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Kreis fördert nochmals 500 Photovoltaikanlagen

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Auch in diesem können wieder 500 Anlagen auf privaten Hausdächern im Kreis Warendorf mit je 500 Euro Zuschuss gefördert werden.
Auch in diesem können wieder 500 Anlagen auf privaten Hausdächern im Kreis Warendorf mit je 500 Euro Zuschuss gefördert werden. © Kreis Warendorf

Immobilieneigentümer aufgepasst: Das 1000-Solardächer-Programm geht in die zweite Runde. Der Kreis Warendorf fördert gemeinsam mit den Städten und Gemeinden insgesamt 1000 neue Photovoltaikanlagen mit jeweils 500 Euro.

Drensteinfurt/Kreis Warendorf – Für dieses Jahr ist die Antragstellung ausschließlich online in der Zeit vom 1. bis 15. März möglich.

Das Programm begann bereits im vergangenen Jahr mit 500 geförderten PV-Anlagen. Auch in diesem können wieder 500 Anlagen auf privaten Hausdächern mit je 500 Euro Zuschuss gefördert werden. „Der Kreis und alle Kommunen ziehen an einem Strang und möchten mit diesem Programm den Ausbau der Solarstrom-Erzeugung fördern. Denn Klimaschutz beginnt nicht nur vor der eigenen Tür, sondern auch auf dem eigenen Dach“, sind sich Landrat Dr. Olaf Gericke und Dr. Alexander Berger (Ahlen), der Sprecher aller Bürgermeister im Kreis, einig.

Alle Anträge gleichberechtigt

„Förderfähig sind PV-Anlagen mit einer Mindestgröße von vier Kilowatt-Peak, die auf einer privaten Immobilie im Kreisgebiet installiert werden sollen“, erläutert Umweltdezernent Dr. Herbert Bleicher. Bei der Antragstellung geht es ausdrücklich nicht nach dem „Windhund-Prinzip“, sondern alle Anträge innerhalb der Frist sind gleichberechtigt.

Die Anzahl der geförderten Anlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune. Falls für einen Ort mehr Anträge eingehen als bewilligt werden können, entscheidet das Los. Sollten dagegen innerhalb der Frist nicht alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden, wird der Antragszeitraum verlängert.

Angebot eines Fachbetriebes benötigt

Wichtig: Für den Förderantrag wird ein Angebot eines Fachbetriebes benötigt. Der Auftrag für die PV-Anlage darf jedoch erst vergeben werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. „Immobilieneigentümer, die das Förderprogramm nutzen wollen, um eine PV-Anlage zu errichten, sollten dies in ihren Planungen berücksichtigen“, rät André Hackelbusch vom Umweltamt des Kreises.

Weitere Infos

Weitere Informationen und das Antragsformular stehen im Internet unter www.sonnendach.waf.de zur Verfügung.

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