Senioren will für ihren Sohn weiter mobil sein
Verfahren um Unfallflucht: Zeugin weiter gesucht
im Fall der etwaigen Fahrerflucht auf dem Aldi-Parkplatz, die die Beschuldigte bestreitet, hat sich die gesuchte Zeugin noch nicht gemeldet. Die soll Ruth Henschemeier dabei helfen, dass sie ihren Führerschein nicht abgeben muss.
Bönen – Am 8. September soll die Bönenerin beim Ausparken vom Behindertenparkplatz auf der anderen Seite ein Auto angestoßen haben. Bei der Versicherung wurde inzwischen ein Schaden von über 3000 Euro abgewickelt. Die 84-Jährige behauptet aber felsenfest, nichts bemerkt zu haben. „Ich wäre doch nicht weggefahren“, betont sie verzweifelt.
Auf den Führerschein ist die Seniorin angewiesen, weil sie mit dem Auto ihren gehbehinderten Sohn zu dessen Therapiestunden bringt. Der Verlust wäre für sie eine Katastrophe. Als sie ausparkte und beim Bremsen der Rollator im Wagen umkippte, war Henschemeier damals ausgestiegen, um nach dem Rechten zu sehen. Eine Frau sagte ihr daraufhin, es sei nichts geschehen. Doch eine halbe Stunde später stand die Polizei vor ihrer Haustür und warf ihr Fahrerflucht vor. Die Zeugin bittet die Bönenerin nun, sich bei ihr unter der Telefonnummer 7142 zu melden.
Aufgrund der hohen Schadenssumme hat die Staatsanwaltschaft Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstattet. Da Henschemeier schon so alt ist, könnte der Führerschein bei einem Schuldspruch für immer weg sein. Ein Sprecher des Amtsgerichtes Unna, wo der Fall am 28. Januar verhandelt wird, erklärte, ohne auf den Einzelfall einzugehen: „Ein Unfall ist noch kein Beweis, dass eine Unfallflucht vorliegt. Es gilt die Unschuldsvermutung.“