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Gutachter am Zug: Vor Sommer 2023 keine Klarheit über Grundlagen für Baugebiet „Auf der Kiße“

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Von: Bernd Kröger

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Der Blick von oben auf das Areal. Unten die Paul-Weniger-Straße, rechts der Nordkamp mit dem Kleingarten, links die Bogenstraße, oben der Zechenwald
Der Blick von oben auf das Areal. Unten die Paul-Weniger-Straße, rechts der Nordkamp mit dem Kleingarten, links die Bogenstraße, oben der Zechenwald. © Hans Blossey

Vor dem Sommer ‘23 ist nach Auskunft der Verwaltung nicht klar, was die strittige Planung des Baugebietes „Auf der Kiße“ an Eingriffen in die Natur mit sich bringt – speziell am Zechenwald, für dessen Erhalt sich eine Bürgerinitiative formiert

Bönen – Mit anwaltlicher Beratung machen sich die Akteure der „Bürgerinitiative Rettet der Zechenwald“ daran, den Widerspruch gegen das geplante Baugebiet „Auf der Kiße“ durch Gründung eines Vereins in Kürze zu bündeln. Was aber im Einzelnen wo auf den nun 90 000 Quadratmetern gebaut werden soll, und was das für den strittigen Eingriff, insbesondere in das Gehölz auf der Zechenbrache, tatsächlich bedeutet, wird sich erst kommenden Sommer zeigen.

Frage ans Rathaus: Wie geht‘s weiter?

Diese zeitliche Einschätzung gaben Bürgermeister Stephan Rotering und Jens Büchting von der Planungsabteilung. Nach der Mehrheitsentscheidung des Rates vor zwei Wochen für eine Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens mit nun um 16 000 Quadratmeter erweiterter Fläche hat der WA gefragt, wie es weiter geht.

Verfahrensart noch mal geändert

Denn mit dem Votum – bei dem die SPD von der einstimmigen Zustimmung im Planungsausschuss vier Wochen zuvor abkehrte – hat die Gemeinde die Verfahrensart geändert. Es wird nun kein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgelegt, bei dem der Antragsteller und Investor per se die Kosten trägt. Das ist hier die „RSE Grundbesitz- und Beteiligungs-GmbH“ als Vertretung der Hauptgrundeigentümer, die Klöckner Werke AG und die Salzgitter Klöckner Werke GmbH.

Kleingartenanlage bleibt erhalten

In der Diskussion um das Baugebiet ist wiederholt von den Gegnern angesprochen worden, als nächstes drohe das Aus der angrenzenden Kleingartenanlage Am Nordkamp. Der Pachtvertrag laufe aus, die Gemeinde schiele auf mehr Bauland. „Absoluter Quatsch“, sagt Bürgermeister Stephan Rotering dazu. Auch der KGV-Vorsitzende, Wilhelm Andrejewski, wundert sich über die Gerüchte. Die Verwaltung habe auf Nachfrage versichert, der Garten bleibe erhalten. „Wir können das gar nicht einfach ändern“, so Rotering weiter. Die Anlage ist im Flächennutzungsplan als Dauerkleingarten ausgewiesen

„Für einen vorhabenbezogenen Plan ist das Gebiet jetzt zu groß“, erläuterte Planer Büchting. An dem verabredeten städtebaulichen Vertrag werde aber festgehalten. Darin werden Lasten und Pflichten zwischen der Gemeinde und dem Investor festgehalten, etwa zu den Verkehrsflächen oder hier eigens zur Ausweisung eines Kita-Standortes. Die RSE werde die Kosten im Wesentlichen auch weiter tragen.

Altlasten der Zeche im Boden?

Nun müssen in Regie der Gemeinde als Nächstes die Fachgutachten eingeholt werden. „Das war mal Zechengelände. Da müssen wir auf jeden Fall schauen, was da möglicherweise im Boden und unter den Bäumen ist“, erläuterte Büchting. Dazu kommen Pflichtbeiträge wie Artenschutzgutachten und eben die biologische Bewertung der Bäume, um die jetzt schon gerungen wird. Welchen Zustand und Öko-Wert hat das Gehölz zwischen Zechenstraße und Nordkamp?

Politik soll auf Faktenbasis entscheiden

„Auf dieser Basis müssen wir schauen, wie wir mit dem Gebiet umgehen“, sagte der Bürgermeister. „Der beschlossene Variantenentwurf war ja nur eine erste Idee, da ist nichts in Stein gemeißelt.“ Grundzüge seien da skizziert, wie die Erschließung in drei Ringstraßen, die über Nordkamp und Zechenstraße angebunden werden, aber nicht miteinander verbunden, um Kfz-Verkehr zu drosseln. Welche Parzellenzuschnitte und Haustypen an welcher Stelle mit wie viel erhaltenem Wald? Das müsse die Politik auf Basis der ausstehenden Erkenntnisse vor der Beteiligungsrunde mit den Bürgern entscheiden.

Rotering: Angebote für Gemeindeentwicklung

Dass die Planverfasser auf die aktuellen Klimaerfordernisse eingehen, war schon für die Varianten gesetzt. Zeitgemäße Lösungen bei der Energiefrage oder im Umgang mit Regenwasser seien thematisiert – und auch für die Vermarktung unerlässlich. Konkret und bewertbar wird all das, wenn es an die Ausgestaltung des Bebauungsplans geht. „Wir müssen die Klimaaspekte selbstverständlich berücksichtigen“, sagte Rotering. „Das aber auch in der Abwägung zur Gemeindeentwicklung. Ich finde es wichtig, dass wir dafür zunächst Angebote entwickeln. Wir müssen dann schauen, was wir davon am Ende umsetzen.“

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