Kostenlose Corona-Tests: Gratis-Test nicht mehr für jeden
Corona-Bürgertests sind nicht mehr gratis. Doch es gibt Ausnahmen. Bestimmte Personengruppen können sich nach wie vor kostenlos testen lassen. Alle Infos.
Hamm - Die kostenlosen Bürgertests waren eines der wichtigsten Mittel der Bundesregierung, um die Verbreitung des Coronavirus zu verringern. Doch damit ist nun - zumindest für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland - Schluss: Seit dem 30. Juni haben nur noch bestimmte Bevölkerungsgruppen einen Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Test. Alle anderen müssen dafür zahlen.
Corona-Tests kostenlos: Welche Personen weiterhin nichts zahlen müssen
Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, werden die kostenlosen Bürgertests in Zukunft „nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen“ angeboten. Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung, die seit dem 30. Juni 2022 in Kraft ist, haben nur noch folgende Gruppen einen Anspruch darauf:
- Kinder unter fünf Jahren,
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können,
- Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
- Personen, die zum Zeitpunkt des Tests an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen,
- Personen, die sich aus der Corona-Quarantäne freitesten wollen,
- Besucher, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern,
- pflegende Angehörige,
- Haushaltsangehörige von Infizierten.
„In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind“, begründete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die neuen Regeln für die kostenlosen Corona-Tests. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, ergänzte Finanzminister Christian Lindner (FDP).
Neue Corona-Testverordnung: Diese Gruppen müssen 3 Euro zahlen
Alle anderen Menschen in NRW und ganz Deutschland, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören, müssen die Bürgertests - zumindest zum Teil - selbst zahlen. Personen, die zu folgenden Bevölkerungsgruppen gehören, müssen eine Zuzahlung von 3 Euro leisten, wenn sie sich in einer offiziellen Teststelle auf das Coronavirus testen lassen:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen,
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einer Person über 60 Jahre haben,
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einem Risikopatienten haben,
- Personen, die eine rote Warnung in ihrer Corona-Warn-App angezeigt bekommen.
Wer nicht nachweisen kann, dass er Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test hat oder nur eine Zuzahlung leisten muss, muss die Kosten für seinen Bürgertest sogar komplett selbst tragen. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, den Kostenanteil der Bürger zu übernehmen, wie Karl Lauterbach erklärte. In Nordrhein-Westfalen wird das nicht geschehen, die das Gesundheitsministerium mitteilte. Allerdings kündigte die Stadt Münster an, weiterhin kostenlose Corona-Tests für alle anbieten zu wollen.
Corona-Tests in NRW: Kostenlos oder mit Zuzahlung - diese Nachweise sind erforderlich
Doch wie soll in den Teststellen kontrolliert werden, dass jemand Anspruch auf einen kostenlosen oder vergünstigten Bürgertest hat? Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat eine Liste veröffentlicht, welche Nachweise künftig erforderlich sind.
Kostenlose Bürgertests
Kinder unter 5 Jahren | z. B. Kinderreisepass |
Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel | z. B. vom Arzt ausgestellter Mutterpass |
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können | Bescheinigung des Arztes |
Infizierte, die sich freitesten wollen | Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes oder positives PCR-Testergebnis |
Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeheimen | Besuch muss glaubhaft gemacht werden, z. B. durch Bescheinigung der Einrichtung |
Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten | Testergebnis des Infizierten und Nachweis über gleiche Adresse |
Pflegende Angehörigeq | entsprechende Bestätigung |
Zuzahlung von 3 Euro
Personen, die Veranstaltun im Innenraum besuchen | z. B. Eintrittskarte oder Selbstauskunft |
Besucher von Menschen über 60 Jahren oder Risikopatienten | Besuch muss glaubhaft gemacht werden, Selbstauskunft |
Personen mit roter Warnung in Corona-Warn-App | Status-Anzeige in der App |
„Wir bitten um Verständnis, dass wir die Nachweise prüfen müssen, um festzustellen, ob ein Anspruch besteht“, sagte Jörg Lehmann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Märkischer Kreis Süd im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL).
Menschen, die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, sollten zum Arzt gehen, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt: „Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.“