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Dahlhoff obsiegt bei Klage gegen Neueinteilung der Gemeindebezirke

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Von: Michael Dülberg

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Welver/Arnsberg - Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem BG-Vorsitzenden Jürgen Dahlhoff Recht gegeben und festgestellt, dass die Ratsbeschlüsse vom 2. Juli 2014 zur Änderung der Gemeindebezirke in Welver rechtswidrig sind.

Durch die Beschlüsse und die Verschiebungen der Einwohner in andere Bezirke hatte Jürgen Dahlhoff seinen Posten als Ortsvorsteher an Ulrich Irmer, ehemals SPD-Fraktion, jetzt Fraktion Welver 21 verloren. Deshalb hatte er im vorigen Jahr beim Verwaltungsgericht in Arnsberg Klage eingereicht. 

Der Rechtsauffassung der Kammer unter Vorsitz von Richter Gießau widerspricht die SPD-Fraktion. Fraktionsvorsitzender Rolf Wagner hat angekündigt, eine Beiladung in der Sache zu beantragen und gegen das Urteil anzugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jürgen Dahlhoff (BG) geht davon aus, dass alle Ortsvorsteher jetzt vom Rat neu gewählt werden müssen.
Jürgen Dahlhoff (BG) geht davon aus, dass alle Ortsvorsteher jetzt vom Rat neu gewählt werden müssen.

Das Gericht stellt fest, dass die BG durch die damals gefassten Beschlüsse in ihren Rechten verletzt wurde, soweit hiermit der Gemeindebezirk 4 (Ehningsen, Einecke, Eineckerholsen, Merklingsen und Schwefe) gebildet wurde. Eine Gebietseinteilung könne nicht aus beliebigen Gründen erfolgen, sondern müsse auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Gemeindeentwicklung Rücksicht nehmen. Der beklagte Rat habe sich bei seiner Entscheidung zur Bildung des neuen Gemeindebezirks nicht vom Zweck der gesetzlichen Regelungen leiten lassen, sondern diese nach Überzeugung der Kammer allein deshalb vorgenommen, um die Wahl eines Kandidaten der Klägerin (BG) zum Ortsvorsteher des bisherigen Gemeindebezirks Schwefe zu verhindern.

Jürgen Dahlhoff (BG) freut sich über seinen Erfolg und interpretiert das Urteil: „Nach Auffassung der BG ist es so, dass die Gemeindebezirke, so wie im März 2013 übrigens im Rat einstimmig beschlossen, Gültigkeit haben. Das Gericht hat die Beschlüsse des Rates aus den Tagesordnungspunkten aus Juli 2014 zur Änderung der Gemeindebezirke als rechtswidrig festgestellt. Daraus folgt für mich, dass der Rat in der nächsten Sitzung die Beschlüsse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aufheben muss. 

Das heißt, dass alle aktuellen Ortsvorsteher ihre Ernennungen verlieren. Anschließend werden die neuen Ortsvorsteher gewählt. Das Recht zur Benennung für den dann wieder existierenden Bezirk 13 Schwefe liegt bei der BG. Wen die BG benennen wird, ist noch nicht endgültig entschieden.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Wagner ist mit dem Arnsberger Urteil nicht einverstanden.
SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Wagner ist mit dem Arnsberger Urteil nicht einverstanden.

Mit dem Urteil ist SPD-Fraktionsvorsitzender Rolf Wagner nicht einverstanden. Er teilt mit: „Das Urteil beruht auf unzutreffenden Annahmen. Dies ist nur möglich, weil der Bürgermeister als Vertreter des Rates dem Gericht wesentliche Tatsachen vorenthalten hat. Zunächst ist nicht dargestellt worden, dass bei der Zusammenfassung von Dinker und Dorfwelver der ursprüngliche Zustand, wie er bis 2013 galt, wieder hergestellt wurde. Außerdem fehlt die am 2. Juli 2014 gegebene Begründung der Zusammenlegung von Schwefe mit Ehningsen, Einecke, Eineckerholsen, Merklingsen (Gemeinsames Kirchspiel, Bildung eines Feuerwehrverbundes, Verbindungen im Vereinsleben). Hierzu ist dem Bürgermeister vor dieser Ratssitzung sogar ein Rechtsgutachten übergeben worden, das diese Aspekte berücksichtigt. Dieses hat der Bürgermeister dem damaligen Protokoll nicht beigefügt. Vielmehr hat er es erst in der mündlichen Verhandlung übergeben. Mit dieser Verfahrensweise hat der Bürgermeister nicht nur die damals antragstellenden Fraktionen (SPD, FDP, Grüne) und den Rat in dieser Sache hintergangen, sondern auch das Gericht, indem er es falsch informierte. Völlig unverständlich ist, dass der Bürgermeister keinen Fachanwalt mit der Wahrnehmung der Rechte des Rates beauftragt hat. Aus diesen Gründen sehe sich die SPD-Fraktion gezwungen, ihre Beiladung zu dem Gerichtsverfahren zu beantragen. Nur hierdurch bestehe überhaupt noch die Chance, zu einer gerichtlichen Entscheidung auf einer tatsächlich zutreffenden Grundlage zu kommen.

Bürgermeister Uwe Schumacher äußerte sich in der Sache nur knapp: Er wird dem Rat in der Sitzung am 24. Februar empfehlen, das Urteil zu akzeptieren.

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