Als es wochenlang so trocken war, hatte ich Angst, dass ein Feuer ausbricht.
Mittlerweile ist die Brandgefahr nicht mehr so groß, aber dann sind da auch noch Ratten auf dem Grundstück gesichtet wurden. Mittlerweile werde die Müllmenge rund um den seit Monaten stehenden Container immer größer. Hinter dem Haus befindet sich ebenfalls Müll, dazu einige Flaschen mit Salzsäure. „Das ist auch nicht gerade ungefährlich“, findet Maria Wienken.
Dazu fühlen sich die unmittelbaren Nachbarn gestört, wenn Fremde mitten in der Nacht in das Haus eindringen. Vermutlich seien es Jugendliche, glauben sie. Die Türen seien zwar verschlossen, doch die Scheibe in der Haustür wurde herausgeschlagen, sodass jeder durch das Loch ins Innere des Hauses gelangen kann. „Mich stört das nächtliche Treiben“, gibt Anastasia Brendler zu. Und auch Maria Schmand erklärt: „Ich werde nachts davon wach.“ Zudem findet sie, dass es nicht gerade gesund sei, sich in dem Haus, in dem es schon immer feucht gewesen sei, aufzuhalten.
Es hätte uns genügt, wenn jemand gekommen wäre, um die Missstände zu beseitigen.
Als die Zustände zunehmend schlimmer wurden und die Gefahr durch Brand groß war, rief Anastasia Brendler bei der Stadt an. Dort habe man ihr versprochen, mit dem Eigentümer zu sprechen und einen Mitarbeiter rauszuschicken, der sich ein Bild macht. „Das ist jetzt zehn Wochen her, passiert ist nichts“, resümiert die direkte Nachbarin.
Auch Ute Lütke-Lengerich entschied sich, bei der Stadt nachzufragen. Sie wählte den persönlichen Weg, um um Hilfe zu bitten. Bei der Stadtverwaltung erfuhr sie, dass es mittlerweile einen neuen privaten Eigentümer gebe, den man informieren wolle. Den Namen wollte man ihr verständlicherweise nicht sagen. „Es hätte uns genügt, wenn jemand gekommen wäre, um die Missstände zu beseitigen“, versichert Lütke-Lengerich. Doch das sei bis heute nicht geschehen. Es kämen immer mal wieder unterschiedliche Leute, die vor dem Grundstück stehen bleiben, manche wundern sich auch einfach nur über den „Schandfleck“.
Den Nachbarn ist es wichtig, dass sie keinen Ärger mit dem neuen Eigentümer wollen. „Es ist uns ein Anliegen, dass niemandem was passiert und von Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht“, versichern sie. Möglicherweise, so glauben sie, seien die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt. Vielleicht spielten auch die Strontianit-Schächte, die sich unter dem Grundstück befinden sollen, eine Rolle. „Wir würden den neuen Eigentümer gerne einmal kennenlernen, dann könne man über alles reden“, sagt Schmand.
„Momentan befindet sich das Grundstück noch im Besitz einer Erbengemeinschaft“, teilt der Leiter des Fachbereichs Planen, Bauen, Umwelt, Christoph Britten, auf WA-Anfrage mit. Nach den Beschwerden durch die Anwohner sei der Ansprechpartner der Erbengemeinschaft angeschrieben worden. „Aber nur, weil ein Grundstück nicht gut aussieht, kann man keinen Eigentümer verpflichten, etwas zu unternehmen“, sagt er weiter. Handlungspflicht bestehe nur, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet sei.
Natürlich sollte der Eigentümer dafür Sorge tragen, dass auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt. Andererseits: Komme es im Schadensfall zu einer Klage vor Gericht, könnte der Eigentümer geltend machen, dass niemand sein Grundstück unbefugt betreten darf. „Bei unmündigen Kindern haben Eltern zudem Aufsichtspflicht“, erklärt Britten die Gesetzeslage.
Man werde aber das Grundstück noch einmal inspizieren und den Eigentümer wiederholt auffordern, nach dem Rechten zu schauen. Sollte eine erhöhte Rattenplage beobachtet werden, müsste die Stadt allerdings eingreifen.
Dass die Anwohner glauben, es gebe bereits einen neuen Eigentümer, sei wohl ein Missverständnis, so Fachbereichsleiter Britten. Vermutlich hätten sie die Tatsache, dass es durch den Erbfall neue Eigentümer gab, falsch gedeutet.
Tatsächlich gebe es aktuell einen sehr ernsthaften Kaufinteressenten. Mit diesem befinde sich die Stadt in der Bauleitplanung. Das bedeutet, die Baurechte für das Grundstück würden verändert. „Wie weit die Verträge mit der Erbengemeinschaft sind und ob es schon Vorverträge gibt, weiß ich nicht“, gibt Britten zu. Fest stehe aber, dass dieser Kaufinteressent, sobald er rechtlicher Eigentümer ist, das Gelände räumen möchte, um für sich und seine Familie dort ein Eigenheim zu bauen. Ob dieser schon in der Stadt wohnt oder erst demnächst nach Drensteinfurt zieht, könne er nicht sagen, so Britten.