9-Euro-Ticket im ICE nutzen: In NRW ist das unter einer Bedingung möglich
Das 9-Euro-Ticket gilt noch bis Ende August. Ist eine bestimmte Bedingung erfüllt, können Kunden in NRW die Monatskarte auch im ICE der Deutschen Bahn nutzen.
Hamm - Kaum war das 9-Euro-Ticket zu kaufen, war der Andrang darauf riesig. Die verbilligten Monatstickets für Bus und Bahn kommen schon jetzt bei den Bürgern in Nordrhein-Westfalen sowie ganz Deutschland an.
Deutsches Land | Nordrhein-Westfalen |
Fläche | 34.098 km² |
Bevölkerung | 17,93 Millionen (2019) |
9-Euro-Ticket kann in NRW unter einer bestimmten Bedingung im ICE genutzt werden
Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass es in den drei Monaten Juni, Juli und August - in dieser Zeit ist das 9-Euro-Ticket erhältlich - zu überfüllten Bussen und Bahnen kommen könnte. Die Deutsche Bahn (DB) will daher zusätzliche Züge und zusätzliches Personal einsetzen - und mahnte angesichts des erwarteten Ansturms aber schon im Vorfeld zu „gegenseitigem Verständnis“.
Der Geltungsbereich des 9-Euro-Tickets ist klar definiert: Bürger können damit die Angebote des regionalen öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland nutzen - also RB, RE, U-Bahn, S-Bahn, Bus oder Tram. Für den Fernverkehr der Deutschen Bahn - also für ICE, IC oder EC - gilt dieses Angebot nicht. Und dennoch können Inhaber der vergünstigten Monatskarte darauf umsteigen und auch zum Beispiel den ICE nutzen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Denn im Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen gilt die Mobilitätsgarantie NRW. Das 9-Euro-Ticket beinhaltet diese ebenfalls. Konkret bedeutet das: Wenn sich Busse oder Bahnen in Nordrhein-Westfalen um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, können Fahrgäste alternativ auf Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn - also einen ICE, IC oder IC - ausweichen und sich die Kosten erstatten lassen. Das entsprechende Formular gibt es auf der Homepage der Mobilgarantie NRW.
9-Euro-Ticket: Mobilitätsgarantie gilt nur in NRW
Gleiches gilt auch für den Umstieg auf ein Taxi oder Sharing-Systeme. In diesen Fällen werden jedoch maximal 30 Euro bzw. in den Abendstunden zwischen 20 und 5 Uhr maximal 60 Euro erstattet. Wichtig: Die Mobilitätsgarantie NRW gilt - so wie es der Name sagt - nur in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern haben Fahrgäste entsprechend keinen Anspruch auf eine Erstattung.
Neben der Deutschen Bahn haben übrigens auch viele andere Verkehrsunternehmen angekündigt, nach Möglichkeit Züge aufzustocken. „Derzeit prüfen die Aufgabenträger den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge dort, wo sie gebraucht werden“, teilte etwa der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit.