Corona-Regeln an Schulen in NRW für die Zeit nach den Herbstferien fix
Das Schulministerium hat mitgeteilt, mit welchen Corona-Regeln es nach der Herbstferien an den Schulen in NRW weiter geht. Eine Übersicht.
Hamm - Das Land Nordrhein-Westfalen will sich auf den Corona-Herbst vorbereiten. Das gilt auch für Schulen. An den Regeln im Kampf gegen das Virus wird sich nach den Herbstferien in NRW jedoch vorerst nichts ändern.
Damit bleibt es an den Schulen in NRW lediglich bei einer Empfehlung, Corona-Schutzmasken zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es nicht. „Unser Konzept hat sich bewährt, die Schulen sind gut ins neue Schuljahr gestartet“, wird Schulministerin Dorothee Feller (CDU) in einer Mitteilung zitiert. Deswegen würden zunächst keine schärferen Schutzmaßnahmen ergriffen.
Corona-Regeln an Schulen in NRW: Wie es nach den Herbstferien weiter geht
Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz ermöglicht den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen eine Maskenpflicht ab Klasse 5. Aktuell sei die Lage nach Angaben von Schulministerin Dorothee Feller aber stabil. Die Corona-Neuinfektionszahlen an den Schulen in NRW seien zuletzt rückläufig gewesen. Gleichzeitig sei die Immunisierung der Schüler und Lehrkräfte nach Impfungen und bereits durchgemachten Infektionen inzwischen besser.
Somit gelten an den Schulen in NRW nach wie vor folgende Corona-Regeln:
- Es bleibt bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.
- Schülerinnen und Schüler testen sich weiterhin anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.
- Schulen können, wenn dies aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich ist und kein Vertretungsunterricht möglich ist, wie bisher Distanzunterricht für einzelne Klassen und Lerngruppen einrichten.
- Das regelmäßige Lüften der Klassen- und Kursräume bleibt eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Infektionen.
Schulen in NRW: Präsenzunterricht bleibt oberstes Ziel
NRW-Schulministerin Dorothee Feller bekräftigte: „Unser oberstes Ziel ist und bleibt, den Präsenzunterricht zu sichern und die Schulen offen zu halten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig dies für das Lernen und vor allem auch die psychosoziale Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler ist.“ Die Corona-Regeln in NRW gelten ab dem 1. Oktober vorerst weiter. Karl-Josef Laumann äußert sich zu einer Maskenpflicht in Innenräumen.
Doch nicht nur Corona ist ist im Herbst ein größeres Thema, sondern in Zeiten der Gaskrise auch das Energiesparen. Daher hat das Ministerium den Schulen ausführliche Informationen zur Energieversorgung in der kalten Jahreszeit zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sieht eine Verordnung der Bundesregierung zwar eine vorübergehende Absenkung der Mindesttemperatur in öffentlichen Gebäuden um ein Grad Celsius vor. Schulen seien davon jedoch ausdrücklich ausgenommen. (mit dpa)