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Corona-Impfung: Falscher Impfstoff gespritzt - Mann verklagt Arzt aus Impfzentrum

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Von: Claudia Metten

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Ein Patient aus dem Sauerland will einen Arzt aus dem Corona-Impfzentrum verklagen. Der Vorwurf: Trotz seines ausdrücklichen Wunsches habe man ihm bei seiner zweiten Impfung das falsche Vakzin gespritzt. Das sagen die Verantwortlichen.

Neheim/Olsberg - Vom Schneckentempo auf die Überholspur - so in etwa könnte man die Entwicklung der Corona-Impfungen in Deutschland zusammenfassen. Nach schleppendem Start haben inzwischen über 50 Prozent der Bevölkerung mindestens die erste Impfdosis gegen Corona erhalten - rund ein Drittel sind bereits durchgeimpft. Auch die Zahlen im Impfzentrum des Hochsauerlandkreises in Olsberg sprechen für sich: Mit Stand vom 24. Juni sind bereits 61.563 Bürger im HSK einmal geimpft, 48.098 bereits zum zweiten Mal. (News zum Coronavirus)

Sars-CoV-2Medzinische Bezeichnung des Virus
Covid-19Bezeichnung für die durch das Virus ausgelöste Krankheit
Coronaviren/CoronaBezeichnung für eine Familie von Erregern. Es gibt unterschiedliche Corona-Stämme.

Corona-Impfung: Falscher Impfstoff gespritzt - Patient verklagt Arzt

Dass angesichts dieses enormen Aufkommens und der stetig hohen Nachfrage und trotz des hohen Engagements der Mitarbeiter vor Ort nicht alles ohne Ungereimtheiten ablaufen kann, dafür haben die allermeisten Impflinge großes Verständnis. Wenn aber entgegen des eigenen Wunsches ein anderer Corona-Impfstoff verwendet wird, hört dieses Verständnis auf - zumindest bei Christian Schreiber aus Arnsberg-Neheim.

Der 37-Jährige erhebt schwere Vorwürfe gegen einen Arzt im Olsberger Impfzentrum, in dem wie in allen anderen Impfzentren in NRW ab Samstag Termine für alle verfügbar sind. Trotz eines Gespräches im Vorfeld sei ihm bei seiner Zweitimpfung am 2. Juni der Impfstoff von Biontech/Pfizer anstelle des von ihm ausdrücklich gewünschten Vakzins AstraZeneca gespritzt worden. „AstraZeneca war wieder freigegeben. Ich konnte mich während des Gesprächs entscheiden, welchen Impfstoff ich für die Zweitimpfung bevorzuge“, so der Altenpfleger aus Neheim, der auf außerklinische Intensivpflege spezialisiert ist.

Den Vektorimpfstoff von AstraZeneca habe er bereits bei der ersten Corona-Impfung am 10. März gut vertragen. Zudem, so Schreiber weiter, sei der mRNA-Impfstoff in seinen Augen noch nicht ausgereift, über eine sogenannte Kreuzimpfung gebe es zu wenig Informationen und Studien, weshalb er einen anderen Impfstoff abgelehnt habe. „Aus diesen Gründen wollte ich auch bei der Zweitimpfung AstraZeneca. Selbst der Arzt sagte mir, er sei zweimal mit Astra geimpft worden“, ergänzt der Pflegeexperte im Gespräch mit sauerlandkurier.de*.

Corona-Impfung: Patient will AstraZeneca - und bekommt Biontech

Nach dem Arztgespräch sei er auch in der Impfstraße von der medizinischen Fachkraft noch einmal gefragt worden, ob er wirklich mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden möchte. Auch dies habe er bejaht, weshalb er zunächst keinerlei Bedenken gehabt habe. Erst bei der Umstellung auf seinen digitalen Impfausweis, der in Apotheken ausgestellt werden kann, habe er zu seiner eigenen Bestürzung gelesen, dass er am 2. Juni mit Biontech/Pfizer geimpft worden war statt wie gewünscht mit AstraZeneca. Durch einen Anruf bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) habe er die Bestätigung erhalten, dass bei ihm die Zweitimpfung tatsächlich mit Biontech/Pfizer vorgenommen worden sei.

Daraufhin erfolgte kurze Zeit später ein Anruf von Dr. med. Christoph Hüttemann, Leiter des Impfzentrums Olsberg, um die Irritation aufzuklären. „Dr. Hüttemann sagte mir, dass laut neuer Verordnung vom Land Nordrhein-Westfalen nur der mRNA-Impfstoff gespritzt werden dürfe“, erklärte Christian Schreiber. Für Verständnis sorgte dieser Anruf indes nicht. Im Gegenteil: „Ich bin ja vor Ort gar nicht über den mRNA-Impfstoff in Kombination mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca aufgeklärt worden. Und nur, weil es keine Nebenwirkungen gegeben hat, ist nicht alles gut“, betont der Neheimer.

Dr. med. Christoph Hüttemann bedauerte zwar den Vorfall, stellte aber eindeutig klar: „Der impfende Arzt hat rechtlich und fachlich alles richtig gemacht. Der Erlass vom Land Nordrhein-Westfalen ist eindeutig und besagt: Patienten unter 60 Jahren dürfen als Zweitimpfung nur einen mRNA-Impfstoff im Impfzentrum erhalten.“ Dazu zählen die Vakzine von Moderna und Biontech/Pfizer, bei dem nach der zweiten Impfung häufiger Nebenwirkungen auftreten.

Corona-Impfung: Arzt bezieht sich auf Erlass der Landesregierung

Mit seiner Aussage bezieht Hüttemann sich auf den 24. Erlass zur Bekämpfung der Bevölkerung gegen Covid-19, der zum 2. Juni - also dem Tag der Corona-Impfung - Gültigkeit hatte. Dieser besagt wortwörtlich: „Abweichend von der bisherigen Erlasslage sind aufgrund der begrenzten Impfstoffmengen der Länder Zweitimpfungen von Personen unter 60 Jahren in den Impfzentren bzw. durch die mobil aufsuchenden Impfangebote der Impfzentren mit AstraZeneca nicht möglich. In den Impfzentren sind Zweitimpfungen von Personen unter 60 Jahren entsprechend der STIKO-Empfehlung (Ständige Impfkommission) ausschließlich mit einem mRNA-Impfstoff durchzuführen.“

Auch Dr. Hans-Heiner Decker, Bezirksstellenleiter Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), bestätigte die bindende Regelung. Er erklärte dazu: „Im Impfzentrum Olsberg ist nach Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen geimpft worden. Wir bedauern außerordentlich, dass wir dem Wunsch des Patienten nicht gerecht geworden sind und es in diesem Einzelfall zu einer Verwechselung gekommen ist, die aber glücklicherweise nicht folgenschwer ist.“

Eine Erklärung, mit der sich Christian Schreiber keinesfalls zufrieden geben will. „Das geht gar nicht, mir einfach irgendetwas zu spritzen. Ich werde Anzeige wegen Körperverletzung erstatten“, so der Neheimer unmissverständlich. - *sauerlandkurier.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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