Neue Corona-Regeln in NRW: Diese Lockerungen gelten jetzt
Paukenschlag in NRW: Seit dem 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln. Gesundheitsminister Karl-Josef-Laumann überraschte mit deutlichen Lockerungen.
Düsseldorf - Paukenschlag in Nordrhein-Westfalen: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte am Mittwoch deutliche Lockerungen der Corona-Regeln an. Die neuen Regelungen gelten bereits seit Freitag, 1. Oktober. (News zum Coronavirus)
Bundesland | Nordrhein-Westalen (NRW) |
Bevölkerung | 17,93 Millionen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Neue Corona-Regeln in NRW: Lockerungen ab 1. Oktober betreffen auch Maskenpflicht
Bereits zum 1. Oktober werde die Corona-Schutzverordnung geändert, sagte NRW-Minister Karl-Josef Laumann am Mittwoch (29. September) im Gesundheitsausschuss des Landtages in Düsseldorf. Die aktuelle Schutzverordnung für NRW war vom 15. September und galt noch bis 8. Oktober.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass es keine Maskenpflicht mehr im Freien geben wird. Bislang galt, dass in Warteschlangen sowie an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war.
Diese Pflicht fällt ab 1. Oktober weg. Das Land empfiehlt jedoch das Tragen einer Maske, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Lockerungen in NRW: Großveranstaltungen mit mehr Besuchern
Die Änderungen der Corona-Schutzverordnung betreffen vor allem den Freizeitbereich. So sollen laut Karl-Josef Laumann mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen, also etwa Sportveranstaltungen, Konzerten und Musikfestivals, zugelassen werden. Die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauern entfällt ab 1. Oktober.
Bei großen Events im Freien wird zudem die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. In Fußballstadien etwa können nun alle Sitzplätze voll belegt werden. Die Lockerungen betreffen nicht die Stehplätze.
Neue Corona-Regeln in NRW: Lockerungen für Innengastronomie und Discos
In der Innengastronomie - also in Restaurants, Cafés, Kneipen oder Bars - sind nach der neuen Corona-Schutzverordnung keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Allerdings empfiehlt das Land NRW das Einhalten des Abstands oder Trennwände. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.
Auch der Zugang zu Diskotheken und anderen Tanzveranstaltungen wird wieder einfacher. Hierfür werde NRW eine Regelung aus Schleswig-Holstein übernehmen. So benötigen Ungeimpfte keinen PCR-Test mehr. Es reicht ein unter professioneller Aufsicht durchgeführter Schnelltest. Aber: Das Testergebnis darf in diesem Fall nicht älter als sechs Stunden sein.
Neue Regeln: Gute Corona-Lage in NRW der Grund
Der Grund für die kurzfristige Änderung der Corona-Schutzverordnung in NRW: Die Corona-Lage sei wieder entspannter. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann verwies auf die Inzidenz in NRW, die mit 53,9 unter der des Bundes liegt. Die Zahlen seien nach dem starken Anstieg zum Ferienende wieder deutlich zurückgegangen. Da im Moment im Schnitt ein mit Covid Infizierter weniger als einen weiteren Menschen ansteckt - die sogenannte Reproduktionszahl liegt derzeit stabil unter 1 - könne laut Karl-Josef Laumann davon ausgegangen werden, dass die Situation entspannt bleibe.
Weiterhin sollen möglichst viele Menschen davon überzeugt werden, sich impfen zu lassen. „Jede Impfung hilft uns, vielleicht auch ein Stück weit besser durch den Winter zu kommen“, betonte NRW-Minister Laumann. Er verwies auf die aktuellen Fortschritte beim Impfen: Derzeit würden pro Tag etwa 20.000 Erstimpfungen durchgeführt werden. Dass von den über 18-Jährigen mittlerweile 83,7 Prozent vollgeimpft seien, sei ein weiterer Grund für die aktuelle entspannte Lage. Damit es auch ab Oktober mit den Impfungen weitergeht, werden verstärkt mobile Impfteams zum Einsatz kommen.
Karl-Josef Laumann kündigt Lockerungen im Landtag an
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen soll nach Informationen von dpa vom 1. Oktober bis Ende Oktober Gültigkeit haben. In NRW könnte auch bald die Maskenpflicht im Schulunterricht fallen. Bildungsministerin Yvonne Gebauer äußerte sich ebenfalls am Mittwoch im Schulausschuss des Landtags zu dem Thema. Aktuell sinken die Corona-Zahlen in NRW deutlich, doch Top-Virologe Christian Drosten sieht bereits eine große Corona-Welle im Herbst und Winter auf uns zukommen.
Es sind einschneidende Wochen in dieser Phase der Corona-Krise. Acht Monate nach ihrem Start schließen an diesem Donnerstag (30. September) die noch aktiven Corona-Impfzentren von NRW. Ab dem 11. Oktober sind die Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Ungeimpfte müssen sie ab diesem Datum selbst zahlen. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen, in denen der sogenannte Corona-Bürgertest immer noch kostenfrei ist. Ungeimpfte in Corona-Quarantäne erhalten ab dem 1. November keine Ausfallentschädigung mehr. Mit Ausnahme einer Berufsgruppe. (mit Material von dpa)