Auch die Aufwandsentschädigungen sind gestiegen – für Ratsmitglieder von 123 Euro auf 165 Euro. Der erste stellvertretende Bürgermeister bekommt ab sofort eine Aufwandsentschädigung von 825 Euro (bisher: 685,50 Euro). Weitere stellvertretende Bürgermeister bekommen 412,50 statt wie bis Ende vergangenen Jahres 342,50 Euro.
Die Entschädigung für die Fraktionsvorsitzenden sind ebenfalls angehoben worden – von 685,50 auf 825 Euro für Vorsitzende von Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern. Vorsitzende von Fraktionen mit weniger als acht Mitgliedern bekommen nun 550 Euro (bisher: 457 Euro). Die neue Aufwandsentschädigung für stellvertretende Fraktionsvorsitzende beträgt 412,50 Euro (bisher: 342,75 Euro), die für Ortsvorsteher beträgt 244 Euro (bisher: 203,70 Euro). Ausschussvorsitzende bekommen statt 228,50 Euro nun 275 Euro.
Eigentlich hatte die Verwaltung für das Jahr 2022 in dem Budget „Politische Gremien“ 147 000 Euro für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder der Rats- und Ausschussmitglieder eingeplant. Dadurch, dass die Änderungen nun schon früher in Kraft getreten sind, worüber die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes erst am 20. Dezember informierte, geht die Verwaltung davon aus, dass sie rund 183 000 Euro ausgeben muss – also rund 36 000 Euro mehr als zunächst eingeplant.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei allerdings noch nicht abzusehen, ob es möglich sei, die benötigten Mittel durch Mehreinnahmen oder Einsparungen zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss, dessen Mitglieder in der Sitzung am Montag, 31. Januar, um 18 Uhr im Foyer der Team-Schule über den Vorschlag abstimmen werden.