Neue Schutzverordnung für NRW ab Freitag: Was in den vier Inzidenzstufen gilt
Ab Freitag, 9. Juli, gilt in NRW eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Das Land unterteilt dann nach vier Inzidenzstufen. Doch was ist bei welcher Inzidenz erlaubt? Ein Überblick.
NRW - Lange Zeit galten harte Corona-Beschränkungen, die den Menschen einiges abverlangten. Mit sinkenden Inzidenzen in ganz NRW kamen bereits vor einigen Wochen Lockerungen. Viele Freizeitaktivitäten und Treffen waren unter Bedingungen wieder möglich. Am Mittwoch hat das NRW-Gesundheitsministerium nun eine neue Inzidenzstufe 0 verkündet, die in Städten und Kreisen mit Inzidenz unter 10 gilt. Das bringt weitere Lockerungen ab Freitag. (News zum Coronavirus)
Bundesland | Nordrhein-Westfalen (NRW) |
Bevölkerung | 17,93 Millionen (2019) |
Ministerpräsident | Armin Laschet (CDU) |
Mit der Inzidenzstufe 0 soll das Leben in NRW weitgehend „normalisiert“ werden. Das Gesundheitsministerium hat ausführlich erklärt, was bei dieser Inzidenzstufe gilt. Doch auch in Regionen, in denen die Inzidenz möglicherweise wieder steigt, sollen die Menschen genau wissen, welche Regeln gelten, und was an Öffnungen in ihrem Umfeld möglich ist. Das Land gibt diesen Überblick über die vier Inzidenzstufen.
Neue Corona-Regeln in NRW: Kontaktbeschränkungen
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Keine Beschränkungen, Mindestabstände als Empfehlung.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.
Neue Corona-Regeln in NRW: Außerschulische Bildung
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Ohne Maske am festen Sitzplatz, wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: auch innen ohne Test.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen.
Neue Corona-Regeln in NRW: Kinder- und Jugendarbeit
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test. Ferienangebote und Ferienreisen mit Test.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50. Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test. Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Neue Corona-Regeln in NRW: Kultur
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich. Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske). Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang/Blasinstrumenten. Ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten. Museen usw. ohne Termin.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente.
Neue Corona-Regeln in NRW: Sport
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Sportausübung ohne Beschränkungen. Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität. Bis 5000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test. Ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test. Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Außen bis zu 1000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen. Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test. Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne pro-zentuale Kapazitätsbegrenzung.
Neue Corona-Regeln in NRW: Freizeit
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt). Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Freibäder ohne Test. Bordelle usw. mit Test. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test. Ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung. Wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung. Wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test. Freibäder für Sportbetrieb mit Test. Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test.
Neue Corona-Regeln in NRW: Einzelhandel
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist).
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist).
Neue Corona-Regeln in NRW: Messen/Märkte
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt).
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept.
Neue Corona-Regeln in NRW: Tagungen/Kongresse
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Keine Beschränkungen
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: außen und innen bis zu 1000 Personen mit Test.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: -
Neue Corona-Regeln in NRW: Private Veranstaltungen
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: -
Neue Corona-Regeln in NRW: Partys
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: -
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: -
Neue Corona-Regeln in NRW: Große Festveranstaltungen
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt).
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: -
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: -
Neue Corona-Regeln in NRW: Gastronomie
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen; Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: auch Innengastronomie ohne Test.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: Außengastronomie ohne Test. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht. Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test).
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht, Wegfall Umkreis-Verzehrverbot.
Neue Corona-Regeln in NRW: Beherbergung/Tourismus
- Stufe 0 - Inzidenz unter 10: Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10.
- Stufe 1 - Inzidenz zwischen 10,1 und 35: Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen.
- Stufe 2 - Inzidenz zwischen 35,1 und 50: volle gastronomische Versorgung für private Gäste.
- Stufe 3 - Inzidenz über 50: „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test. Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test. Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.