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Spuckvorwurf nach Fußballspiel: Verfahren gegen Zahlung eingestellt

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Von: Sylvia Mönnig

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Böses Foul: Am Rande eines Fußballspiels in Hamm soll ein Bönener (37) mit einem Spieler des anderen Teams in Streit geraten sein und ihn angespuckt haben. Nach einem gescheiterten Versuch, Licht in ein Aussage-gegen-Aussage-Verfahren zu bringen, wurde der Fall nun erneut verhandelt – und endete ohne Urteil, aber mit einer Zahlung.

Bönen/Unna – Rückblende: Am 13. Februar trafen die Mannschaften des SVE Heessen II und der IG Bönen II (Kreisliga B1, Ergebnis 1:3) im Hammer Marienstadion aufeinander – und das offenbar im wortwörtlichen Sinne. Es gab Unstimmigkeiten und schließlich, so zumindest der Vorwurf, spuckte der spätere Angeklagte aus Bönen einem Gegner absichtlich ins Gesicht. Der erstattete daraufhin Anzeige wegen tätlicher Beleidigung.

Ende September beschäftigte der Vorfall eine Strafrichterin am Amtsgericht Unna erstmalig. Es stellte sich schnell heraus, dass es zwei Versionen zu einem Thema gab. Der Bönener bestritt, den Gegner vorsätzlich angespuckt zu haben. Wenn, so versicherte er, sein Speichel den Mann wirklich getroffen habe, sei das ein reines Versehen gewesen. Der Betroffene sah das gänzlich anders. Er hat keine Zweifel daran, dass der Angeklagte mit Vorsatz handelte. Auch verwies er auf das Gefühl des Ekels, auf das unangenehme Gefühl allein schon wegen Corona und auf schmerzhaften Herpes als spätere Folge. Die Richterin entschied, das Verfahren auszusetzen und einen neuen Termin mit zahlreichen Zeugen festzulegen.

Sehr unterschiedliche Angaben

Jetzt stand dieser zweite Termin an, und Zeugen aus beiden „Lagern“ gaben sich die Klinke des Gerichtssaals förmlich in die Hand. Allerdings fielen ihre Angaben sehr unterschiedlich aus – von Erinnerungslücken über Bestätigung des Vorwurfs bis hin zu der Versicherung, dass der Angeklagte so etwas nie tun würde.

Letztlich erhielt der Bönener das Angebot einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 600 Euro an den Betroffenen. Das lehnte er zunächst ab, entschied sich nach den Plädoyers jedoch überraschend anders und nahm doch noch an. Er wolle seine Ruhe haben, nichts mit dem Gericht und der Polizei zu tun haben. Er kündigte an, zu zahlen, blieb aber dabei, den Gegner keinesfalls mit Absicht angespuckt zu haben.

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