Schilder aufgestellt
Maskenpflicht gilt auch vor Geschäften: Ordnungsamt macht auf neue Regeln aufmerksam
Seit Dienstag, 1. Dezember, gelten in Nordrhein-Westfalen die von der Landesregierung NRW neu überarbeiteten Coronaschutz-Regelungen. Das Ordnungsamt der Stadt Drensteinfurt weist in einer Pressemitteilung auf eine Neuregelung der Maskenpflicht in der aktuellen Coronaschutzverordnung hin.
Drensteinfurt – Die Maskenpflicht sei neuerdings auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf den Parkplätzen und den Zuwegungen zu den Geschäften zwingend zu beachten.
Das Ordnungsamt wird in den nächsten Tagen die innerörtlichen Bereiche beschildern, in denen die verschärfte Maskenpflicht zu beachten ist. „Die Beschilderung wird natürlich nicht vor jedem einzelnen Geschäft vorgenommen, sondern nur in zusammenhängenden Geschäftsbereichen“, heißt es in der Pressemitteilung. Inhaber, deren Geschäfte etwas außerhalb liegen, sollten die Bereiche selbst kennzeichnen, damit die Kunden entsprechend erinnert werden.
Verstärkte Kontrollen
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nach wie vor in verschiedenen Bereichen Kontrollen durchgeführt werden und hartnäckige Maskenverweigerer mit empfindlichen Bußgeldern rechnen müssen.
Bisher habe sich die „überwiegenden Mehrheit“ der Drensteinfurter in den vergangenen Monaten an die Corona-Regeln gehalten und ein ordnungsrechtliches Eingreifen sei nur in wenigen Fällen notwendig geworden, heißt es in der Pressemitteilung.
Weitere Informationen zu Corona-Regeln
Einen schnellen Einblick in die jeweils aktuellen Corona-Regeln erhält man auf der Internetseite des Landes NRW. Hier gibt es tagesaktuelle Informationen sowie grafische Darstellungen, die das Verstehen des teilweise kompliziert formulierten Gesetzestextes der Corona-Schutz-Verordnung erleichtern.