Aufgrund seiner integrierten und verkehrsgünstigen Lage, der großen Mantelbevölkerung, der Nähe zum zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum sowie des vorhandenen Flächenangebotes ist das Areal an der Kleiststraße geradezu prädestiniert für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes.
Dieses Vorhaben sei seitens der Stadt schlichtweg vereitelt worden, indem ein neuer Bebauungsplan mit einer Veränderungssperre aufgestellt wurde. So fasste es jetzt das Rechtsanwaltsbüro Baumeister aus Münster zusammen. Um ihr Grundstück wieder mit ins Spiel zu bringen, hatte die „Volkmar Consulting GmbH & Co. KG“ bei den Münsteraner Rechtsanwälten eine Stellungnahme in Auftrag gegeben, die am Ende 19 Seiten umfasste und der Stadt zugestellt wurde.
Darin werfen die Anwälte und Volkmar der Stadt vor, bei der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, das zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes außerhalb des Ortskerns rechtlich vorgeschrieben ist, die Flächen an der Kleiststraße nicht korrekt beurteilt zu haben. Dem Argument der Stadt, das freie Areal sei Überschwemmungsgebiet für den Erlebach, hielten sie entgegen, dass auf dem Grundstück von Volkmar immerhin noch 1275 Quadratmeter freie Fläche zur Verfügung stünde, die nicht zum Überschwemmungsgebiet gehöre. „Vor diesem Hintergrund ist die Feststellung fehlender marktadäquater Flächenreserven außerhalb des Nahversorgungszentrums Bahnhofsumfeld nicht haltbar“, heißt es im Schreiben des Rechtsanwaltsbüros.
Auch die Feststellung, dass die Ansiedlung eines Drogeriemarktes aufgrund langfristiger Mietverträge nicht realistisch sei, entspreche nicht den Tatsachen. „Der Mietvertrag für den derzeit als Autohaus genutzten Baukörper ist kurzfristig kündbar“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Außerdem seien bei der Bestandsaufnahme mögliche Entwicklungsabsichten an der Kleiststraße nicht berücksichtigt und auch nicht erfragt worden. Besonders angesichts der seit Längerem bestehenden Pläne sei das unverständlich. „Es bestehen seitens des Lebensmitteldiscounters Netto auf dem Vorhabengrundstück Absichten, die Verkaufsfläche zu erweitern“, argumentieren die Rechtsanwälte.
Dazu komme die Anfrage seitens Rossmann und eines Lebensmittelvollsortimenters, Letzterer knüpfte an eine Ansiedlung jedoch die Bedingung eines weiteren Fachmarktes – vorzugsweise eines Drogeriemarktes. Damit könne man von „erheblichen Mängeln“ bei der Fortschreibung sprechen, so die Juristen.
Dass dann in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eine Weiterentwicklung des Standortes Kleiststraße ausdrücklich empfohlen werde, sei unter diesem Kontext ausgesprochen paradox, so die Meinung der Baumeister Rechtsanwälte. „Die bauleitplanerischen Vorgaben der Stadt, mit der Fokussierung auf den Nahversorgungsstand Bahnhofsumfeld schließen eine Weiterentwicklung an der Kleiststraße damit quasi aus“, argumentieren sie.
Die Bahnlinie ist grundsätzlich ein Hemmnis für die Erreichbarkeit des NVS Bahnhofstraße.
Den Standort am Bahnhof sahen sie als „fehlbewertet“, sei doch das Gebiet an der Kleiststraße sowohl fußläufig als auch mit dem Pkw besser zu erreichen als der Bereich hinter der Bahn. „Die Bahnlinie ist grundsätzlich ein Hemmnis für die Erreichbarkeit des NVS Bahnhofstraße.“ Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die „Mantelbevölkerung“ des Standortes Kleiststraße mindestens mit der des Bahnhofsumfeldes vergleichbar sei. Dem wachsenden Baugebiet Mondscheinweg, von dem im Entwicklungskonzept die Rede sei, stellten die Anwälte das immerhin elf Hektar große, ebenfalls neue Baugebiet an der Blumenstraße mit erwarteten 170 bis 220 Wohneinheiten entgegen.
Unter Berücksichtigung aller Argumente kommen die Juristen zu folgendem Fazit: „Aufgrund seiner integrierten und verkehrsgünstigen Lage, der großen Mantelbevölkerung, der Nähe zum zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum sowie des vorhandenen Flächenangebotes ist das Areal an der Kleiststraße geradezu prädestiniert für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes.“
Ihre Forderung: „Aufgrund der methodischen und inhaltlichen Mängel empfehlen wir dringend eine umfassende Überarbeitung des Entwurfes, insbesondere mit Hinblick auf die Bestandsaufnahme und die Alternativenprüfung hinsichtlich der Weiterentwicklung von Nahversorgungsstandorten – unter Berücksichtigung des Nahversorgungszentrums Kleiststraße.“
Auf Anfrage des WA bei der Stadt Drensteinfurt teilt Pressesprecherin Carolin Zulka mit: „Aufgrund des formalen Verfahrens und der noch bis Ende des Jahres laufenden Offenlegung wollen wir uns nicht unnötig rechtlich angreifbar machen und werden aus diesem Grund zum aktuellen Zeitpunkt kein offizielles Statement abgeben.“