„Im Sprengstoffgesetz ist festgeschrieben, dass in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Objekten oder Anlagen, wie Fachwerkhäusern oder Häusern mit Reetdächern, Feuerwerk ganzjährig, also auch an Silvester, verboten ist“, fasst Lüke zusammen. Es gibt auch genügend andere Flächen, wo die Feuerwerksfans ballern können, bis der Arzt kommt, ohne andere zu gefährden oder zu stören.
„Bis der Arzt kommt“ ist dabei nicht wörtlich zu nehmen. Genau das soll nämlich vermieden werden. Heißt im Klartext: Wer sich austoben will, und sein Geld in die Luft schießen will, bitte sehr, nur zu. Aber bitte mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen, sonst endet der Silvesterabend im Krankenhaus oder mit einem Löscheinsatz der Feuerwehr – und wer will das schon?
„Auch in Wäldern oder Landschaftsschutzgebieten ist das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln nicht erlaubt“, so Lüke weiter. „Denn auch, wenn der Wald aktuell feucht wirkt, kann hier dennoch ein Brand entstehen und großen Schaden anrichten.“
Weil Raketen und Co immer eine ernste Verletzungsgefahr bergen, hat Christian Lüke noch einmal eine Sicherheitscheckliste zusammengestellt (siehe Kasten), die jeder beachten sollte, der am 31. Dezember um 24 Uhr losballern will.
- Mit pyrotechnischen Artikeln immer verantwortungsbewusst umgehen und diese nicht unter Alkoholeinfluss verwenden.
- Pyrotechnische Erzeugnisse niemals unkontrolliert und ohne Sicht auf den betreffenden Bereich werfen oder abfeuern; niemals aus Fenstern oder von Balkonen werfen, wenn der Bereich darunter nicht einsehbar ist.
- Kinder und Jugendliche sollten nicht alleine mit pyrotechnischen Erzeugnissen hantieren. Eine Ausnahme sind Erzeugnisse, die ausdrücklich für Kinder und Jugendliche zugelassen sind und unter Aufsicht genutzt werden.
- Pyrotechnische Artikel sollten nur und ausschließlich mit den entsprechenden Kennzeichnungen gekauft und verwendet werden.
- Pyrotechnische Artikel immer nur gemäß den Angaben des Herstellers und im Freien anzünden.
- Raketen sind nur aus geeigneten Behältnissen zu starten – zum Beispiel leere Getränkeflaschen aus Glas.
- Raketen niemals gegen Menschen oder andere Objekte richten.
- Gegenstände wie Startrampen und Flaschen umgehend wieder von der Straße räumen, damit Fahrzeuge (im Notfall auch Rettungsfahrzeuge) die Fahrbahn ungehindert passieren können.
Übrigens: Am Neujahrstag ist Silvester definitiv vorbei. Wer am 1. Januar morgens um 7 Uhr oder abends um 22 Uhr immer noch rumballert, hat irgendwas nicht verstanden. Viele Haustiere reagieren panisch auf die Knallerei. Nach der Silvesternacht freuen sie sich – und auch viele Menschen – über etwas Ruhe.