Polizei plant Videoüberwachung in Münster – rechtliche Hürden hoch
Die Polizei plant eine Videoüberwachung, um in Münster einen Kriminalitätsschwerpunkt besser im Blick zu haben. Die rechtlichen Hürden sind hoch.
Münster – Die Polizei plant in Münster (NRW) in dem Bereich der Windthorststraße zwischen der Bahnhofstraße und der Von-Vincke-Straße eine Videoüberwachung. Das bestätigte Polizeisprecherin Antonia Linnenbrink im Gespräch mit wa.de. Die Gründe leuchten ein – doch es sind hohe rechtliche Hürden zu nehmen.
Polizei will Bereich rund um den Hauptbahnhof per Video überwachen
„Rund um den Hauptbahnhof kommt es, wie insgesamt im Bahnhofsbereich, vornehmlich zu typischen Delikten der Straßenkriminalität. Das sind unter anderem Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte, Raub, Taschendiebstahl, aber auch Drogendelikte“, erklärte Polizei-Sprecherin Linnebrink. Die Polizei Münster sei daher „regelmäßig rund um den Hauptbahnhof mit unterschiedlichen Maßnahmen im Einsatz, sowohl verdeckt als auch offen, in Präsenzstreife oder bei Razzien“ und würde eng mit der Stadt Münster, wo gerade der Frühlingssend gestartet ist, zusammenarbeiten. Das alleine scheint aber nicht auszureichen.
Die Polizei mache in Münster durch ihr „breit gefächertes Maßnahmenportfolio im Zusammenspiel mit der Stadt immer wieder deutlich, dass der Bremer Platz kein rechtsfreier Raum ist“. Damit das so bleibt, soll die Videoüberwachung installiert werden. Doch so einfach ist es nicht.
„Videoüberwachung ist als flankierende Maßnahme der Polizeiarbeit zulässig. Ohne Weiteres geht das aber nicht“, sagt der Münsteraner Rechtsanwalt Jürgen Hüneborn im Gespräch mit wa.de. „Es muss sich um einen öffentlich zugänglichen Ort handeln, dann ist die Videoüberwachung zulässig. Zur Vorbeugung oder Verfolgung von Straftaten – wenn diese dort häufiger vorkommen – kann die Polizei dann diese Maßnahme ergreifen“, erklärt Rechtsanwalt Hüneborn. Zwar sei die Polizeiarbeit von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgenommen, trotzdem müssten sich die Behörden an gewisse Regeln halten. In Münster dürfte das nach Sicht der Polizei der Fall sein.
Polizei plant Videoüberwachung in Münster: „Auf ein Jahr befristet“
„Die Maßnahmen von Videoüberwachungen sind auf ein Jahr befristet. Vor Fristablauf ist zu überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen“, teilte Polizeisprecherin Linnenbrink mit. Nach Ansicht der Polizei sind bei dem besagten Ort die Bedingungen für eine Videoüberwachung gegeben. Die Beamten erhoffen sich dadurch, dass Münster sicherer wird. Wann und ob die kommen wird, ist aber noch nicht klar.
„Durch den Einsatz der Videobeobachtung und der Möglichkeit des unverzüglichen Eingreifens von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in einer Gefahrensituation wird eine nachhaltige polizeiliche Gefahrenverhütung und -bekämpfung sowie einer Strafverfolgung sichergestellt“, sagte Linnenbrink von der Polizei Münster, die zudem feststellte: „Derzeit wurden keine weiteren Gebiete im Stadtgebiet Münster identifiziert, die den Einsatz einer polizeilichen Videobeobachtung erforderlich machen.“