Bürgerentscheid in Welver nur per Briefwahl

An einem Tag im Mai werden die Postboten in der Gemeinde Welver ganz besonders viel zu tun haben. Denn aus dem Rathaus werden an jeden Wahlberechtigten der Gemeinde Briefe verschickt. In diesen Briefen werden die Welveraner einen Stimmzettel für den Bürgerentscheid finden, der nach dem Ratsbeschluss vom Dienstagabend auf den 18. Juni terminiert worden ist.
Welver – Wie Bürgermeister Camillo Garzen in der Sondersitzung des Rates auf Nachfrage vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Schulte erläuterte, müssen die Wahlberechtigten – analog zur Kommunalwahl alle Welveraner Bürger im Alter ab 16 Jahren – die Übersendung der Unterlagen nicht beantragen, wie es bei Wahlen üblich ist. Die Briefe gehen automatisch raus an einem noch festzulegenden Tag.
Die Abstimmungsberechtigten werden nicht nur einen Stimmzettel in der Post finden. Auch werden sie in geeigneter Weise über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und über die innerhalb der Gemeindeorgane von den Ratsmitgliedern und vom Bürgermeister vertretenen Auffassungen informiert. So steht es in Paragraf 4 der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dazu wird es noch zu einer erweiterten Ältestenratssitzung kommen, wie Garzen auf Nachfrage vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Stehling erklärte. Dazu werden die Fraktionsvorsitzenden und die Vertretungsberechtigten der BI eingeladen. „Hier wird ein Text zu erarbeiten sein, in dem jeder seine Sicht der Dinge darstellen kann“, so Garzen.
In Paragraf 3 der Verordnung ist auch festgelegt, dass spätestens am Tag, bevor das Abstimmungsverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten wird, der Bürgermeister die Stimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, über den Gegenstand des Bürgerentscheids, die Regeln für die Teilnahme an der Abstimmung sowie den Abstimmungstag oder den Abstimmungszeitraum informiert.
Die Gemeinde Welver hat 2015 in ihrer Satzung festgelegt, dass ein Bürgerentscheid ausschließlich per Briefwahl erfolgt. Am Sonntag, 18. Juni, werden also keine Wahllokale eingerichtet, wie es bei Kommunalwahlen und anderen Wahlen üblich ist. Von dieser Option, die Paragraf 5 der Verordnung ermöglicht, hat die Gemeinde in ihrer Satzung Gebrauch gemacht.
Bei dem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja beantwortet wurde. In einer Gemeinde wie Welver mit bis zu 50 000 Einwohnern muss diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der abstimmungsberechtigten Bürger betragen, also im Fall von Welver etwa 1850 Stimmen. Wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen ein Nein zur gestellten Frage enthält, gilt das dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Bürgerbegehren als abgelehnt. Das wäre auch bei Stimmengleichheit der Fall.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 18. Juni. Das Ergebnis des Bürgerentscheids, der mit Kosten von 50 000 bis 60 000 Euro verbunden ist, hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.