Mirko Heuping, Sprecher der Autobahn GmbH, Niederlassung Westfalen, schreibt hierzu: „Eine kurz vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ergangene Rechtsprechung zur Wasserrahmenrichtlinie führt dazu, dass die Autobahn Westfalen den Fachbeitrag hinsichtlich etwaiger Optimierungen erneut betrachtet.“ Die Ergebnisse würden in das laufende Verfahren eingebracht.
Um welche Optimierungen es gehen könnte und was das für die Verfahrensdauer bedeutet, bleibt offen: „Die Bearbeitungsdauer und der Zeitpunkt der Offenlage können derzeit noch nicht konkret benannt werden.“
Die Autobahngegner weisen zudem darauf hin, dass die Autobahn nicht gebaut werden darf, bevor die Klageverfahren abgeschlossen sind.
Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung, bestätigt dies: Die Klagen hätten im Grundsatz zwar keine aufschiebende Wirkung. Es existiere aber eine Vereinbarung der Verfahrensbeteiligten, nach der die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses teilweise ausgesetzt ist. Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen dürften im Vorfeld aber umgesetzt werden.