Herbern - Mit einer Rüge für den parteilosen Ratsherrn Frank Holtrup reagiert der Rat der Gemeinde Ascheberg darauf, dass der Nordicker mit seinen Äußerungen zur Überplanung der Schulstandorte bei einem Treffen von „Herbern Parat“ gegen seine Verschwiegenheitspflichten verstoßen hat.
So hat es der Rat in nicht öffentlicher Sitzung am 11. Dezember festgestellt, wie die Verwaltung nach Überprüfung des Beschlusses am Mittwoch mitteilte.
Zur Erinnerung: Bürgermeister Dr. Bert Risthaus hatte unmittelbar darauf reagiert, als der Ex-CDU-Ratsherr in der Presse zitiert worden war. Er hielt ihm vor, vor Beratung der Angelegenheit im Fachausschuss den Ratsmitgliedern vorab zugänglichen Überlegungen zur Umgestaltung des Schulstandortes Herbern unzulässig verbreitet zu haben. Der Rat habe dies als Pflichtverletzung bewertet, mit der Holtrup eine rote Linie überschritten habe, so die Verwaltung.
Unbedingte Verschwiegenheit
Konkret geht es darum, dass Holtrup am 11. November beim Gewerbeverein über die Idee sprach, Herberns Turnhalle an der Altenhammstraße durch einen Neubau zu ersetzen. Das sollte erst mit Erörterung des Konzepts für den Profilstandort (Konzentration in Ascheberg, Umbau der Aula zur Begegnungsstätte) in der Sitzung des Schulausschusses am 22. November öffentlich werden. Das habe unbedingt Verschwiegenheit erfordert, weil die Erläuterung der Pläne nur von den Architekten sachgemäß erfolgen konnte.
Weiter heißt es: „Durch die Rüge soll dem betroffenen Ratsmitglied die Wichtigkeit der Geheimhaltung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rat verdeutlicht werden. Das Ansehen des Ehrenamtes in der Öffentlichkeit darf durch derartige Verstöße nicht beschädigt werden. Alle Ratsmitglieder nehmen dies zum Anlass, sich die Regeln zur Verschwiegenheit wieder bewusst zu machen.
Frank Holtrup spricht von einer Farce
Frank Holtrup ist sich nach wie vor keiner Schuld bewusst. „Diesen Vorgang und diese Umgangsweise miteinander halte ich für eine Farce“, reagierte er auf die Bestätigung der Rüge. Bei dem Vorwurf des Geheimnisverrats gehe es um eine Präsentation, die er als Unterlage des öffentlichen Tagesordnungspunktes über das Ratsinformationssystem eingesehen habe.
Zur Abgrenzung zitierte der Ratsherr, was nach Geschäftsordnung nicht öffentlich zu behandeln sei: Personal- und Liegenschaftsangelegenheiten, Auftragsvergaben, Angelegenheiten der zivilen Verteidigung, Einzelfälle in Abgabeangelegenheiten, Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters gemäß Gemeindeordnung. Auch Informationen, Beratungen und Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung seien streng vertraulich zu behandeln, Verstöße zu ahnden.
Aber: „Darunter fällt wohl kein Anhang einer Präsentation ohne weitere Beschlüsse eines öffentlichen Tagesordnungspunktes“, bekräftigte Holtrup seine Sicht der Dinge.