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Bönener vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen

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Von: Sylvia Mönnig

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Justizia Statue
Das Gericht konnte dem Angeklagten keine Straftat nachweisen. © David-Wolfgang Ebener

Gezielt sollte ein Bönener (61) eine wichtige Information verschwiegen und so Unterstützung erhalten haben, die seiner Familie in der Höhe gar nicht mehr zustand. Vor Gericht beteuerte er seine Unschuld – letztlich mit Erfolg.

Mit Ehefrau und Tochter bildete der Mann aus Bönen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Als die Tochter eine Arbeit fand, hätte das die Leistungen für die Familie entsprechend reduziert. Um weiter in Bezüge in der ursprünglichen Höhe erhalten zu können, sollte der 61-Jährige geschwiegen haben. Tatsächlich überwies das Jobcenter der Gemeinschaft rund 1700 Euro zu viel. Als das ans Licht kam, wurde ihm Betrug zur Last gelegt.

Regelrecht erschüttert saß der Bönener jetzt im Amtsgericht Unna auf der Anklagebank. Sehr wohl habe er dem Amt die Arbeitsaufnahme der Tochter mitgeteilt – zunächst telefonisch und dann habe er eine Kopie des Arbeitsvertrags per Post verschickt. Die entsprechende „Postmarke“ habe er dabei. Auch gab er an, die zu Unrecht erhaltene Unterstützung bereits zurückgezahlt zu haben. Der Richter brachte es auf den Punkt: „Wenn er sagt, er hat das eingeworfen, wie sollen wir ihm das widerlegen?“ Eine Straftat sei nicht nachzuweisen. Der Richter sprach den Mann frei.

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