Tödlicher Unfall bekommt bald Nachspiel vor Gericht
Über den verheerenden Unfall auf der B58 in Drensteinfurt, bei dem in der Nacht zum 1. September eine 24-jährige Frau aus Altenberge ums Leben kam und zwei weitere Mitfahrerinnen schwer verletzt wurden, wird am 2. Juni vor dem Ahlener Schöffengericht verhandelt.
Hamm/Drensteinfurt – Ein damals 21-jähriger Hammer ist unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das gab das Ahlener Gericht jetzt bekannt. Der junge Man aus Hamm soll am Unfalltag mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der B58 in Richtung Ascheberg unterwegs gewesen sein.
Obwohl die Ampel an der Kreuzung zur Sendenhorster Straße bereits mehrere Sekunden Rotlicht angezeigt hatte, soll er diese gegen 0.45 Uhr trotzdem überfahren haben. Die damals 26-jährige Renault-Fahrerin hatte in dem Augenblick nach links auf die B58 abbiegen wollen. Der Hammer Fahrer soll mit seinem Passat noch eine Vollbremsung eingeleitet haben. Trotzdem kam es zum Zusammenstoß. Die Kollisionsgeschwindigkeit betrug laut Anklage 105 Kilometer pro Stunde.
Der Wagen mit den drei jungen Frauen wurde in einen Graben geschleudert, der Passat des Hammer ging in Flammen auf. Die 24-jährige Frau aus Altenberge starb wenig später im Krankenhaus. Die Fahrerin wurde schwer verletzt, die dritte Insassin lebensgefährlich. Auch der Angeklagte aus Hamm wurde schwer verletzt.
Anders, als damals von der Polizei kommuniziert, stand der damals 21-Jährige wohl nicht unter dem Einfluss von Drogen. Jedenfalls ist davon in der Anklage nicht mehr die Rede.
Für den Prozess ist ein Verhandlungstag anberaumt.
Junge Frau stirbt bei schrecklichem Unfall auf der B58



