Verkaufsverbot
Silvester ohne Feuerwerk: Wegen der Corona-Pandemie sind weder Partys noch Böllern erlaubt
Silvesterpartys mit feuchtfröhlichem Beisammensein, bei denen pünktlich zu Mitternacht angestoßen wird und dann draußen Raketen in den Himmel geschossen werden, darf es in diesem Jahr nicht geben.
Drensteinfurt – Noch immer bestimmt die Sorge über eine Ansteckung mit dem Corona-Virus das öffentliche Leben. Maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten dürfen sich gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung für NRW treffen.
In Drensteinfurt werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes in allen drei Ortsteilen unterwegs sein, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Zu Weihnachten musste das Ordnungsamt eine Party auflösen und sogar ein Bußgeld verhängen. „Uns ist ganz wichtig klarzustellen, dass wir nicht in Familienfeste eingegriffen haben“, erklärt Martin Brinkötter, Leiter des Ordnungsamtes. Die Mitarbeiter seien erst tätig geworden, nachdem Beschwerden aus der Bevölkerung laut wurden.
Teures Vergnügen: Partys in Zeiten von Corona
Etliche Jugendliche aus verschiedenen Haushalten hätten sich zu einer Party, ähnlich dem traditionellen „Stefanus steinigen“ getroffen. „Das ist nicht erlaubt und es wurde ein Bußgeld verhängt“, teilt Brinkötter mit.
Bleibt es nicht bei einer Verwarnung, muss der Gastgeber 500 Euro Bußgeld zahlen und jeder Gast zusätzlich 250 Euro. Genauso werde es auch Silvester praktiziert.
Feuerwerkskörper nur auf privaten Flächen abschießen
Natürlich könne er gut verstehen, dass die Menschen sich am letzten Tag im Jahr noch einmal zu einer kleinen Feier treffen wollen, sagt Brinkötter, aber in diesem Jahr sei das nun einmal verboten. Kontrolliert werde besonders an öffentlichen Plätzen.
In NRW ist zwar der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten, nicht aber das Abschießen von Raketen und das Zünden von Böllern aus den vergangenen Jahren an nicht öffentlichen Plätzen. In der gesamten Innenstadt von Drensteinfurt sei aber auch das verboten. „Wir haben hier viele alte Fachwerkhäuser und dazu das Seniorenstift, darum gilt hier ein Feuerwerksverbot“, so der Ordnungsamtsleiter.
Discounter haben sich auf Verbot eingestellt
Die Discounter haben sich auf das Verbot eingestellt. In etlichen Filialen, so auch beim Aldi in Drensteinfurt, wurden die Feuerwerksartikel bereits wieder abgeholt. Die Sonderbeilage im Prospekt konnte jedoch nicht gestoppt werden. „Als das Verbot kam, waren die Prospekte schon verteilt“, macht Filialleiter Jürgen Pelzer deutlich. Lediglich bei den Prospekten im Laden konnte man noch handeln.
Nachfragen nach Raketen, Böllern und Co habe es nicht gegeben. „Die Leute wissen alle Bescheid“, versichert er. Nach wie vor im Silvester-Sortiment sind jedoch Glückskekse, Wunderkerzen, Luftschlangen und Sets zum „Zinn gießen“.
Silvesternacht gilt als gefährlichste Nacht des Jahres
Bei K&K in Walstedde ist Tischfeuerwerk der Renner. Auch hier gab es keine Nachfragen nach großem Feuerwerk. „Die Informationen aus den Medien sind bei jedem angekommen“, versichert Filialleiterin Martina Schoregge-Gräber. Beim K&K musste auch kein Feuerwerk abgeholt werden. „Unsere Firmenleitung hat schon lange vor dem offiziellen Verbot die Lieferung abbestellt“, erklärt sie. Sie habe auch viel Verständnis für das Verkaufsverbot, schließlich dürfte es nicht sein, dass durch Unfälle mit Feuerwerksartikeln die Krankenhäuser zusätzlich zu Corona belastet würden.
Tatsächlich gilt die Silvesternacht als gefährlichste Nacht des Jahres. Abgetrennte Finger, Verbrennungen und Brüche, Trommelfellschäden, Verletzungen im Gesicht und den Augen sind in der Nacht zum neuen Jahr in den Krankenhäusern traurige Normalität. Die Ursache für das gehäufte Auftreten der Verletzungen ist eine Kombination aus falschem Zünden der Pyrotechnik, illegalem Feuerwerk und Alkoholeinfluss.