Jetzt stand dieser zweite Termin an, und Zeugen aus beiden „Lagern“ gaben sich die Klinke des Gerichtssaals förmlich in die Hand. Allerdings fielen ihre Angaben sehr unterschiedlich aus – von Erinnerungslücken über Bestätigung des Vorwurfs bis hin zu der Versicherung, dass der Angeklagte so etwas nie tun würde.
Letztlich erhielt der Bönener das Angebot einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 600 Euro an den Betroffenen. Das lehnte er zunächst ab, entschied sich nach den Plädoyers jedoch überraschend anders und nahm doch noch an. Er wolle seine Ruhe haben, nichts mit dem Gericht und der Polizei zu tun haben. Er kündigte an, zu zahlen, blieb aber dabei, den Gegner keinesfalls mit Absicht angespuckt zu haben.