Damit die freiwilligen Einsatzkräfte in solchen Situationen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, treten weitere Versicherungen ein, wie Jan Albrecht von der Gemeindeverwaltung erklärt. „Um der Wichtigkeit dieses Ehrenamtes Rechnung zu tragen, wurde für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr eine ergänzende Unfallversicherung abgeschlossen. Diese versichert die aktiven Mitglieder zusätzlich bei Unfällen infolge eines Einsatzes oder einer Übung im Rahmen des Feuerwehrdienstes“, gibt der zuständige Fachdienstleiter an. Diese Leistung zahlt die Gemeinde von sich aus.
Zudem besitzt sie laut Albrecht eine allgemeine Haftpflichtversicherung, in der unter anderem die Mitglieder der Feuerwehr im Dienst Haftpflichtversicherungsschutz genießen. Beschädigen sie im Eifer des Gefechts beispielsweise unabsichtlich fremdes Eigentum, übernimmt diese Versicherung den Schaden.
Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gegenstände, die die Retter im Dienst üblicherweise dabei haben, ein Handy zum Beispiel, eine Brille oder Ähnliches. Gleichfalls sind ihre private Fahrzeuge bei dienstlichen Fahrten abgesichert. Dazu zählen ebenso die Fahrten zum und vom Gerätehaus vor und nach dem Einsatz – wie im Fall des 2018 verunfallten Feuerwehrmannes. Die Versicherung kommt für sogenannte Sachfolgekosten wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug auf. Und sie übernimmt sogar den Rabattverlust bei einem selbst verschuldeten Unfall, also die Beitragserhöhung, die die Versicherten zahlen müssen, weil sie in der Schadenfreiheitsklasse nach unten rutschen.
Knapp 40 000 pro Jahr zahlt die Gemeinde derzeit für den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Bönener Feuerwehrleute bei der Unfallkasse NRW. Dazu kommt der Beitrag für die Haftpflichtversicherung sowie für die ergänzende Unfallversicherung. Zusammen belaufen sich die Beiträge auf 2400 Euro jährlich.