1. wa.de
  2. Lokales
  3. Welver

Mehrheit in Welver: Auf „Filetstück“ nur zweigeschossig

Erstellt:

Kommentare

Auf dem Filetstück in Welver soll nur zweigeschossig gebaut werden können.
Auf dem Filetstück in Welver soll nur zweigeschossig gebaut werden können. © Dirk Wilms

Das „Filetstück“ erregt auch nach Jahren weiter die Gemüter in der Welveraner Politik. Im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz wurde mit der Mehrheit von SPD, Grünen, Welver 21 und FDP gegen die Stimmen von CDU und BG die Änderung des Bebauungsplans 9 beschlossen, wonach auf dem Flurstück 371 am Nordende der Straße „Am Markt“ nur zweigeschossig gebaut werden darf. Nach dem bisherigen Bebauungsplan wäre eine dreigeschossige Bauweise möglich gewesen.

Welver – Nach der Abstimmung leitete Ausschussvorsitzender André Buschulte (CDU) zum nächsten Tagesordnungspunkt weiter mit den Worten „Verlassen wir den Punkt der Enteignung!“ Damit brachte er die vorher geäußerte Kritik aus den Reihen seiner Fraktion auf den Punkt; das Echo von Seiten der Mehrheitsfraktionen war entsprechend. „Nehmen Sie das ins Protokoll auf!“ forderte Heiko Kosche von der FDP.

In der zum wiederholten Mal geführten Diskussion um das „Filetstück“ waren die bekannten Argumente zu hören. So betonte Michael Schulte von der CDU, dass der Eigentümer das Areal unter der Voraussetzung erworben habe, hier dreigeschossig bauen zu können. Davon habe er angesichts des bislang geltenden Bebauungsplans ausgehen können. Ihn jetzt auf zwei Geschosse zu beschränken, würde ihm wirtschaftlich zum Nachteil gereichen. „Das ist eine willkürliche Höhenbegrenzung“, verwies Schulte auf höhere Gebäude im Umfeld.

Peter Holuscha von der BG beantragte, dass der Bebauungsplan in seine bisherige Form zurückversetzt werden solle, also mit der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung. Holuscha meinte, dass aus den Meinungsäußerungen der Welveraner im Rahmen der ISEK-Bürgerbeteiligung durchaus ein geteiltes Echo hervorgegangen sei. Dem Wunsch, das Areal als Grünfläche zu erhalten, stünden andere Äußerungen gegenüber, die sich eine Bebauung wünschen würden.

„Welver nicht Tokio“

Für die Mehrheitsfraktionen betonte Kay Philipper von der Welver 21, dass bei der Bürgerbeteiligung die Mehrheit für den Erhalt der Grünanlage gewesen wäre. Das umzusetzen sei aber schwierig gewesen, zumal die Gemeinde finanziell nicht in der Lage gewesen wäre, das Grundstück zurückzukaufen. Jetzt folge er dem Beschlussvorschlag, nur eine zweigeschossige Bebauung zuzulassen. Drei Geschosse könne er wegen der zu befürchtenden Stauwärme am Kopfende der Straße nicht mittragen. Schließlich sei im Rahmen des ISEK auch viel vom Klima die Rede.

Dem entgegnete Sebastian Schütz von der CDU, dass die Belüftung einer Straße in Berlin, New York oder Tokio sicher ein Thema sei, aber nicht in Welver. „Das kann man nicht ernst nehmen.“ Ohnehin äußerte er Zweifel an der Repräsentanz der im Rahmen des ISEK vorgenommenen Umfrage und betonte, dass der Eigentümer in seinen Rechten beschnitten werde.

In den folgenden Abstimmungen wurde der BG-Antrag mit 7:6 Stimmen abgelehnt, der von der Verwaltung vorgelegte Änderungsvorschlag zum Bebauungsplan mit 7:6 Stimmen angenommen. Im Hauptausschuss am 30. März kommt das Thema erneut auf die Tagesordnung; das letzte Wort hat der Rat am 20. April.

Klageweg denkbar

Wie der Eigentümer des Grundstücks reagiert, bleibt abzuwarten. Bei dem Unternehmen war niemand zu erreichen, die Anwältin der Firma will erst Rücksprache nehmen. Ausschussvorsitzender André Buschulte kann sich vorstellen, dass das Eigentümer den Klageweg beschreitet. Verständnis hätte er: „In der Nähe hinter Bärbels Imbiss haben wir ein Projekt ohne Abstriche genehmigt; warum nicht auch hier? Wir sollten einen Investor aus dem eigenen Ort nicht verprellen!“   dw

Auch interessant

Kommentare