"Ansammlungen von mehr als zwei Personen werden aufgelöst, soweit diese nicht zum engsten Familienkreis gehören." Wer sich widersetze, könne mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden, so die Stadt Köln. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes könne auch ein Straftatbestand erfüllt sein. Auch die Nachbarstadt Leverkusen hat die Regeln verschärft.

Die Stadt Dortmund hatte am Freitagmittag wegen der Coronavirus-Pandemie Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als vier Personen verboten. Mit dem Verbot soll die Grundlage geschaffen werden, um Partys wie zuletzt am Phoenix-See sanktionieren zu können. Bereits am Freitag sollten beliebte Plätze in der Stadt entsprechend kontrolliert werden.
Ausgangssperre in NRW: Einschränkungen nach Todesfall in Bochum
Auch die Stadt Bochum zieht nach. Ab sofort sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel verboten. Die Maßnahme sei nötig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern, teilte die Stadt am Freitagabend auf ihrer Homepage mit.
Für Familien und Personen, die zusammenleben, gibt es aber auch in Bochum Ausnahmen: Sie dürfen weiterhin gemeinsam draußen sein. Ein 55-Jähriger war am Freitag als erster in Bochum am Coronavirus gestorben. Er war zuvor im Urlaub in Österreich.
Ausgangssperre in NRW: Bayern und Saarland preschen vor
Eine allgemeine Ausgangssperre wegen des Coronavirus wie in Italien, Österreich und Frankreich gibt es in Deutschland nicht – noch nicht. Starke Einschränkungen gab es bis zum Freitag (20. März) nur in einzelnen Orten oder Städten wie z.B. Freiburg.
Am Freitag verhängte Bayern als erstes Bundesland starke Ausgangsbeschränkungen, die ab Mitternacht gelten. "Wir fahren das öffentliche Leben nahezu vollständig herunter", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Kurze Zeit später zog das Saarland mit einer entsprechenden Regelung nach.
Ausgangssperre in NRW: Was darf ich dann überhaupt noch?
Die rechtliche Grundlage für Ausgangssperren oder Ausgangsbeschränkungen finden sich im Grundgesetz. In Artikel 11, Absatz 2 heißt es u.a., dass das Recht auf Freizügigkeit zur Bekämpfung einer Seuchengefahr eingeschränkt werden darf.
Was eine Ausgangssperre für NRW-Bürger bedeuten würde, ist im Detail noch unklar. Sie würde sich wohl nicht sehr deutlich von dem jetzigen Zustand unterscheiden. Denn schon jetzt gelten ja starke Einschränkungen für das öffentliche Leben in NRW. Im Kern bedeutet eine Ausgangssperre ein Versammlungsverbot.
Ausgangssperre in NRW: Etliche Ausnahmen
Verboten wäre wohl das Verlassen der Wohnung (mit etlichen Ausnahmen vom Verbot), das Betreten von Parks, Plätzen und öffentlichen Straßen.
Erlaubt bleiben Lebensmittel-Einkäufe, Arzt-, Bank- und Tankstellenbesuche, Gassigehen mit dem Hund rund ums Haus und die Fahrt zur Arbeit (falls Home Office nicht möglich ist), Hilfeleistung für Bedürftige und notwendiger Lieferverkehr (etwa für Supermärkte und Tankstellen). Feuerwehr- und Rettungskräfte auf dem Weg zum Einsatz dürfen sich natürlich ebenfalls frei bewegen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.