Streichhölzer bleiben in der Schachtel
Städte wollten späteres Abbrennen der Osterfeuer erlauben - das Land legte aber ein Veto ein
Kreis Unna – Kein Brauchtumsfeuer an den Ostenfeiertagen – darauf haben sich Siedlergemeinschaften, Vereine und Nachbarschaften schon einstellen müssen. Versammlungsverbot in Corona-Zeiten, was bleibt da, außer dem traurigen Achselzucken? Geht halt nicht. Die beliebten Osterfeuer dürfen gar nicht entzündet werden. Das teilt die Gemeindeverwaltung jetzt mit.
Doch eines wird bleiben: Die Vielzahl schon vorbereiteter Brandhaufen, mit denen in bester Tradition die Gemeinschaft stiftenden Feuer hätten gefüttert werden sollen. Anders als von den Bürgermeistern im Kreis Unna geplant, dürfen die Geästberge nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach den Festtagen angezündet werden. Da wäre später Gras drüber gewachsen, wie in all den Jahrhunderten zuvor. Aber das Land pocht auf die Bestimmungen im Landesimmissionsschutzgesetz: Abbrennen verboten, das sei illegale Entsorgung. Die Ausnahme über die Brauchtumsregel sei hier nicht zulässig.
Wie berichtet, haben die Bürgermeister deswegen am Mittwoch bei der Telefonschalte mit dem Landrat noch einmal die Köpfe zusammenstecken wollen. Ergebnis: keine Chance. „Das ist sehr deutlich, was uns das Land da mitgeteilt hat“, berichtete Wernes Bürgermeister Lothar Christ. „Wir hätten das gerne möglich gemacht.“ Tenor der Runde sei gewesen, hier pragmatisch im Interesse der Bürger zu handeln. „Aber die Rechtslage ist eindeutig, wir sehen da keinen Spielraum“, so Christ.
Veto vom Land
Er hat am Dienstag quasi in letzter Minute sein Schreiben einkassiert, mit dem die Organisatoren der Feuer über die Ausnahmeregelung informiert werden sollten. Aber dann kam via Bezirksregierung Arnsberg das Veto der Landesregierung ins Haus. „Dem können wir nur Folge leisten“, bedauerte Christ.
Da die Vorschriften zum Schutz von Vögeln und Kleintieren vorgeben, dass die Brandhaufen kurz vorm Anzünden auf- oder umgeschichtet werden müssen, bleibt der eine oder andere in den Gärten der „Spender“. So wie beim Osterfeuer in Horst in Regie des Spielmannszuges. Andere Veranstalter müssen sehen, wie sie die Wiesen wieder räumen.
Abbrennen auch nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Demnach waren die Ordnungsbehörden im Kreis Unna darum bemüht, zumindest ein kontrolliertes Abbrennen der bereits aufgeschichteten Feuerstapel zu ermöglichen. Doch nun hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW dem einen Riegel vorgeschoben. Auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit dürfen die aufgeschichteten Hölzer nicht angezündet werden.
Das Ministerium stellt hierzu fest: „Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- beziehungsweise Gartenabfälle besteht derzeit nicht und wäre im Übrigen auch nicht – wie teilweise von Kommunen geplant – über das Abbrennen von Osterfeuern unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen“, heißt es dazu im Ministeriumserlass. Die Bönener Verwaltung will die Veranstalter nun dabei unterstützen, die Schnittholzstapel zu entsorgen und sucht derzeit nach Lösungen dafür.