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Viele Einwendungen zur Nachverdichtung an der Riether Straße

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Von: Linda Ehrhardt

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Hier sollen die neuen Häuser entstehen: Blick von der Fanny-Mendelssohn-Straße Richtung Riether Straße mit den großen rückwärtigen Grundstücksflächen.
Hier sollen die neuen Häuser entstehen: Blick von der Fanny-Mendelssohn-Straße Richtung Riether Straße mit den großen rückwärtigen Grundstücksflächen. © Wiesrecker

Im Rahmen der geplanten Nachverdichtung im Bereich nördlich der Schützenstraße/Fanny-Mendelssohn-Straße – konkret geht es bekanntlich um die Möglichkeit neuer Wohnbebauung auf den rückwärtigen Grundstücksflächen an der Riether Straße – gibt es weiter Kritik seitens der Anwohner. 

Drensteinfurt – Deren Einwendungen, die während der Offenlegung der Planungsunterlagen eingegangen waren, waren am Montagabend Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.

Dessen Mitglieder waren sich aber mit der Verwaltung einig und hielten an der bisherigen Planung fest. Zudem stimmten sie nochmals geschlossen für eine (erneute) Offenlegung des Entwurfs der dritten Änderung des zugehörigen Bebauungsplans Nr. 1.33.

Der Kreis Warendorf hat die Akte geschlossen.

Christoph Britten

Notwendig werde diese erneute Offenlegung, das berichtete Fachbereichsleiter Christoph Britten, wegen eines neuen Bodengutachtens, zu dem die Öffentlichkeit während der vorherigen Auslage der Unterlagen noch keinen Zugriff hatte. „Das neue Verfahren ist notwendig geworden, weil beim Kreis Warendorf eine Altakte aufgetaucht ist, die den Verdacht mit sich brachte, dass es Altlasten gibt“, erläuterte Britten. Der Gutachter habe in Zusammenarbeit mit den Behörden aber keine Altlasten feststellen können. „Der Kreis Warendorf hat die Akte daher geschlossen“, so Britten. Das Verfahren kann also weitergehen – eben mit der erneuten Offenlegung.

Im Zuge der vorherigen waren viele Einwendungen in der Verwaltung eingegangen. Die meisten ließen sich laut Britten in drei große Themenkomplexe gliedern: Die Erschließung, die mehr Verkehr an der Fanny-Mendelssohn-Straße mit sich bringt, Entwässerung und Hochwasserschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz.

Erschließung

So befürchteten mehrere Kritiker, dass die Anwohner bei einer Erschließung des Gebiets über die Fanny-Mendelssohn-Straße über Gebühr belastet werden. Vorgeschlagenen Alternativen wie die Erschließung durch mehrere Stichstraßen, durch eine Sackgassenregelung anstelle der Ringerschließung sowie Erschließung über eine private Zufahrt zwischen der Riether Straße 51 und 53 erteilte Britten eine Absage. „Die ersten beiden Alternativen würden einen erheblich größeren Flächenverbrauch mit sich bringen, weil wir große Wendehammer für die Müllfahrzeuge anlegen müssten“, erläuterte er. Die dritte Variante würde eine Trennung von Erschließung und Entwässerung notwendig machen, da Letztere wegen des bestehenden Gefälles nicht Richtung Norden in den Kanal der Riether Straße eingeleitet werden können. „Diese Trennung wäre aber unökonomisch“, betonte Britten.

Entwässerung

Hinsichtlich der Entwässerung und des Gewässerschutzes äußerten die Anlieger während der jüngsten Offenlegung die Sorge, dass der Töller Graben wegen der mit der Nachverdichtung einhergehenden Versiegelung von Flächen das anfallende Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Diese Sorge teilte Britten nicht, da die Stadt – wie auch im Neubaugebiet Mondscheinweg – mit Rückhaltemaßnahmen arbeiten wolle. Konkret soll es eine unterirdische Rückhaltung geben, so- dass das Regenwasser gedrosselt in den Töller Kanal eingeleitet werden kann. „Wir haben das im Hinblick auf ein 20-jähriges Hochwasserereignis gerechnet“, erklärte der Fachbereichsleiter. Rechtlich gesehen hätte in die Berechnung nur ein fünfjähriges Hochwasserereignis einfließen müssen. Hinsichtlich eines möglichen Hochwassers gebe es im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung nur ein Gebäude, das durch ein Souterrainfenster ein erhöhtes Risiko habe, so Britten.

Umweltschutz

Im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz – Bürger mahnten hier einen Gesamtblick mit Einbeziehung des Neubaugebiets Mondscheinweg an und kritisierten den großen Flächenwegfall – wies die Verwaltung darauf hin, dass es einerseits Vorgaben gebe, flach geneigte Dächer zu begrünen und nur begrünte Vorgärten anzulegen. Andererseits seien Abriss- und Rodungsarbeiten nur nach Freigabe durch die Untere Naturschutzbehörde möglich.

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