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Rückwärtige Grundstücke an Riether Straße: Weg ist frei für Nachverdichtung

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Von: Linda Ehrhardt

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Hier sollen die neuen Häuser entstehen: Blick von der Fanny-Mendelssohn-Straße Richtung Riether Straße mit den großen rückwärtigen Grundstücksflächen.
Hier sollen die neuen Häuser entstehen: Blick von der Fanny-Mendelssohn-Straße Richtung Riether Straße mit den großen rückwärtigen Grundstücksflächen. © Wiesrecker

Der Rat hat den Weg frei gemacht für die Nachverdichtung der rückwärtigen Grundstücke an der Riether Straße. Einstimmig votierten die Politiker für den von der Verwaltung erarbeiteten Satzungsbeschluss, der die Nachverdichtung in diesem Bereich möglich macht.

Drensteinfurt – Überraschend kam das nicht: In der jüngeren Vergangenheit hatten Rat und Fachausschuss den 2015 angestoßenen Plänen immer wieder wohlwollend gegenübergestanden. Zuletzt in der Februar-Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.

„Die großzügigen Flurstückzuschnitte bieten hier ein enormes Nachverdichtungspotenzial“, erläuterte Fachbereichsleiter Christoph Britten schon im Frühjahr 2021. Die Teilfläche, die durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.33 „Nördlich der Schützenstraße - Fanny-Mendelssohn-Straße“ überplant werde, so Britten damals, sei günstig gelegen und biete ein hervorragendes innerstädtisches Potenzial.

Die großzügigen Flurstückzuschnitte bieten hier ein enormes Nachverdichtungspotenzial.

Christoph Britten

Weniger positiv sehen diverse Anwohner die Pläne. Vor allem die geplante Erschließung der potenziellen neuen Baugrundstücke über die Fanny-Mendelssohn-Straße sorgt bekanntlich für Kritik. Während der zwei Offenlegungen der Planungen gingen viele Einwendungen bei der Stadt ein, die sich grob in drei Themenbereiche gliedern ließen: Erschließung, Entwässerung und Hochwasserschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz. Mehrere Kritiker befürchteten, dass die Fanny-Mendelssohn-Straße bei einer Erschließung durch dieses Gebiet über Gebühr belastet werde. Vorgeschlagenen Alternativen wie zum Beispiel die Erschließung durch mehrere Stichstraßen oder eine Sackgassenregelung anstelle der ins Auge gefassten Ringerschließung, erteilte die Verwaltung allerdings stets eine Absage. Genau wie die Erschließung durch eine private Zufahrt in Höhe der Riether Straße 51 und 53 seien diese Varianten nicht realisierbar.

Sorgen

Andere äußerten die Sorge, der Töller Graben könne das anfallende Wasser aufgrund der weiteren Versiegelungen nicht mehr aufnehmen. Diese Sorge sei unbegründet, erläuterte Britten unter anderem im Fachausschuss im Oktober vergangenen Jahres. Wie auch an anderen Stellen im Stadtgebiet seien Rückhaltemaßnahmen vorgesehen, sodass das anfallende Regenwasser gedrosselt in den Töller Graben einfließe.

Wie in den vorherigen Sitzungen auch, folgten die Politiker aller Fraktionen der Argumentation der Stadt und stimmten geschlossen für den geänderten Bebauungsplan.

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