Kritische Rechtslage
Bochum/NRW: Vermisste 14-Jährige taucht bei Sexualstraftäter auf – doch Polizei sind die Hände gebunden
Eine 14-Jährige aus Bochum ist von zu Hause abgehauen. Nur wenige Tage später findet die Polizei sie in Meschede. Doch die Rechtslage ist kompliziert.
Bochum - Die Eltern einer 14-Jährigen meldeten ihre Tochter am Donnerstag (13. August) bei der Polizei in Bochum als vermisst. Die Ermittler stellen daraufhin schnell fest: Sie chattete regelmäßig via Internet mit einem 36-jährigen Mann, in einem Ortsteil von Meschede im Sauerland (NRW) lebt, wie RUHR24.de* berichtet.
Bereits am Freitagmorgen (14. August) sind die Beamten aus Bochum bei der Adresse des Mannes in Menschede* vorgefahren. Der Verdacht bestätigte sich: Tatsächlich war die vermisste 14-Jährige vor Ort. Denn rein rechtlich liegt allerdings keine Straftat vor, wenn eine 14-Jährige bei einem Erwachsenen übernachtet.
Nach Angaben der Polizei sei es zu keiner Art von Übergriff gekommen. Dennoch sitzt der 36-Jährige nach Angaben der WAZ zurzeit vorerst wieder in Haft. Der Mann wurde am Freitag (14. August), kurz nach dem Vorfall, festgenommen. Der Grund: Er ist vorbestrafter Sexualstraftäter und könnte gegen seine Führungsauflagen verstoßen haben, weil er Schnaps und Drogenutensilien in seiner Wohnung hatte. Die Polizei prüft den Fall weiter. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.