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Neue Schutzverordnung in NRW: Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt

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Von: Hannah Decke, Daniel Großert

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In NRW ist ab Samstag eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Das Gesundheitsministerium hat bekannt gegeben, welche Lockerungen kommen. Ein Überblick.

Hamm - NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Donnerstag im Landtag die neue Corona-Schutzverordnung angekündigt. Einen Tag später veröffentlichte das Gesundheitsministerium den aktualisierten Maßnamen-Katalog. NRW setzt darin eins zu eins die Bund-Länder-Verabredungen vom Mittwoch um. Die 2G-Regel im Einzelhandel und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene fallen weg. Außerdem werden noch weitere Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen gelockert.

LandNordrhein-Westfalen
HauptstadtDüsseldorf
Einwohner17,9 Millionen

Neue Schutzverordnung: Diese Corona-Lockerungen gelten ab jetzt in NRW

Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel am Mittwoch einen Öffnungsplan mit drei Stufen beschlossen. Die Corona-Maßnahmen sollen gelockert werden - bis hin zur vollständigen Aufhebung aller tiefergreifenden Beschränkungen ab dem 20. März 2022. Bleiben sollen Masken, Hygienemaßnahmen und Teststrategie.

Der erste Schritt des Öffnungsplans wird in NRW noch in dieser Woche umgesetzt. Wüst kündigte eine neue Corona-Schutzverordnung zum Wochenende hin an, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Kein 2G mehr im Einzelhandel

Ab Samstag gelten in Geschäften keine Zutrittsbeschränkungen mehr. Die 2G-Regel im Einzelhandel wird abgeschafft, dann können auch Ungeimpfte wieder in Geschäfte des nicht alltäglichen Bedarfs. Die von vielen erwartete FFP2-Maskenpflicht wird in NRW nicht eingeführt. Vorgeschrieben wird nur eine medizinische Maske, das Tragen von FFP2-Masken wird „dringend empfohlen“, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Die Maskenpflicht im Freien wird dagegen komplett abgeschafft.

Zudem fallen mit der neuen Schutzverordnung die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene weg. Bisher ist die Personenzahl bei privaten Zusammenkünften auf zehn begrenzt. Für Ungeimpfte gelten sie dagegen weiter - vorerst bis zum 19. März. Sie dürfen sich also weiterhin nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei weiteren Menschen aus einem anderen Haushalt treffen. Auch für Treffen, an denen eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten weiterhin Beschränkungen.

Corona-Regeln in NRW werden gelockert: 3G bei körpernahen Dienstleistungen

Eine weitere Lockerung betrifft den Zugang zu sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Dort gilt ab Samstag (19. Februar) statt der 2G- die 3G-Regel. Damit können Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, diese wieder mit einem negativen Corona-Test in Anspruch nehmen. Allerdings müssen sie dabei zwingend eine FFP2-Maske tragen. Ebenfalls wird in öffentlichen Bibliotheken und Fahrschulen von 2G auf 3G gelockert. Die kontaktlose Nutzung einer Bibliothek ist sogar wieder komplett ohne Nachweis möglich.

Auch im Sport gelten erste Lockerungen bereits am Samstag: Für „die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien“ - also zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf - gilt dann die 3G-Regel. Ungeimpfte können diese Sportarten also mit negativem Testergebnis wieder ausüben. Jedoch müssen dabei die geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.

Publikumsmessen mit mehr als 750 zeitgleich anwesenden Besuchern dürfen ab Samstag wieder stattfinden, das entsprechende Verbot wird mit der neuen Schutzverordnung aufgehoben. Dort muss dann aber die 2G-Regel gelten. Es haben also nur Geimpfte und Genesene Zutritt.

Eine Frau wartet vor einem Geschäft, an dessen Eingang ein Hinweis auf die Maskenpflicht prangt.
Im Einzelhandel in NRW gilt die 2G-Regel nicht mehr. Laut der neuen Corona-Schutzverordnung wird FFP2-Maske empfohlen. © Arne Dedert/dpa

Lockerungen der Corona-Regeln: NRW setzt Gipfel-Beschlüsse 1:1 um

Ab dem 4. März soll es mit den Lockerungen weitergehen. Restaurants, Hotels und Kneipen in NRW sollen dann nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder für Menschen mit tagesaktuellem Negativtest ihre Türen öffnen können. Für überregionale Großveranstaltungen soll laut Wüst gelten: In Innenräumen eine maximale Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, aber nicht mehr als 6000 Zuschauer. Im Freien dürfen 75 Prozent der Höchstkapazität ausgeschöpft, die Zahl von 25.000 Zuschauern aber nicht überschritten werden.

Die „weitere verantwortungsvolle Reduzierung von Schutzmaßnahmen“ soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums „unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern“ erfolgen. „Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Auch die Testverfahren an Schulen in NRW werden geändert. Das hat das Schulministerium am Donnerstag mitgeteilt. In Grundschulen fallen die Pooltests weg. (mit dpa-Material) *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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