Corona in Nordrhein-Westfalen
15-Kilometer-Regel: Bewegungsradius in NRW-Hotspots? Neue Corona-Schutzverordnung überrascht
In Corona-Hotspots soll der Bewegungsradius eingeschränkt werden - so lautete zumindest der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz. NRW setzt dies jedoch so nicht um.
Update vom 8. Januar, 08.08 Uhr: Überraschung in NRW: Seit Donnerstagabend liegt die neue Corona-Schutzverordnung für vor. Zwar gibt es weiterhin die Auflage für die Städte und Kreise ab einer Hotspot-Inzidenz von 200 weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der von Bundeskanzlerin Merkel ins Spiel gebrachte 15-Kilometer-Radius in Hotspots wird in der neusten Fassung, die ab dem 11. Januar gelten soll, aber nicht erwähnt. Nach Angaben eines Sprechers des NRW-Gesundheitsministeriums müssen die betroffenen Kreise dies in eigenen Verfügungen regeln. NRW setzt damit den Maßnahmen-Beschluss, den Bund und Länder gemeinsam entschieden hatte, nicht eins zu eins um.
Land | Nordrhein-Westfalen |
Bevölkerung | 17,93 Millionen (2019) |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Ministerpräsident | Armin Laschet |
Bewegungsradius in Corona-Hotspots: So wird die Maßnahme in NRW laut Laumann-Sprecher umgesetzt
[Erstmeldung] NRW - Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Dienstag zum verlängerten Corona-Lockdown wird eine neue Regel besonders kontrovers diskutiert: die Einschränkung des Bewegungsradius in Hotspots auf 15 Kilometer rund um den Wohnort. Wie soll diese Maßnahme in NRW umgesetzt werden? Dazu hat sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) geäußert. (News zum Coronavirus)
Die neue Corona-Maßnahme kann laut dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz greifen, wenn kreisfreie Städte oder Landkreise eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 (Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) aufweisen. Doch was bedeutet die Einschränkung des Bewegungsradius für Nordrhein-Westfalen? Wie ein Sprecher des Gesundheitsministers Laumann der WAZ sagte, solle die Bewegungseinschränkung im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie umgesetzt werden. Derzeit können Städte und Kreise mit besonders hohen Infektionszahlen auch Ausgangssperren verhängen.
Verboten werden demnach Reisen und Fahrten im „Freizeitzusammenhang“, die die 15-Kilometer-Regel um den Wohnort hinaus überschreiten. Relevanz hat das in NRW derzeit auch dadurch, dass zuletzt Tagesausflügler im Sauerland und in der Eifel Chaos in schneereichen Skigebieten verursacht hatten.
Bewegungsradius 15 Kilometer: Umsetzung der Regel in NRW wohl ab Montag
Aber: Eine Inzidenz von 200 oder höher hat in NRW derzeit einzig der Kreis Höxter mit 201,8 (Stand: 7 Januar, 0 Uhr). Ob die Bewegungseinschränkung dort sofort Anwendung findet, ist noch nicht klar. Mit einem kostenlosen Online-Tool kann man einen möglichen 5-Kilometer-Radius selbst berechnen.
Bis kommenden Montag (11. Januar) gilt in NRW noch die alte Coronaschutzverordnung, bevor dann mit Ablauf des Sonntags die neue in Kraft tritt. Diese neue Verordnung wird derzeit noch ausgearbeitet - die von der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten beschlossenen Corona-Maßnahmen werden darin verankert sein. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte bereits angekündigt, das Land werde die Maßnahmen umsetzen. Über die 15-Kilometer-Regel berichtet auch ruhr24.de.*
Bewegungsradius in Corona-Hotspots: Ausnahme bei triftigen Gründen
Wie der Sprecher von Gesundheitsminister Laumann in puncto Einschränkung des Bewegungsradius weiter erklärte, würden weitere Einzelheiten für NRW gegenwärtig beraten. Klar sei jedenfalls schon jetzt, dass triftige Gründe die betroffenen Bürger berechtigen, den 15-Kilometer-Umkreis zu überschreiten: Berufliche Fahrten, Arztbesuche, Besuche bei pflegebedürftigen Verwandten sowie Fahrten zu Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Polizei und Kommunen hatten Kritik an der Bewegungseinschränkung geübt, da sie kaum zu kontrollieren sei. Davon ist auch die Deutsche Polizeigewerkschaft überzeugt. „Die Polizei kann nur schwerpunktmäßig kontrollieren, nicht flächendeckend“, erklärte der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur im Zusammenhang mit dem neuen Bewegungsradius. Eine interessante Frage ist im Zusammenhang mit den verschärften Corona-Regeln in NRW ist auch, ob Kontrollen in Wohnungen durch Polizei und Ordnungsämter rechtens sind. -*ruhr24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.
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