Teilsieg vor dem BGH für Gemeinde Bönen im Dexia-Streit

Karlsruhe/Bönen - Der Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich für die Gemeinde gelohnt. Die Revision im Kreditstreit mit der Dexia-Kommunalbank bescherte Bönen zumindest ein Teilerfolg.
Der elfte Senat des BGH hat den 2007 abgeschlossenen Kreditvertrag zwar nicht wegen Sittenwidrigkeit für nichtig erklärt, das Urteil des Kammergerichtes Berlin in der zweiten Instanz aber aufgehoben.
Das Kammergericht wird sich demnächst noch einmal mit dem Fall befassen müssen. Dabei muss es sich allerdings an die Vorgaben des Bundesgerichtshofes halten. Die Richter in Karlsruhe kamen zu dem Schluss, dass die Bank damals ihre Aufklärungspflichten verletzt und nicht ausreichend auf die Risiken des an den Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken gekoppelten Zinssatzes hingewiesen habe.
Urteil wird Zinszahlungen in Millionenhöhe ersparen
Das Berliner Kammergericht (entspricht dem Oberlandesgericht) wird nach Einschätzung von fachkundigen Beobachtern demnächst vermutlich vor allem darüber entscheiden müssen, welche Mehrkosten der Gemeinde im Vergleich zu normalen Zinssätzen durch die mangelhafte Beratung entstanden sind.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes wird der Gemeinde zumindest einen Großteil der von der Bank geforderten zusätzlichen Zinszahlungen in Millionenhöhe ersparen. „Das Schlimmste ist abgewendet“, lautete der erste Kommentar von Bürgermeister Stephan Rotering, nachdem ihn Rechtsanwalt Dr. Klaus Joachim Hartung am Dienstagvormittag über das Urteil informiert hatte. „Das wird zwar keine Nullnummer für uns, aber damit hatte ich auch nicht gerechnet.
Wir können jetzt aber die Rückstellungen in Millionenhöhe auflösen“, freute sich der Verwaltungschef, der erst seit rund zwei Jahren im Amt ist. Das fragwürdige Darlehn und der Kreditstreit mit der Dexia-Bank sind ihm bei seiner Wahl „vererbt“ worden.