Corona-Regeln in NRW: Erste Lockerungen - was jetzt erlaubt ist
Der Lockdown in NRW hält weiter an. Trotz stagnierender Zahlen wurden aber erste Lockerungen beschlossen. Diese Corona-Regeln gelten jetzt.
Hamm - Seit Mitte Dezember befindet sich Nordrhein-Westfalen im harten Lockdown. Im Kampf gegen das Coronavirus gelten strenge Regeln. Die Infektionszahlen sind immer noch nicht gering genug, um aufatmen zu können. Trotzdem hat die Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet mit der neuesten Corona-Schutzverordnung erste Lockerungen gewagt.(News zum Coronavirus)
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Einwohner | 17.947.221 (31. Dezember 2019) |
Corona-Regeln in NRW: Erste Lockerungen - das ist aktuell erlaubt
Die Corona-Zahlen in NRW stagnieren. Nur wenige Regionen nähern sich nachhaltig dem angestrebten Inzidenzwert von 35 oder liegen gar darunter. Der bundesweite Trend bei der Corona-Inzidenz schlägt sich auch im bevölkerungsreichsten Bundesland nieder: Nach einem hoffnungsvollen Sinkflug steigen die Zahlen mancherorts sogar wieder. Die FDP legt indes bereits einen Lockerungsplan für NRW vor.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW haben ab dem 22. Februar aber trotzdem erste Öffnungsschritte begonnen. Die aktuellen Regeln im Überblick.
Corona-Regeln in NRW: Diese Maßnahmen gelten nach der neuen Schutzverordnung weiterhin
Eingeschränkte Kontakte, geschlossene Geschäfte, kaum Freizeitmöglichkeiten. Ein Großteil der Corona-Regeln in NRW gelten auch weiterhin bis zum Ende des Lockdowns am 7. März.
- Kontakte: Private Treffen im öffentlichen Raum sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig. Ausnahme: Die haushaltsfremde Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus dem eigenen Hausstand begleitet werden.
- Feiern: Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
- Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Arztpraxen muss eine medizinische Maske getragen werden. Das kann eine OP-Maske oder eine FFP2-/KN95/N95-Maske sein.
- Arbeit/Büro: Betriebe, Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen. Dazu zählt laut der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung etwa das Angebot für Homeoffice, Abtrennungen im Büro und Lüftungsmaßnahmen. Je nach Betriebsgröße und Belegung muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen.
- Einzelhandel/Gastronomie/Kultureinrichtungen: All das bleibt in NRW vorerst geschlossen. Kantinen dürfen öffnen. Liefer- und Abholdienste sind erlaubt.
- Geöffnete Läden: Supermärkte, Apotheken, Drogerien sowie Läden für Babys und Tiere sind geöffnet, ebenso Kioske, Tankstellen und Läden für Brillen und Hörgeräte.
- Dienstleistungen/Handwerk: Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios bleiben dicht. Ausnahmen sind neuerdings Friseure und Fußpflege (Erläuterung weiter unten). Schon immer und auch weiterhin erlaubt sind Handwerksleistungen und Dienstleistungen wie etwa in Waschsalons, Kfz-Werkstätten und dem Gesundheitswesen (Beispiel Physiotherapie).
- Gottesdienste/Hochzeiten/Beerdigungen/Taufen: Die Religionsausübung durch Gottesdienste ist in NRW weiterhin erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen (Mindestabstand, begrenzte Teilnehmerzahl, Maskenpflicht). Gleiches gilt für Beerdigungen, Hochzeiten und Taufen. Die erlaubte Teilnehmerzahl kann regional variieren.
- Sport: Hallen, Schwimmbäder und Fitnessstudios bleiben dicht. Auch Wettkämpfe (von Nicht-Profis) sind verboten. Eine Neuerung gibt es in Sachen Freizeitsport draußen (Erläuterung weiter unten).
- Urlaub/Reisen: Hotels und Jugendherbergen sind in NRW für Urlauber geschlossen, ebenso Ferienwohnungen und Campingplätze. Nur dringend notwendige Berufsreisen sind erlaubt.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gelten in NRW ab dem 22. Februar erste Lockerungen. Die Corona-Regeln im Überblick:
Neue Corona-Regeln in NRW: Erste Lockerungen - das ist aktuell erlaubt
- Schulen/Kitas: In NRW sind die Schüler teilweise aus dem Homeschooling zurückgekehrt. An Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen findet jetzt ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht statt. Auch Schüler von Abschlussklassen gehen wieder in die Schule. Das Betreuungsangebot in Kitas gilt wieder für alle Kinder, wenn auch zunächst mit Einschränkungen.
- Friseure/Fußpflege: Viele werden sehnsüchtig drauf gewartet haben: In NRW öffnen am 1. März die Friseure. Ebenso darf die nichtmedizinische Fußpflege unter Auflagen wieder öffnen. In beiden Fällen gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken - für Kunden und Dienstleister.
- Freizeitsport: Auch im Sport ist in NRW seit dem 22. Februar wieder mehr möglich. So dürfen Sportanlagen draußen wieder öffnen, allerdings gelten Regeln für den Sport: Er darf nur höchstens zu zweit beziehungsweise ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Auch Mindestabstände müssen eingehalten werden. Team-Sport wie Fußball oder Handball ist nicht möglich.
- Baumärkte: Mit der neuen Corona-Schutzverordnung hat das Land NRW die Regeln für Baumärkte gelockert: Neben verderblichen Schnitt- und Topfblumen dürfen nun auch pünktlich zu ersten Frühlingstemperaturen Gemüsepflanzen, Blumenzwiebeln und Saatgut vor Ort gekauft werden.
Ob es bald weitere Öffnungen geben wird, ist noch nicht klar. Aber: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet macht Druck vor dem nächsten Bund-Länder-Gipfel . Er will einen Plan für Lockerungen.