Sim-Jü in Werne: Gibt es auch 2023 einen verkaufsoffenen Sonntag?
Drei verkaufsoffene Sonntage hat das Stadtmarketing 2023 in Werne beantragt. Der Sim-Jü-Sonntag taucht in der Übersicht jedoch nicht auf. Woran liegt das?
Werne - In ihrer Sitzung am 1. März können die Mitglieder des Sozialausschusses unter anderem über die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ abstimmen. Hinter der etwas sperrigen Formulierung stecken letztlich die Termine, an denen 2023 in Werne verkaufsoffene Sonntage stattfinden sollen.
Drei Stück sind in der Verwaltungsvorlage aufgeführt. Sie sind jeweils verknüpft mit einer Veranstaltung in der Innenstadt – und zwar mit dem „Genussfrühling“ (23. April), dem Martinsmarkt (12. November) und dem Weihnachtsmarkt (10. Dezember). Das Stadtmarketing hatte diese Termine in Abstimmung mit der Aktionsgemeinschaft „Wir für Werne“ beantragt.

Tatsächlich können die Besucher der Werner Innenstadt 2023 aber nicht nur an drei sondern sogar an vier Terminen sonntags shoppen. „Natürlich wird es auch zu Sim-Jü wieder einen verkaufsoffenen Sonntag geben“, bestätigt Dezernentin Kordula Mertens auf Anfrage unserer Redaktion. Das ist in diesem Jahr der 22. Oktober. Doch warum taucht der Termin nicht in der Liste auf?
Für Sim-Jü gilt eine Dauerregelung
Das liegt daran, dass es für den Sim-Jü-Sonntag eine Dauerregelung gibt. 2019 hatte der Rat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt, nach der „Verkaufsstellen am Sonntag des Simon-Juda-Marktes eines jeden Jahres in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen“. Tatsächlich gilt diese Dauerregelung für Sim-Jü schon länger. Der Beschluss aus dem Jahr 2019 wurde notwendig, weil das Ladenöffnungsgesetz geändert wurde und das Land NRW seinerzeit dazu geraten hatte, bestehende Dauerverordnungen neu zu beschließen.
Über die übrigen verkaufsoffenen Sonntage in Werne wird hingegen jedes Jahr neu beschlossen. Im Vorfeld werden dabei die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie Kirchen, Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer um Stellungnahmen gebeten.