Corona-Regeln in NRW verlängert: Diese Maßnahmen gelten
Corona-Regeln in NRW: Das Land verlängert die Schutzverordnung um weitere vier Wochen. Eine Maskenpflicht in Innenräumen gibt es noch immer nicht.
Hamm - Das Gesundheitsministerium teilte am Mittwoch (26. Oktober) mit, dass die Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen ohne Änderungen auch im November gelten wird. Die Corona-Regelungen mit Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gelten somit weiter.
Die Landesverordnung bleibt im Wesentlichen unverändert. Vom Tisch ist damit zumindest vorerst eine durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, etwa in Schulen. Die neue Schutzverordnung gilt zunächst bis zum 30. November 2022.
Corona-Regeln in NRW im November: Die Maßnahmen im Überblick
Kurz zusammengefasst gelten weiterhin unter anderem Maskenpflicht in Bussen und Bahnen (ÖPNV) sowie eine Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die aktuellen Corona-Regeln in NRW im Überblick:
- Maskenpflicht im ÖPNV (mindestens OP-Maske) bleibt bestehen
- Es gibt nach wie vor keine Maskenpflicht in Innenräumen, auch nicht in Schulen und Kitas. Aber: Für Schulen gilt eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske
- Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen
- In Einrichtungen, in denen für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht gilt (z.B. Arztpraxen), sind die Beschäftigten verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen
- Maskenpflicht in Innenräumen staatlicher Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose)
- Testpflicht (aktueller negativer Nachweis) für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen; auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte zu der erneuten Verlängerung der Corona-Regeln: „Es gilt unverändert: Dass wir derzeit auf eine Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt. Deshalb sind wir alle aufgerufen, unsere Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen. Dazu gehört im Übrigen auch, sicherzustellen, dass man einen Impfschutz hat, der den STIKO-Empfehlungen entspricht. Prüfen Sie daher Ihren Impfstatus.“
Corona-Regeln in NRW im November: Tests und Quarantäne
Die meisten Testpflichten, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren (vor allem für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), ergeben sich direkt aus dem seit 1. Oktober geltenden Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit, sich frei zu testen. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch künftig kostenfrei.
Bei der Frage nach der Maskenpflicht im Bahnverkehr herrscht Wirrwarr. In welchen Zug muss ich FFP2-Maske tragen, wo reicht die OP-Maske? Durch die neuen Corona-Regeln in NRW droht ein Chaos im Nah- und Fernverkehr.