Neues Gesetz in der Corona-Krise
Jurist aus Bochum erklärt: Neues Infektionsschutzgesetz zu Corona-Regeln ist „keine Gefahr für die Demokratie“
Kritiker behaupten das neue Infektionsschutzgesetz setze Grundrechte aus. Doch geht von Paragraf 28a wirklich eine Gefahr für unsere Demokratie aus?
Bochum - Am Mittwoch (18. November) stimmten die Abgeordneten im Bundestag mit einer Mehrheit von 415 Stimmen für das neue Infektionsschutzgesetz ab. Kurze Zeit später trat das neue Gesetz um die Corona-Maßnahmen in Kraft. Doch schon bevor die Änderungen in dem Gesetz beschlossen wurden, löste Paragraf 28a heftige Kritik aus.
Im Gespräch mit RUHR24.de* erklärt ein Jurist aus Bochum, warum manche Kritik begründet ist, manche jedoch auch nicht. Prof. Stefan Huster ist überzeugt, dass es bei der Novelle rund um die Corona-Regeln wichtig sei, genau hinzuschauen - und die unterschiedlichen Entwürfe des neuen Infektionsschutzgesetzes zu unterscheiden.
Besonders eine Gefahr für die Demokratie sieht der Professor der juristischen Fakultät der Ruhr Universität-Bochum aber nicht - und widerspricht damit Kritikern des Paragrafen 28a, die das Gesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten verglichen hatten. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.