Neue Corona-Regeln: Lockerungen der „Inzidenzstufe 0“ im Überblick
Das Land NRW aktualisiert die Coronaschutzverordnung - und führt die „Inzidenzstufe 0“ ein. Überblick über alle neuen Regeln, Verbote und Gebote.
Hamm - Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an - mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli. Es wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Mit dieser neuen Inzidenzstufe wird ein Großteil der bestehenden Corona-Regeln aufgehoben. Wie es seitens des NRW-Gesundheitsministeriums heißt, sollen dadurch viele Lebensbereiche weitgehend normalisiert werden. (News zum Coronavirus).
Bundesland | Nordrhein-Westfalen (NRW) |
Bevölkerung | 17,93 Millionen (2019) |
Ministerpräsident | Armin Laschet (CDU) |
Corona-Regeln in NRW: Land führt Inzidenzstufe 0 ein - das sind die Lockerungen
Doch welche Regeln fallen in Regionen mit der Inzidenzstufe 0 weg? Die Kontaktbeschränkungen entfallen. Das Einhalten des Mindestabstandes zu anderen Personen ist nicht mehr vorgeschrieben, sondern wird lediglich empfohlen, heißt es aus dem NRW-Gesundheitsministerium.
Änderungen bringt die Inzidenzstufe 0 auch bei der Maskenpflicht mit sich. Wenn - wie aktuell - auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, dann gilt sie nur noch im ÖPNV und im Handel. Auch in Innenbereichen wird sie ansonsten lediglich empfohlen. Doch Achtung: Die Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt. In vielen Bereichen kann der Mitteilung des Landes zufolge auch die Kontaktdatenerfassung entfallen - auch in der Gastronomie.
Corona-Regeln in NRW: Land führt Testpflicht am Arbeitsplatz für Reiserückkehrer ein
Wichtig zu wissen: Diese neuen Landesregelungen „gelten nur für Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.“
Eine neue Regelung gibt es beim Testen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz - insbesondere wegen der derzeitigen Reise- und Urlaubssaison: Wer weder vollständig geimpft ist noch einen Genesenen-Nachweis hat, und nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub nicht gearbeitet hat, muss nach der Rückkehr am ersten Tag an seinem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Abwesenheiten durch Krankheit oder Homeoffice lösen aber keine Testpflicht aus.
Corona-Regeln in NRW: Bei Inzidenzstufe 0 - Diskotheken und Co. dürfen früher wieder öffnen
Gute Nachrichten gibt es unterdessen auch für Bereiche, deren Öffnung eigentlich erst für den 27. August 2021 vorgesehen war - sprich zum Beispiel Diskotheken, Sportveranstaltungen und Volksfeste. In der Inzidenzstufe 0 sind ab 9. Juli auch diese Angebote mit Negativtest und Hygienekonzept wieder zulässig.
Ein Überblick, welche Regeln und Verbote in Kreisen und Städten mit Inzidenzstufe 0 noch gelten:
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Ungeimpfte zwingend angewiesen sind. Dazu gehören der öffentliche Personennah- und fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, der Einzelhandel, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen. Auch andere Betreiber können aber das Tragen einer Maske verlangen. Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt, etwa Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie, müssen weiterhin Maske tragen oder einen Negativtest vorweisen.
- Kontaktdatenerfassung: Kann weitgehend entfallen - nicht aber in bestimmten Bereichen. In Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten sowie beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen müssen die Daten im Sinne der Nachverfolgung erhoben werden.
- Negativtest-Nachweis: Nicht immunisierte Personen müssen beim Besuch von Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen und bei der Beherbergung von Gästen aus Regionen mit einer Inzidenz über 10 weiterhin ein negatives Testergebnis vorweisen. Gleiches gilt für alle nicht geimpften oder genesenen Personen bei Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche, bei privaten Feiern ohne Mindestabstände sowie den ab 9. Juli wieder zulässigen Angeboten wie Sportfesten, Volksfesten und in Diskotheken.
- Private Feiern und Volksfeste: Sofern auch landesweit die Inzidenzstufe 0 gilt und alle Nicht-Immunisierten einen Negativtest vorweisen können, kann bei privaten Veranstaltungen auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden. Bei Inzidenzstufe 0 sind auch Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfese, Weinfeste und ähnliches wieder möglich.
- Großveranstaltungen: Die Vereinbarungen der Länder zu Großveranstaltungen im Profifußball etc. werden umgesetzt. Großveranstaltungen sind zulässig. Ab 5000 Zuschauern (inklusive immunisierte Personen) müssen aber alle Nicht-Immunisierten einen Negativ-Test vorweisen. Zudem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität beschränkt. Es muss zudem ein genehmigtes Hygienekonzept geben.
Das Portal come-on.de* berichtet, unter welchen Bedingungen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden können. Und was gilt überhaupt, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt sich in einer anderen der vier Inzidenzstufen befindet?
Die Urlaubssaison ist auch in 2021 nicht frei von Einschränkungen. In Spanien etwa gehen die Corona-Zahlen wieder nach oben, die Inzidenz steigt. Ist der Urlaub jetzt in Gefahr? So ist die Lage in Spanien. Ein beliebtes Urlaubsland der Deutschen sind auch die Niederlande. Die Corona-Lage hat sich dort im Sommer 2021 entspannt, doch was macht die Delta-Variante? Und welche Regeln gelten in Holland aktuell vor Ort? - *come-on.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA